Kenntnisnahme - FB 61/1522/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Umsetzung der Rahmenplanung "Richtericher Dell"hier: Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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02.09.2020
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Erläuterungen
Erläuterungen:
- Anlass
In regelmäßigem Turnus ist als fester Tagesordnungspunkt das Thema „Umsetzung Rahmenplanung Richtericher Dell“ in den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Richterich installiert, um zeitnah über die Fortschritte im Planungsprozess berichten zu können.
- Aktueller Arbeitsstand
- Europaweite Ausschreibung der Straßen-, Entwässerungs- und Ingenieurbauwerksplanung
Mit dem Beschluss aus den Dezembersitzungen 2019 der Bezirksvertretung Aachen-Richterich, des Planungsausschusses und des Mobilitätsausschusses wird die Ausschreibung der Fachplanung vorbereitet. Der Trassenabschnitt -A- wird innerhalb des Wohngebietes am nördlichen Rand des Baugebiets liegen. Im Fokus ist weiterhin, den Trassenabschnitt -C- zwischen Banker-Feld-Straße und Roermonder Straße als ersten Teil der Planung zu realisieren. Dazu werden nun auch die Überlegungen zur Führung des Baustellenverkehrs konkretisiert.
Das umfangreiche Vergabeverfahren wird durch ein externes Büro betreut und kann auf Grund der Komplexität erst im IV. Quartal 2020 erfolgen.
2.2. Abstimmungen mit der Deutschen Bahn (DB)
Mit Schreiben vom 27.04.2020 wurde die Planungsvereinbarung an die DB mit der Bitte um Gegenzeichnung übersandt. Mit E-Mail vom 03.07.2020 hat die DB mitgeteilt, dass die Planungsvereinbarung sich intern im Zeichnungslauf befindet.
2.3. Weiterentwicklung des Wohngebietes im Bereich östlich der Horbacher Straße
Aufgrund erfolgreicher Grundstücksverhandlungen im Bereich östlich der Horbacher Straße sollte die Zeit bis zur Fertigstellung der Haupterschließung genutzt werden, um die Wohngebietsplanungen auch östlich der Horbacher Straße fortzusetzen. Dieser Bereich kann erschlossen werden, sobald der Trassenabschnitt -C- fertiggestellt ist und bietet damit die Möglichkeit, vor Fertigstellung des Trassenabschnittes -A- bereits einen Teil des Wohngebietes zu entwickeln.
2.4. Projekt „Kleiner Tunnel“ (Uersfelder Fußpfad)
Der Bahndamm zwischen dem Gewerbegebiet am Roder Weg und dem Wohngebiet an der Amstelbachstraße wird durch einen ca. 15 m langen und ca. 2 m breiten „kleinen Tunnel“ durchquert, durch den bereits seit Jahrzehnten der Siedlungsbereich nordwestlich der Bahnstrecke für Fußgänger und Radfahrer mit dem Naherholungsbereich am Uersfelder Fußpfad und dem Einzelhandelszentrum am Roder Weg verbunden wird. Parallel zum Fuß- und Radweg in Verlängerung der Amstelbachstraße verläuft auf ca. 90 m der Amstelbach als offenes Gewässer und quert unterhalb des kleinen Tunnels den Bahndamm. Südöstlich des Bahndammes tritt der Bach wieder an die Oberfläche und verläuft parallel zum Uersfelder Fußpfad in Richtung Nordosten. Dieser Abschnitt wurde vor ca. 20 Jahren renaturiert. Der gesamte Bereich dient nicht nur als Wegeverbindung nach Kohlscheid, sondern auch zur Naherholung für die Anwohner in Richterich und Uersfeld.
In der Rahmenplanung „Richtericher Dell“ war ursprünglich geplant, die Amstelbachstraße nordöstlich entlang des Bahndammes zu verlängern, um die zwischen Bahndamm und Banker-Feld-Straße geplanten Wohnbauflächen zu erschließen. In der Überarbeitung der Rahmenplanung in 2017 wurde diese Erschließung dahingehend geändert, dass nur ein Rad- und Fußweg entlang des Bahndammes mit Querung des Amstelbaches vorgesehen ist. Dazu ist die Errichtung einer neuen Bachquerung erforderlich, die möglichst in Verlängerung des kleinen Tunnels angelegt werden sollte. Für diese Bachquerung ist die Genehmigung der Unteren Wasserbehörde (UWB) und des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) als Eigentümer der Böschung erforderlich. Darüber hinaus ist in diesem Bereich noch Grunderwerb erforderlich. Der heutige Zustand des „kleinen Tunnels“ (Breite, Übersichtlichkeit, Verkehrssicherheit) entsprechen nicht mehr den aktuellen Erfordernissen. Spätestens wenn mit Umsetzung der Rahmenplanung deutlich mehr Menschen den Tunnel nutzen, muss dieser verbreitert werden, um eine sichere Querung für Radfahrer und Fußgänger zu gewährleisten.
Da erfahrungsgemäß eine derartige Planung und Umsetzung der Baumaßnahme, die nur in Abstimmung mit der DB erfolgen kann, sich über einen langen Zeitraum erstrecken wird, soll möglichst frühzeitig die Planung des Projektes „Kleiner Tunnel“ und die Abstimmung mit der DB erfolgen, um mit Umsetzung der Wohnbebauung in diesem Bereich der Rahmenplanung auch diese Verbindung ausbauen zu können.
2.5. Bildstock an der Horbacher Straße
An der Horbacher Straße gegenüber der geplanten Haupterschließung befindet sich am Straßenrand auf der westlichen Seite der Horbacher Straße ein Bildstock, der aus Sicht der Unteren Denkmalbehörde (UDB) denkmalwert ist. Laut Inventarisierungskartei der UDB handelt es sich um ein von Landwirten gestiftetes und in Sichtmauerwerk aus Ziegeln errichtetes Feldkapellchen mit Antoniusfigur. Aus denkmalpflegerischer Sicht zuständig für den Bildstock ist die Bezirksregierung Köln, weil es sich auf einer Fläche des Landes NRW befindet. Von dort wurde der Landschaftsverband Rheinland (LVR) - Amt für Denkmalpflege im Rheinland als Fachamt um eine Stellungnahme zum Denkmalwert des Bildstocks gebeten, die im August nach der Urlaubszeit erfolgen soll. Sofern zum Sitzungstermin Ergebnisse vorliegen, wird mündlich berichtet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,7 MB
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