Kenntnisnahme - FB 60/0173/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Information über die Nutzung der zusätzlichen Förderprogramme von Bund und Land im Bereich Städtebau
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 52 - Fachbereich Sport; FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung; FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt; E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- FB 60/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Kenntnisnahme
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26.08.2020
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen der Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise hat die Landesregierung ein Investitionspaket für Kommunen geschnürt. Hieraus werden im Bereich Städtebauförderung zusätzliche Mittel aus den folgenden Einzelpaketen durch die Verwaltung beantragt.
Städtebauförderung
Mit Mitteln in Höhe von 132 Mio. € will die Landesregierung Maßnahmen des Stadterneuerungsprogramms 2020 unterstützen. Bei diesen Maßnahmen soll der städtische Eigenanteil vollständig vom Land übernommen werden. Für die Stadt Aachen bedeutet dies, dass der städtische Haushalt bei der Umsetzung der Maßnahmen des Innenstadtkonzeptes 2022 – 6. Förderstufe,
Aachen-Haaren – 3. Förderstufe sowie
Beverau – 1. Förderstufe
entsprechend entlastet wird.
Bei Gesamtkosten dieser drei Maßnahmen in Höhe von 7,16 Mio. € und erwarteten Fördermitteln in Höhe von 5,36 Mio. € kann die Stadt von einer zusätzlichen Bereitstellung von 1,8 Mio. € ausgehen. Die Bewilligung soll mittels Änderungsbescheid noch in 2020 erfolgen.
Stärkung der Zentren
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt im Rahmen des Förderprogramms "Sofortprogramm Stärkung Zentren" Landesmittel in Höhe von 70 Millionen Euro zur Verfügung, um von Leerstand und Schließungen in Handel und Gastronomie betroffene Städte und Gemeinden unter dem Dach der Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ unterstützen zu können. Die Stadt Aachen beabsichtigt sich im Rahmen des Citymanagements und unter Federführung des Fachbereichs Wirtschaft, Wissenschaft und Europa (FB 02) mit einem Antrag am Förderaufruf zu beteiligen. Der Fokus des Antrags und zu erarbeitenden Konzepts soll sich nach heutigen Stand auf eine Beförderung von Zwischennutzungen in Leerständen in der Aachener Innenstadt beziehen, z. B. durch Startups, Akteure aus Kultur- und Kreativwirtschaft, Wissenschaft sowie für innovative Einzelhandelshandelskonzepte und weitere Akteursgruppen.
Sonderprogramm Erhaltungsinvestitionen kommunale Infrastruktur, Straße und Radwege
Eine Beantragung von Fördermitteln für Straßenunterhaltungsmaßnahmen aus 2020 ist aufgrund bestehender allgemeiner Förderregularien nicht möglich. Eine Beantragung von Fördermitteln für Maßnahmen 2021 soll noch in diesem Jahr erfolgen. Zur konkreten Förderhöhe kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Es sollen jedoch für Kommunen im Regierungsbezirk Köln insgesamt 11 Mio. € zur Verfügung gestellt werden.
Sonderprogramm kommunale Verkehrsinfrastruktur ÖPNV
Federführend für die Antragstellung ist die ASEAG.
Die ASEAG beabsichtigt, um den nachhaltigen Betrieb von Bussen mit alternativen Antrieben gewährleisten zu können, die Nutzbarmachung von Wasserstoff als zusätzlichen Energieträger für die Busflotte.Dazu soll im Rahmen des Förderprogramms die Errichtung einer Wasserstofftankstelle auf dem zentralen Betriebshof der ASEAG errichtet werden. Dies ist eingebettet unter der Thematik Wasserstoff aus Windenergie.
Förderprogramme im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative
Die Stadt Aachen erhält aus der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) eine Förderung im Rahmen der „Kommunalen Netze“ für ein Netz mit der Städteregion Aachen zwecks Konzipierung und Antragstellung von Projekten gleichen Gegenstandes. Hier ist die Möglichkeit der Aufstockung durch NRW-Mittel zu prüfen.
