Entscheidungsvorlage - FB 56/0394/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt die Kofinanzierung der beiden Mehrgenerationenhäuser in Eilendorf/Rothe Erde und Brand für den Zeitraum 2021-2028 vorbehaltlich der Empfehlungen der Bezirksvertretungen Brand, Mitte und Eilendorf.

 

Die Bezirksvertretung Brand empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie die Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses Brand für den Zeitraum 2021-2028 zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Mitte empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie die Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses Eilendorf/Rothe Erde für den Zeitraum 2021-2028 zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Eilendorf empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie die Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses Eilendorf/Rothe Erde für den Zeitraum 2021-2028 zu beschließen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der 3. Sozialentwicklungsplan analysiert und bewertet die demographische und sozio-ökonomische Entwicklung der Stadt Aachen im Zeitraum 2007-2018. Die Ergebnisse des 3. Sozialentwicklungsplans wurden dem AFSID in seiner Sitzung vom 27.08.2020 vorgestellt. Eine grundsätzliche inhaltliche Beratung sich daraus ergebender Maßnahmen wird in der Folgesitzung erfolgen.

Zwei Maßnahmen zum Thema „Demographischer Alterungsprozess“ müssen aufgrund zeitlicher Dringlichkeit jedoch vorgezogen und bereits jetzt beraten werden, weil sich hier längere Planungsprozesse anschließen oder kurzfristige Antragsfristen für Förderungen zu beachten sind. Dabei geht um den Ausbau der Begegnungszentren (Maßnahme 1) und die Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser (Maßnahme 2). Die Vorlage behandelt Maßnahme 2. 

 

Zentrale Erkenntnisse zum Demographischen Alterungsprozess in Aachen

 

Ein sich aus der Analyse ergebendes Schwerpunktthema im Sozialentwicklungsplan ist der demographische Alterungsprozess, der gesamtstädtisch, aber vor allem quartiersbezogen eine zentrale Herausforderung darstellt. Der Anteil der Bevölkerung 65+ liegt in Aachen bei etwa 18%. Im Vergleich der Jahre 2007 und 2018 ist vor allem das Wachstum der Hochbetagten auffallend hoch. Während der Anteil bei den 66- bis 79-Jährigen konstant geblieben ist, leben mittlerweile ca. 14.500 Menschen mit 80 Jahren und älter in Aachen. 2007 waren es noch knapp 11.300. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung hat sich in diesem Zeitraum von 4,5% auf 5,7% erhöht. Diese Altersgruppe hat in Bezug auf Unterstützungsstrukturen einen besonderen Bedarf (z.B. Pflege). Merklich in ihrer Bedeutung gewachsen ist auch die Altersgruppe der sogenannten „zukünftigen Älteren“, der Gruppe 55-64 Jahre. Ihr Anteil liegt mittlerweile bei 11,6% an der Gesamtbevölkerung. Bei dieser Gruppe handelt es sich um den Bevölkerungsteil, der den Alterungsprozess „von morgen“ gestalten wird. Der demographische Alterungsprozess ist von daher sowohl bereits heute durch die Zunahme der Hochbetagten als auch in naher Zukunft durch den Alterungsprozess der sogenannten Baby-Boom-Generation ein wichtiges Thema in Aachen.                     

 

Das demographische Setting auf Lebensraumebene ist in Aachen je nach Lage und Entfernung zur Innenstadt sehr unterschiedlich. „Jungen“, innerstädtischen Lebensräumen stehen eher „alternde“ Lebensräume in den äußeren Bezirken Aachens gegenüber. In manchen Teilräumen der Stadt macht die Generation 65+ fast 30% der lokalen Bevölkerung aus und jede zehnte Person gehört in diesen Räumen zu den Hochbetagten. Hier spielen die Herausforderungen des Demographischen Wandels eine ganz wesentliche Rolle. Die demographische Ausdifferenzierung Aachens nach einzelnen Teilräumen drückt sich in einer hohen Spannweite beim Altersmedianwert aus.

 

Demographische Alterungsprozesse sind vor allem, aber nicht nur, in den Außenbezirken ein wichtiges Thema. In Kornelimünster/Walheim, Laurensberg und Richterich sowie in den dezentralen Burtscheider Wohngebieten Beverau sowie Steinebrück sind mit die höchsten Altersmedianwerte zu beobachten. Hier werden teilweise Medianwerte von 50 oder höher erreicht, was bedeutet, dass 50% der Bevölkerung hier älter als 50 Jahre alt ist. In diesen, aber auch in anderen Räumen ist auf eine Demographiefestigkeit zu achten, welche eine hohe Lebensqualität älterer Menschen vor Ort ermöglicht, die Bedarfe der älteren Bevölkerung berücksichtigt und den Herausforderungen des Demographischen Wandels in den Themenfeldern soziale Teilhabe, Mobilität, Versorgung, Wohnen und Pflege begegnet. Ganz entscheidend für die Gestaltung von sozialer Teilhabe und Begegnungsmöglichkeiten sind intergenerative Ansätze, um die Menschen unabhängig von Alter und vielmehr mit Bezug zu gemeinsamen Interessen zusammenzubringen. Hier spielen die Mehrgenerationenhäuser eine wichtige Rolle.   

 

Maßnahme:

Seit 2017 werden in der Stadt Aachen zwei sog. Mehrgenerationenhäuser in Eilendorf/Rothe Erde und Brand betrieben. Sie werden durch das zugehörige Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus“ (Förderperiode 2017-2020) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziell gefördert. Die Stadt Aachen beteiligt sich mit einer Kofinanzierung. Deutschlandweit werden rund 540 Mehrgenerationenhäuser gefördert.

 

Die Mehrgenerationenhäuser ergänzen das Angebot der Senioren-Begegnungszentren in Aachen und stellen Anlaufstellen für Begegnung in den Quartieren dar. Sie zeichnen sich durch einen intergenerativen Schwerpunkt aus, der in der besonderen Gestaltung des Kurs- und Projektprogramms niederschlägt. Die beiden Häuser werden vom Helene-Weber-Haus in Eilendorf/Rothe Erde (Standort Barbarastr.) und der Pfarre St. Donatus in Brand (Standort Mobilé) betrieben und haben sich in den Quartieren fest etabliert. Pro Haus beträgt das Gesamtvolumen aktuell 40.000 Euro im Jahr. Die Stadt Aachen beteiligt sich derzeit mit einer Kofinanzierung in Höhe von 10.000 Euro je Mehrgenerationenhaus und Jahr.

 

Bei den derzeit von der Stadt Aachen kofinanzierten Mehrgenerationenhäusern ist nun eine Verlängerung des Förderzeitraumes im Rahmen des Bundesprogrammes möglich. Bis Ende September 2020 haben die beiden Häuser die Möglichkeit, eine Fortführung der Förderung beim Bund zu beantragen. Weitere acht Jahre Förderung sind nun möglich. Der Bund erhöht dabei seinen Zuschuss um 10.000 auf insgesamt 40.000 pro Haus. Die kommunale Kofinanzierung liegt weiterhin  bei 10.000 Euro. Insgesamt steigt das Gesamtvolumen je Einrichtung auf 50.000 Euro pro Jahr.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

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Gesamt­bedarf (neu)

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Der Kofinanzierungsbetrag für die beiden Mehrgenerationenhäuser beträgt 10.000 pro Einrichtung und Jahr. Für den Förderzeitraum 2021-2028 sind dies zusammen 160.000 Euro. Entsprechende Haushaltsmittel stehen unter PSP-Element 4-050101-934-1 zur Verfügung.

 

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Anlagen

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