Entscheidungsvorlage - FB 56/0550/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen Mitte beschließt die Richtlinie und das in der Vorlage beschriebene Verfahren zur Abwicklung des Verfügungsfonds Beverau. Die Richtlinie tritt mit dem Beschluss in Kraft.

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Erläuterungen

Derzeit befindet sich das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Beverau in der Umsetzung.

Durch die Umsetzung verschiedener Maßnahmen sowie den breiten Beteiligungsprozess mit Anwohner*innen und Akteur*innen im Quartier wurde ein kontinuierlicher Dialog angestoßen und soziale Träger*innen, Institutionen, Nachbarschaften und Anwohner*innen mobilisiert. Es gibt eine hohe Bereitschaft und Motivation von Bürger*innen und sozialen Trägereinrichtungen sich zu engagieren und Projekte und Vorhaben eigeninitiativ umzusetzen. Hierfür stellt der Verfügungsfonds Beverau eine finanzielle Unterstützung dar.

 

Diese Vorlage dient zur Erläuterung des Verfahrens, der Bewirtschaftung und der Förderrichtlinien zum Verfügungsfonds Beverau.

 

  1. Der Verfügungsfonds – Inhalte und Verfahren

 

  1.        Zielsetzung

Um bürgerschaftliche Projekte mit Impulskraft für den Stadtteil zu unterstützen, wurde für die Beverau im Rahmen der Anmeldung zur 3. Förderstufe des ISEK Beverau (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) ein Verfügungsfonds beantragt. So entsteht für die Anwohner*innen und Akteur*innen der Beverau eine zusätzliche Möglichkeit, sich mit eigenen Ideen in die Gestaltung und für die Lebendigkeit ihres Quartiers einzubringen. Mithilfe des Verfügungsfonds können (Klein-)Projekte initiiert und zu 50% finanziert werden, die aus der Bewohner*innenschaft und Akteur*innenlandschaft selbst kommen und für das Quartier und das Lebensumfeld eine positive Wirkung entfalten. Der selbstformulierte Anspruch an das Förderinstrument lautet dabei: Eine schnelle, einfache und möglichst unbürokratische Bewilligung und Umsetzung von Projekten und Maßnahmen. Das Angebot spricht vor allem private Personen, Vereine, Institutionen und bürgerschaftliche Netzwerke an.

 

  1.        Aktions- und Themenfelder

Das Spektrum für Projektthemen ist in der Beverau breit gefächert. Eine bedarfsorientierte Projektinitiierung,
-entwicklung und -umsetzung definiert den hohen Partizipationsgrad des Verfügungsfonds. Grundsätzlich orientiert sich der Verfügungsfonds an den Zielen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Beverau (Schaffung generationsübergreifender Angebote in den Bereichen Soziale Infrastruktur, Mobilität, Wohnen sowie Grün- und Freiraum).

Alle Projektvorhaben müssen darüber hinaus einen gemeinnützigen Charakter haben, der einen Mehrwert für das Quartier bzw. den jeweiligen Teilraum darstellt. Die Projekte sollen insbesondere

  • einen eindeutigen Bezug zu Aachen Beverau herstellen und möglichst kooperative Perspektiven berücksichtigen,
  • sich an konkreten Interessen und Bedarfen für den Stadtteil orientieren und eine nachhaltige Ausrichtung verfolgen,
  • einen Beitrag zur nachhaltigen Förderung und Stärkung der Teilhabe und des Gemeinschaftssinns der Bewohner*innen leisten
  • die Vernetzung und Kooperation sowohl der Akteur*innen eines Handlungsfeldes wie auch zwischen verschiedenen Handlungsfeldern anregen bzw. befördern. Dabei sollen Projekte, die der Stärkung der Akteur*innen dienen, den Nutzen für die Bürger*innen bzw. für den Stadtteil belegen/dokumentieren.

 

  1.        Strukturen

Damit der Verfügungsfonds seine vollwertige Wirkung entfalten kann, ist er von einer breiten Bekanntmachung und / oder einer gezielten Ansprache potenzieller Antragssteller*innen abhängig. Die Projektleitung Beverau ist durch die bisherige Arbeit im Rahmen der Umsetzung des ISEK Beverau bereits im Quartier gut vernetzt. Darüber hinaus wurde ein Quartiersbüro eröffnet, als zentrale Anlaufstelle.  Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung Planung wid die operative Steuerung und Abwicklung des Verfügungsfonds übernehmen.

Die Richtlinie sowie Anlagen und Antragsunterlagen orientieren sich dabei am bestehenden Verfügungsfonds Haaren und dem Beispiel Aachen Nord, bei welchen deren Anwendung bereits ein erprobtes und bewährtes Prozedere darstellen.

Um für alle Antragssteller*innen einen eindeutigen Rahmen zu definieren, innerhalb dessen eine Förderung beantragt werden kann, wurde eine entsprechende Förderrichtlinie, basierend auf dem Beispiel Haaren und Aachen Nord, ausgearbeitet (s. Anlage 1). Diese definiert beispielsweise, nach welchen Kriterien eine Projektbewilligung erfolgt oder nicht erfolgt, bis wann Anträge eingereicht werden müssen, wie diese beraten und beschlossen werden, sowie die Auszahlung der Fördergelder durch die Stadt Aachen erfolgt.

 

Zur Abwicklung des Verfügungsfonds gehört neben der Öffentlichkeitsarbeit auch eine beratende und unterstützende Funktion für die Antragsteller*innen, welche ebenfalls von der Abteilung Planung des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration übernommen wird. Diese reicht bei Bedarf von einer Schärfung erster Ideen und Grobkonzepte über die Einschätzung hinsichtlich einer Realisierbarkeit bis zur Hilfestellung bei der formellen Projektbeantragung und Abrechnung. Ein Leitfaden bietet Antragsteller*innen eine Orientierung und Hilfestellung bei der konkreten Projektentwicklung und Antragstellung zum Verfügungsfonds Beverau (s. Anlage 1 - Anhang 3).

 

Neben dieser operativen Funktion bedarf es zudem eines administrativen Entscheidungsgremiums. Über die Anträge entscheidet eine Lenkungsgruppe im Quartier. Diese Lenkungsgruppe befindet sich aktuell in Gründung und wird aus Akteur*innen, welche verschiedene Themen und Zielgruppen vertreten, bestehen.

Das Antrags- und Entscheidungsverfahren sind in der Anlage 1 (Anhang 4) zusammenfassend dargestellt.

 

  1.        Förderung

Der Verfügungsfonds erstreckt sich über 4 Jahre, 2024-2027.
Jeder Euro, der aus privatem Vermögen in den Verfügungsfonds eingezahlt wird, wird mit dem gleichen Betrag aus dem Etat der Städtebauförderung (Bund, Land, Kommune) bezuschusst. Die jährliche Obergrenze der jährlichen Bezuschussung liegt bei 2.500€, mit der Möglichkeit der Mittelübertragungen in das Folgejahr im Fall der Nicht-Ausschöpfung des Budgets.

Somit ergibt sich insgesamt eine Gesamtsumme von 20.000 €, wobei davon 10.000 € gefördert (Städtebauförderung) sind und 10.000 € private Mittel sind (s. Tabelle).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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