Kenntnisnahme - FB 45/0714/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung der Nutzung des Lehrschwimmbeckens in der Birkstraße für den Vereinssport - Ergänzungsvorlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation; E 26 - Gebäudemanagement; FB 52 - Fachbereich Sport; B 2 - Bezirksamt Aachen-Eilendorf
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Kenntnisnahme
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09.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie beauftragt die Verwaltung, die baulichen Voraussetzungen zu schaffen, um eine Vereinsnutzung zu ermöglichen und stellt dafür in dem Rahmen ihrer Möglichkeit bezirkliche Investitionsmittel bereit. Die Höhe dieser Mittel wird durch den Bezirk beschlossen.
Der darüber hinausgehende Deckungsbedarf ist durch die politischen Haushaltsberatungen nachzusteuern.
Ferner bittet die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf darum, die Einrichtung der personellen Ressource (Hilfshausmeister*in) in die Wege zu leiten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Mit Schreiben vom 25.11.2019 bat die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf sowie der Bezirksvertreter, Herr Peter Koch (FDP), um Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf. Danach sollen die Nutzungszeiten des Lehrschwimmbeckens in der Birkstraße, über die Dienstzeit des Schulhausmeisters hinaus, für den Vereinssport auf 22.00 Uhr ausgeweitet werden.
In der Sitzung der Bezirksvertretung am 29.01.2020 hat die Verwaltung erstmalig über die Thematik berichtet. Aus dieser Sitzung erhielt die Verwaltung den Auftrag, die folgenden Fragestellungen zu klären:
- Sind Umbaumaßnahmen an der Turnhalle der Birkstraße (Sanierung/Erweiterung der Umkleiden) geplant, die dazu beitragen könnten, einen Teil der bestehenden Engpässe zu beheben?
- Ist eine Sanierung des Lehrschwimmbeckens vorgesehen, in deren Kontext auch eine bedienerfreundlichere Technik installiert werden könnte?
- Welche Kosten würden insgesamt entstehen, um eine Schlüsselgewalt an die Vereine zu ermöglichen?
Stellungnahme der Verwaltung
Zu 1.
Auf Nachfrage teilt das E 26 mit, dass bei Bedarf die Möglichkeit besteht, die Umkleide der Turnhalle umzubauen, um ein Nutzen durch Vereine zu ermöglichen. Die zusätzliche Umkleide soll das gleichzeitige Nutzen der Turnhalle und des Lehrschwimmbeckens durch die Vereine gewährleisten. Für die Neuschaffung der Umkleide muss die Wand der Lehrerumkleide versetzt werden (siehe Anlage). Im Schulbetrieb kann die neu geschaffene Umkleide weiterhin als Lehrerumkleide genutzt werden. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf insgesamt ca. 27.000 € brutto.
Das Stellen eines Bauantrages ist nicht erforderlich. Es entsteht keine Nutzungsänderung. Auch die Rettungswege verändern sich nicht. Sofern die erforderlichen Finanzmittel im Investitionshaushalt zur Verfügung gestellt werden, würde die bauliche Umsetzung ca. fünf bis sechs Monate dauern.
Zu 2.
Ein neuerliches Abstimmen mit dem E 26 hat in Bezug auf die Heizungsanlage ergeben, dass diese grundsätzlich durch die zentrale Gebäudeleittechnik des E 26 flexibel gesteuert werden kann.
Aus Sicherheitsaspekten ist durch E 26 bewusst entschieden worden, in dem städtischen Lehrschwimmbecken auf eine Chlorgasanlage zu verzichten. Stattdessen ist eine vollautomatische Chlordosierungsanlage vorhanden, durch die es nicht eines zusätzlichen technischen Aufwandes in Bezug auf das Chloren bedarf.
Folglich wäre das Ausweiten der Nutzungszeiten aus rein technischer Sicht grundsätzlich möglich.
Zu beachten ist allerdings, dass zusätzliche Kosten bei dem Energieverbrauch, abhängig von dem Umfang des Erweiterns der Nutzungszeiten und ggf. den Temperaturen, entstehen würden.
Die Schulhausmeister bzw. deren Vertreter haben, wie generell in den städtischen Schwimmbädern, die Aufgabe, nach der DIN 19642 der Badewasserverordnung einige Parameter (pH-Wert, Chlorung) per Schnelltest zu bestimmen. Dies ist in dem Rahmen der Betreiberverantwortung die Pflicht des Nutzers bzw. der verantwortlichen Badeaufsicht.
Eine Besonderheit bei der Anlage in der Birkstraße ist das Erzeugen des Warmwassers bzw. das Beheizen des Schwimmbeckens. Nach dem Umbau der Anlage von Hackschnitzel auf Pellets ist die Störungsquote laut Mitteilung des E 26 unauffällig. Der Schulhausmeister führt täglich eine Begehung der Heizanlage durch (montags bis freitags), jedoch nicht in der schulfreien Zeit.
