Entscheidungsvorlage - FB 02/0426/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplanberatung Fachbereich 02
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung
|
Entscheidung
|
|
|
13.02.2025
|
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung beschließt - ausschließlich der
Personalaufwendungen - die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne (konsumtiver Teil) entsprechend
der vorgelegten Unterlagen des Haushaltsplanentwurfs 2025 und der Finanzplanung 2026 - 2028 in
Verbindung mit in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung beschließt darüber hinaus die in den
Teilfinanzplänen 2025 veranschlagten Investitionen (für die Jahre 2026 - 2028) einschließlich der
beschlossenen Einzelveränderungen.
Er beschließt die Produktblätter in der vorgelegten Form einschließlich in der Sitzung beschlossener
Einzelveränderungen.
Erläuterungen
Der Entwurf des Haushaltsplans 2025 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung wurde am 04.12.2024 in den Rat der Stadt Aachen eingebracht und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.
Grundlage für die Beratung sind die vom Fachbereich Finanzsteuerung übersandten und der Vorlage beigefügten ausschussbezogenen Unterlagen. Die Anlage „Haushaltsplanentwurf 2025 Digitalisierung (übergreifend)“ wird dem Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung zur Kenntnis vorgelegt und enthält Sachkonten, welche in anderen Ausschüssen beraten werden, aber einen Bezug zur Digitalisierung aufweisen.
Für den Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa berät der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung das Produkt 150103.
Für die in den einzelnen Produkten veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen/-auszahlungen sind keine gesonderten Beschlüsse der Fachausschüsse mehr erforderlich, da diese gesondert im Personal- und Verwaltungsausschuss beraten werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
|
JA |
NEIN |
|
|
|
|
|
|
|||||||
Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
|
Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|||||
|
|||||||
konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Siehe Anlagen
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
|
vollständig |
|
|
|
überwiegend (50% - 99%) |
|
|
|
teilweise (1% - 49 %) |
|
|
|
nicht |
|
|
|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
133,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
51,6 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
110,4 kB
|
