Entscheidungsvorlage - FB 61/1516/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim  nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, die Satzung zur Erhaltung des Denkmalbereiches Kornelimünster gemäß § 5 und § 6  DSchG NW in seiner vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, die Satzung zur Erhaltung des Denkmalbereiches Kornelimünster gemäß § 5 und § 6  DSchG NW in seiner vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

 

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Satzung zur Erhaltung des Denkmalbereiches gemäß § 5 und § 6  DSchG NW in seiner vorgelegten Fassung.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Denkmalbereich Kornelimünster

 

hier:    Beschluss der Satzung

 

 

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens

 

Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Bezirk:      03.04.2019

Aufstellungs- und Offenlagebeschluss PLA:          09.05.2019

Satzungsbeschluss Bezirk:   30.10.2019

Satzungsbeschluss PLA:    14.11.2019

Satzungsbeschluss Rat:    11.12.2019

   

In der Zeit vom 24.06.2019 bis 02.08.2019 wurde die Planung öffentlich ausgestellt. Die Bürger hatten die Möglichkeit, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar.

Von der Möglichkeit sich zu äußern, haben die Bürgerinnen und Bürger keinen Gebrauch gemacht. Die Satzung wurde im Einvernehmen mit dem Landschaftsverband Rheinland – Amt für Denkmalpflege im Rheinland und der Bezirksregierung Köln erarbeitet.

 

Nach Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt Aachen wurde die Satzung der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Durch einen Todesfall kam es innerhalb der Bezirksregierung zu einem Personalwechsel in der Bearbeitung der Satzung. Auf Grund von formalen Mängeln wurde die zuvor eng abgestimmte Satzung nicht genehmigt und musste überarbeitet werden. Die durch FB 61/600 und B03 überarbeitete Version wurde ohne inhaltliche Änderung formal an die nun bestehenden Forderungen der Bezirksregierung angepasst und muss nun erneut durch die Gremien der Stadt Aachen beschlossen werden.

 

 

 

  1. Satzungsbeschluss

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Denkmalbereich in seiner vorgelegten Fassung zu beschließen. Nach Genehmigung durch die Obere Denkmalbehörde wird die genehmigte Satzung öffentlich ausgelegt. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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