Entscheidungsvorlage - FB 68/0151/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsberatungen 2025, sowie mittelfristige Finanzplanung bis 2028
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Verfasst von:
- Dez. III FB 68/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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20.02.2025
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Beschlussvorschlag
Der Mobilitätsausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne und die konsumtiven Teilfinanzpläne der ihm zugeordneten Produkte sowie deren Produktblätter entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2025 mit dem Finanzzeitraum 2026 – 20278 inkl. der Veränderungsnachweisung.
Desweiteren beschließt der Mobilitätsausschuss, die in den beigefügten Teilfinanzplänen veranschlagten Investitionen der Jahre 2025 bis 2028 und die Verpflichtungsermächtigungen der zugehörigen Produkte unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung.
Die Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen nimmt er zur Kenntnis.
Erläuterungen
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2025 wurde am 04.12.2024 in den Rat eingebracht und zur weiteren Beratung an die Gremien verwiesen.
Grundlage für die Beratung sind die durch den Fachbereich Finanzsteuerung übersandten, der Vorlage beigefügten, ausschussbezogenen Unterlagen, ausweislich derer der Mobilitätsausschuss zuständig ist für die folgenden Produkte:
020 701 Entfernen nicht zugelassener KFZ im öffentl. Straßenraum
020 703 Verkehrsrechtliche Genehmigungen
110 101 Koordination Betriebsführung STAWAG
110 102 Verwaltung Stadtentwässerung und Kanäle
110 301 Brunnenversorgung und Bachverrohrung
120 101 Sondernutzung
120 102 Neubau und Unterhaltung von Straßen
120 104 Einräumung von Rechten an Straßen
120 201 Verkehrskonzepte u. Planung Straßen, Wege, Plätze
120 202 Planung, Betreuung u. Unterhaltung Verkehrsanlagen
Die entsprechenden Unterlagen sowie die 1. Veränderungsnachweisung sind der Vorlage beigefügt. Sofern weitere Veränderungen zum Entwurf vor der Sitzung des Ausschusses bekannt werden, wird eine entsprechende 2. Veränderungsnachweisung nachgereicht.
Soweit in den bis zur Ausschusssitzung erfolgten Haushaltsberatungen in den Bezirksvertretungen Beschlüsse zu den o.a. Produkten gefasst werden, werden diese in der Sitzung bekannt gegeben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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|
x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
|
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|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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|
nicht |
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|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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532,2 kB
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2
|
(wie Dokument)
|
907,3 kB
|
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3
|
(wie Dokument)
|
69,1 kB
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