Entscheidungsvorlage - FB 36/0466/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und fasst den Ausführungsbeschluss für die Sanierung der Asphaltwege.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat in ihrer Sitzung am 30.10.2019 das Maßnahmenkonzept zur Aufwertung des Schloss-Schönau-Parks zur Kenntnis genommen und erste Maßnahmen zur Umsetzung beschlossen. Mit der Aufwertung des Eingangsbereiches wurde die erste Maßnahme baulich umgesetzt.

Als eine der dringlichsten Maßnahme wurde in der Sitzung am 30.10.2019 die Erneuerung des asphaltierten Hauptweges vom Rathausplatz bis zur Parkstraße beschlossen. Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten wird jedoch eine Aufarbeitung aller sanierungsbedürftigen Asphaltwege innerhalb der Grünanlage als sinnvoll betrachtet. Im Rahmen dieser Maßnahme werden zudem vier marode Sitzbänke entlang der Wege abgebrochen und sieben neue Sitzbänke aufgestellt.

 

Zusätzlich zu der geplanten Wegesanierung beabsichtigt die Bezirksvertretung Aachen-Richterich bezirkliche Mittel für weitere Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.

 

M:\Gruenplanung\_Grün_und_Parkanlagen\Schloss_Schönau\Fotos\18_04_17_Wegebegutachtung\IMG_3678.JPG

Asphaltierter Hauptweg in Richtung Parkstraße

 

Folgende Aufwertungsmaßnahmen sind vorgesehen:

-          Aufarbeitung aller sanierungsbedürftigen Asphaltwege auf einer Strecke von insgesamt 340 m

-          Aufstellung von sieben Sitzbänken mit Unterpflasterung und neuen Abfallbehältern in einheitlicher Optik

Die Kosten für diese Maßnahmen betragen 79.500,00 €.

 

Vorbehaltlich der Finanzierung, können als Nächstes folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

-          Installation von zwei Spiel- und Bewegungsstationen

-          Aufstellung eines Sitz- und Liegepodestes

-          Aufstellung einer Picknickbank auf der Grünfläche Ecke Parkstraße, Schönauer Allee

-          Wieseneinsaat auf der Grünfläche Ecke Parkstraße, Schönauer Allee (700 qm)

Die Kosten für diese Maßnahmen betragen zusätzlich rund 39.800,00 €.

Die Gesamtkosten für beide Maßnahmenpakete belaufen sich demnach auf 119.300,00 €.

 

Die Ausbauarbeiten sollen im Frühjahr 2021 erfolgen. Die Bauzeit wird voraussichtlich vier Wochen betragen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

PSP-Element: 5-130101-600-00300-900-1     Kostenart: 78350000     Park Schloss Schönau

PSP-Element: 5-130101-900-00400-400-1     Kostenart: 78350000     Investitionen in öffentliche Grünanlagen

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

50.000

207.627,68*)

0

0

79.500

79.500

Ergebnis

50.000

207.627,68

0

0

79.500

79.500

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

*) davon 157.627,68 € aus Ermächtigungsübertragung

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

1.400

Abschreibungen

50.000

207.627,68*)

0

0

0

0

Ergebnis

50.000

207.627,68

0

0

0

1.400

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

*) davon 157.627,68 € aus Ermächtigungsübertragung

 

Die Kosten für die Sanierung der Asphaltwege betragen 79.500,00 €. Da die Planung und Ausschreibung der Maßnahme verwaltungsintern erstellt werden, fallen keine Baunebenkosten an. Unter dem PSP-Element 5-130101-600-00300-900-1 und dem PSP-Element: 5-130101-900-00400-400-1 stehen die entsprechenden Haushaltsmittel ausreichend zur Verfügung.

 

Die Planung wurde im Hinblick auf Zugänglichkeiten und Pflegestandards mit dem Aachener Stadtbetrieb, der für die Pflege und Unterhaltung der Grünfläche zuständig ist, abgestimmt.

Für die Pflege- und Unterhaltung fallen zusätzlichen Kosten von jährlich 1.400,00 € an.

Da es sich um eine Aufwertung einer bestehenden Fläche handelt, werden diese zusätzlichen Kosten von FB 36 bei der Zusammenstellung der gesamtstädtischen Pflegekosten für Grün- und Spielanlagen entsprechend berücksichtigt.

 

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Anlagen

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