Entscheidungsvorlage - FB 61/1517/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der Querung des Forster Weg, Einmündung Luise-Hensel-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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09.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt
die Einrichtung eines Fußgängerüberweges über den Forster Weg westlich der Kreuzung Luise-Hensel-
Straße. Die Umsetzung vor Ort wird im Rahmen der jährlich verfügbaren Haushaltsmittel für Klein-
maßnahmen im Rahmen der Prioritätensetzung eingeplant.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Als Mitglieder im Aachener Kinderparlament haben die Schüler*innen der Gemeinschaftsgrundschule am Höfling beim Besuch im Rathaus Herrn Oberbürgermeister Marcel Phillipp auf die gefährliche Situation auf dem Weg zur
und von der Schule hingewiesen. Mit ihrer Eingabe war die Bitte versehen, zu prüfen, ob es möglich ist,
einen Fußgängerüberweg an der Einmündung Luise-Hensel-Straße über den Forster Weg anzulegen.
Um den Schulweg nach den Schulwegplänen sicher zu gestalten, haben sich zurzeit 4 Elternteile bereit erklärt, in den Zeiten morgens von 7.30 Uhr bis 7.55 Uhr als Verkehrshelfer zu fungieren. (siehe Schulwegplan, Anlage 1 sowie Fotos
in der Anlage 2)
Sachstand
Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges soll entsprechend der Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) zu
§ 26 StVO und der derzeit gültigen Richtlinien (R-FGÜ 2001) unter bestimmten örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen erfolgen. Die Richtlinien ergänzen und präzisieren die Verwaltungsvorschriften.
Die Anordnung eines Fußgängerüberweges kommt aus verkehrlicher Sicht in Betracht, sofern der Fußgänger-
Querverkehr hinreichend gebündelt auftritt und entsprechende Kombinationen an Fußgänger- und Kraftfahrzeugverkehrsstärken auftreten. Dabei bezieht sich die Kraftfahrzeugverkehrsstärke auf den in einem
Zug zu überquerenden Fahrbahnteil. Nach den Richtlinien zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen ist die
Einrichtung eines Fußgängerüberweges ab einer Kombination von 50 - 100 Fußgängern pro Stunde
und einem gleichzeitigen Aufkommen von 200 - 750 Kfz möglich.
Bei der am 26.03.2019 im Zeitraum von 7.15 bis 8.15 Uhr durchgeführten Zählung am Standort Forster Weg /
Luise-Hensel-Straße wurden insgesamt 149 Fußgänger, die den Forster Weg querten und insgesamt 247 Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen (aus Richtung Karl-Marx-Allee und aus Richtung Branderhofer Weg) gezählt. Nach den Richtlinien
wäre das Anlegen eines Fußgängerüberweges demnach grundsätzlich möglich, auch wenn dieser in der Tempo
30-Zone grundsätzlich entbehrlich ist.
Die Anlage eines Fußgängerüberweges setzt nach der R-FGÜ eine frühzeitige Erkennbarkeit für Fahrzeugführer
und eine frühzeitige Sichtbeziehung zwischen Fußgängern und Fahrzeugführern voraus. Bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h muss ein Fußgängerüberweg aus mindestens 50 m Entfernung erkennbar
sein und die Sichtweite auf die Wartefläche muss mindestens 30 m betragen. Bei einer Anfahrt aus Richtung
Karl-Marx-Allee und Branderhofer Weg wäre eine Erkennbarkeit des Fußgängerüberweges und die Sicht-
weiten von und auf die Warteflächen gegeben. Der Fußgängerüberweg wird in der Breite von 3,00 m geplant
und wird mit Zeichen 293 (Anlage 2 zur StVO) als Markierung (Zebrastreifen) und dem Verkehrszeichen 350
(Anlage 3 zur StVO) beschildert bzw. beleuchtet.
Innerhalb der Verwaltung wurde die Anlage eines Fußgängerüberweges in einer gemeinsamen Verkehrsbesprechung
mit Vertretern der Polizei, des Verkehrsmanagements, des Straßenbaulastträgers und der ASEAG besprochen und abgestimmt. Es bestand Einvernehmen, dass der Fußgängerüberweg die Sicherheit der Schüler*innen aus dem Wohngebiet erheblich erhöht. Die Kosten für den Bau des Fußgängerüberweges und dem Umbau des Gehweges
betragen ca. 30.000,00 €.
Fazit:
Der Fußgängerüberweg ist entsprechend der festgestellten Zahlen rechtlich möglich, wenngleich er auch in einer
Tempo 30-Zone grundsätzlich entbehrlich wäre, trägt er hier erheblich zur Sicherheit für Schüler*innen aus dem
gesamten Wohngebiet Beverau bei. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Fußgängerüberweg anzulegen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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280,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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124,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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110,3 kB
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