In der gleichen Förderkulisse ist ein Antrag zu einem NRW-Städtenetz in Arbeit zwecks Schaffung von Transparenz von Klimaschutz-Unterstützungsangeboten für Private.
Die Aufstockung der Förderquote NKI durch den BUND gilt ab 1.8.2020 bis 31.12.2021. Zurzeit befinden sich diverse Fördermöglichkeiten im Rahmen von NKI in der Prüfung:
Energiemanagement für den Gesamtkonzern Stadt (IKSK Projekt 2.1);
Beleuchtungssanierung, Lüftungsanlagen, Schwimmbad-Wärme, Gebäudeleittechnik, Verschattung, Schulküchen, EMAS-Zertifizierung, (E 26);
Abwärme Potenzialstudien, Straßenbeleuchtung, Trinkwasserversorgung (STAWAG);
Anschlussvorhaben Klimaschutzkonzept, vorbildliche Maßnahmen (Bedingung 50%-Reduktion CO2);
Mobilitätsstationen, Radverkehr, Verkehrssteuerung, (FB 61 / B03);
Rechenzentren (FB 11, regio IT).
Altlasten; Klimaanpassung und grüne Infrastruktur
Gemeinsam mit dem Institut für Städtebau (ISB) der RWTH und der Stadt Eschweiler ist ein Antrag zum Förderprogramm "Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel" (BMU, Kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von lokalen und regionalen Kooperationen) in Arbeit für das Projekt „GoGreen“, durch das die Information und Motivation zu mehr privatem Grün forciert werden soll inklusive ½-Personalstelle.
In einem zweistufigen Verfahren wurden am 31.7.2020 Projektskizzen als Bewerbung um „Modellprojekte zur Klimaanpassung und Modernisierung urbaner Räume“ mit bis zu 3 Mio. Euro je Projekt eingereicht:
- Grüne Lunge für Aachen - Baumpflanzungen an innerstädtischen Straßen;
- Klimawandelangepasster Neubau/Erweiterung eines Verwaltungsgebäudes - vorbildliche Dach u. Fassadenbegrünung;
- Wasser sichtbar und erlebbar machen - Innerstädtische Bachoffenlegung als Teil einer integrierten Anpassungsstrategie;
- Friedhofsentwicklung - Erhalt und Steigerung der Biodiversität mit ruhiger Erholung.
Des Weiteren wird im Rahmen des Sonderprogramms „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ 2020 und 2021 eine Förderung für die geplante Sanierung des Freibads Hangeweiher beantragt. Der Fördersatz beträgt 90% bzw. 100% (Bund 75% und Land 15% in 2021 bzw. 25% in 2020).
Durch die geplante Sanierung soll das Freibad attraktiviert sowie baulich und technisch zukunftsfähig gemacht werden. Im 1. BA wurden die gesamte Beckenwassertechnik und -aufbereitungsanlagen erneuert und auf den neuesten Stand gebracht. Im 2. BA wurden die Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken erneuert und Teile der Außenanlagen neu gestaltet. Durch die Umsetzung des 3. Bauabschnittes sollen nunmehr die strukturellen, organisatorischen und baulichen Mängel und Defizite behoben werden. Hierzu zählen vor Allem:
- Attraktivierung des Freibades durch Neugestaltung der Innen- und Teilen der Außenbereiche
- barrierefreie Ausbildung aller Innen- und Außenbereiche
- Neuentwicklung und -Organisation des Eingangs- und Kassenbereiches
- Erneuerung von Kalt- und Warmumkleiden, Duschen, WC-Anlagen (auch behindertengerecht)
- Schaffung von Sozialbereichen
Die voraussichtliche Investitionssumme für den 3. Bauabschnitt über alle Kostengruppen beträgt 4,6 Mio €.
Sonderstädtebauförderung
Fördermittel können nur im Zusammenhang mit bestehenden und noch nicht bewilligten Förderprojekten im Rahmen des „Investitionspaktes Soziale Integration im Quartier“ beantragt werden. Alle in Frage kommenden Förderprojekte sind bereits bewilligt, sodass hier keine weiteren Mittel beantragt werden können.