Zu Störungen kommt es derzeit maximal einmal im Monat. Bei derlei Störungen während der schulischen Nutzung fällt dem Schulhausmeister die Aufgabe zu, die Anlage wieder zu aktivieren. Die Installation einer bedienerfreundlicheren Technik ist bei dieser Anlage nicht vorgesehen. Sollte es in der zusätzlichen Nutzung zu einer Störung der Heizanlage kommen, kann die Zentrale Störannahme des E 26 kontaktiert werden. Eine Entstörung wird jedoch nicht unverzüglich ausgeführt, sondern erfolgt nach Rücksprache mit dem Schulhausmeister und je nach Störung mit der externen Wartungsfirma. E 26 verfügt nicht über eigenes Wartungspersonal.
Die Einrichtung einer zusätzlichen Personalressource im Abendbereich wird aus Sicht der Verwaltung befürwortet, da hierdurch ein Großteil der auftretenden Störungen zeitnah behoben werden könnte. Zudem könnte neben der Nutzung des Lehrschwimmbeckens auch die Nutzung des Schulgebäudes für Vereine erweitert werden und einen zusätzlichen Mehrwert für den Bezirk erbringen.
Bei Übertragung der Schlüsselgewalt auf die Vereine kann im Störungsfall nur die Störannahme des E 26 kontaktiert werden. Eine unmittelbare Entstörung kann nicht erfolgen, sodass die Nutzungen ab diesem Zeitpunkt einzustellen wären.
Zu 3.
Im Zusammenhang mit der Frage nach den entstehenden Kosten für das Ermöglichen der Schlüsselgewalt für Vereine wäre bezüglich der Organisatorischen Betreiberverantwortung zu klären, wie deren Verteilen bei unterschiedlichen Nutzergruppen - Schulen und Vereine - wahrgenommen werden könnte. Während des Schulschwimmens zeichnen sich dafür der Schulhausmeister oder sein Vertreter bzw. die/der SportlehrerIn verantwortlich.
Nicht festgelegt ist, wer diese Pflicht bei erweiterten Zeiten für die Vereinsnutzung wahrnehmen würde. Darüber hinaus stellt sich die Frage, durch wen und wie die jeweiligen Einlasszeiten koordiniert werden würden.
Die Schlüsselgewalt könnte grundsätzlich durch das Aushändigen der erforderlichen Schlüssel übertragen werden. Die Kosten belaufen sich hier schätzungsweise auf maximal 500 € (je nach Anzahl der Nutzer).
Ein Übertragen der Schlüsselgewalt für die Räumlichkeiten ist – mit Ausnahme des Zugangs zu den technischen Anlagen – möglich. Die Heiztechnik befindet sich mit der Schwimmbadtechnik und der Beckenwasseraufbereitung in einem Raum. Ein Zugriff auf die komplexe Anlagentechnik von außen durch Externe ist aus Sicherheits- und Haftungsgründen laut E 26 ausgeschlossen. Das Vermischen der Rechtssphären und Sicherheits- und Haftungsrisiken wird auch nicht durch ein Einweisen der Nutzer rechtssicher aufgefangen.
Abschließend sei angemerkt, dass das Lehrschwimmbecken aufgrund seiner Abmessungen (12,5 x 6 m) und seiner Wassertiefe aus Sicht der Fachverwaltung (Fachbereich Sport) für den Vereinssport leidglich bedingt geeignet ist. Allerdings könnte es zur Deckung der gesamtstädtischen Bedarfe an Wasserflächen für die Nichtschwimmerausbildung und Aquakurse einen guten Beitrag leisten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Eine Übertragung der Schlüsselgewalt für die Räumlichkeiten selbst ist möglich.
Eine Übertragung der Schlüsselgewalt für die Räume der Schwimmbadtechnik ist aus Sicherheits- und Haftungsgründen ausgeschlossen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Schwimmbadtechnik während ausgeweiteter Nutzungszeiten betreuen zu können:
a) Die Einrichtung einer Hilfshausmeisterstelle im Stellenplan 2021.
Es würden zusätzliche Personalkosten in Höhe von 32.500 € jährlich entstehen. Eine Deckung ist nicht vorhanden. Der Hilfshausmeister könnte bei Störung eigenständig tätig werden. Die Nutzungen im Schulgebäude könnten insgesamt ausgeweitet werden.
b) Die Übertragung einer Schlüsselgewalt für die Räumlichkeiten (ohne Schwimmbadtechnik).
Je nach Anzahl der Nutzer würden Kosten in Höhe von maximal 500 € entstehen. Bei Vorliegen einer Störung wäre die Störannahme des E 26 zu kontaktieren. Die Nutzung müsste unverzüglich eingestellt werden.
Die Kosten für den Umbau der Lehrerumkleide würden sich insgesamt auf ca. 27.000 € brutto belaufen.
Ferner würden durch das Ausweiten der Nutzungszeiten zusätzliche Kosten bei dem Energieverbrauch entstehen.
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule verfügt nicht über eine entsprechende Haushaltsposition, über die die Kosten abgedeckt werden könnten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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334,7 kB
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