Entscheidungsvorlage - FB 68/0019/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussentwurf Verkehrsausschuss:

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen- Mitte, die versuchsweise Aufhebung der Einbahnregelung im Gasborn zwischen Parkhauszufahrt und Promenadenstraße unter Beibehaltung der Sperrung zwischen Parkhausein- und Ausfahrt für die Dauer von 6 Monaten zu beschließen.

 

 

Beschlussentwurf Bezirksvertretung Aachen- Mitte:

Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die versuchsweise Aufhebung der Einbahnregelung im Gasborn zwischen Parkhauszufahrt und Promenadenstraße unter Beibehaltung der Sperrung zwischen Parkhausein- und Ausfahrt für die Dauer von 6 Monaten.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Parkhaus EBV- Carre´ wurde am 02.10.2004 geöffnet und verfügt über 491öffentlich zugängliche  Stellplätze. Die Einfahrten befinden sich in der Schumacherstraße (2 Spuren) und im Gasborn (1 Spur), die Ausfahrten (2 Spuren) nur im Gasborn. Die Einbindung in das Parkleitsystem wird voraussichtlich noch im Jahr 2004 erfolgen. Bis dahin wird die Zufahrt in der Schumacherstraße per Verkehrsbeschilderung ausgewiesen.

 

Mit seinem in Anlage beigefügtem Schreiben vom 26.10.2004 bemängelt der Parkhausbetreiber, Fa. Q- Park GmbH & Co. KG, die verkehrliche Situation im Umfeld der Parkhauses. Bei einer nachgehenden Ortsbesichtigung unter Beteiligung der Polizei am 29.10.2004 wurden die Verbesserungsvorschläge des Betreibers erörtert.

 

Demnach wurde eine zusätzlich Fahrbahnmarkierung im Einmündungsbereich Gasborn/ Peterstraße als Geschäft der laufenden Verwaltung aufgebracht. In der Schumacherstraße wurden bereits am 23.09.2004 zusätzliche Haltverbote zur Gewährleistung der rettungstechnischen Erschließung eingerichtet, die den Parkhausbetrieb begünstigen. Weitergehende Haltverbote sind weder in der Schumacherstraße noch im Gasborn im Abschnitt zwischen Parkhausausfahrt und Peterstraße erforderlich, um die Parkhauszu- und /-ausfahrten zu gewährleisten. Eine Reduzierung des öffentlichen Parkplatzangebotes, um die Zufahrtswege großzügiger wirken zu lassen oder die Konkurrenz durch dieses Angebot zu reduzieren wurde von der Verwaltung nicht zuletzt auch wegen der damit verbundenen Reduzierung von Bewohnerparkplätzen und Einnahmeverlusten an den Parkscheinautomaten abgelehnt.

 

Die Einbindung in das Fußgängerwegweissystem ist möglich und wird von der Verwaltung eingeplant. Sobald Klarheit über Anzahl, Standorte und Zielangaben besteht, kann mit dem Antragsteller über die mögliche Kostenübernahme verhandelt werden.

 

Die vordringliche Forderung des Parkhausbetreibers ist die Aufhebung der Einbahnregelung im Gasborn im Abschnitt zwischen Parkhausausfahrt und Promenadenstraße, damit der Parkhausverkehr alternativ zum Abfluss in Richtung Peterstraße/ Hansemannplatz auch in Richtung Promenadenstraße/ Heinrichsallee abfließen kann.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist diese Forderung nachvollziehbar, da die Leistungsfähigkeit an der Einmündung Gasborn/ Peterstraße insbesondere in der Nachmittagsverkehrsspitze sehr begrenzt ist. Im Zusammenhang mit der „Netzmasche Hansemannplatz“ konnte die Knotenpunktzufahrt Peterstraße nur mit einer zusätzlichen Sekunde Freigabezeit verbessert werden. Insofern ist die Aussage von Q-Park glaubhaft, dass es regelmäßig nachmittags zu Rückstaus im Gasborn bis in das Parkhaus hinein kommt.

 

Die Verwaltung hatte bereits anlässlich der Behandlung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 15 – Alter Bushof – im Verkehrsmanagementausschuss vom 25.10.2001 darauf hingewiesen, „dass bereits heute Behinderungen des Rechtsabbiegers aus dem Gasborn zu beobachten (sind). Diese Situation wird sich durch die zusätzlichen Verkehre des Bauvorhabens noch verschärfen.“  Seinerzeit wurde argumentiert, dass durch die vorgesehene Reduzierung der Stellplatzkapazität des Parkhauses Büchel die dadurch entfallenden Ziel- und Quellverkehre in der Peterstraße und am Hansemannplatz zu einer Entspannung der Belastungssituation führen können. Mit gleicher Vorlage wurde eine Verkehrsführung durch die Nebenstraßen aus klimatischen und lufthygienischen Gründen nicht empfohlen und auf die Problematik möglicher Lärmschutzmaßnahmen bei einer Veränderung der Verkehrsführung hingewiesen.

 

Der Parkhausbetreiber könnte den Abfluss aus dem Parkhaus durch Umfunktionierung einer der beiden Zufahrten in der Schumacherstraße in eine Ausfahrt verbessern. Dann würde der Verkehr über Schumacherstraße, Synagogenplatz und Promenadenstraße abfließen. Diese Umstellung wäre mit erheblichen Kosten für den Betreiber verbunden und hätte eine zusätzliche Belastung des o.a. Straßenzuges zur Folge.

 

Die Aufhebung der Einbahnregelung im Abschnitt des Gasborns zwischen Parkhausausfahrt und Promenadenstraße würde zwar zu einer höheren Verkehrsbelastung in Gasborn und Promenadenstraße führen, aber den verkehrsberuhigten Bereich Synagogenplatz schonen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor dem Hintergrund der Situation am Hansemannplatz und des zumindest vorläufigen Bestands des Parkhauses Büchel vor, die Einbahnregelung im Gasborn im Abschnitt zwischen Parkhausausfahrt und Promenadenstraße aufzuheben, zwischen Parkhausein- und /- ausfahrt eine Sperrung nach Z.267 StVO (Verbot der Einfahrt) mit Freigabe für den Fahrradverkehr auszuschildern und somit den vom Parkhaus abfließenden Verkehr in Richtung Promenadenstraße und Peterstraße fahren zu lassen. Um den Zweirichtungsverkehr zu ermöglichen, müssten 6 Parkplätze im Gasborn im Abschnitt zwischen Promenadenstraße und Haus 13 entfallen.

 

Die Verkehrsgutachten des Bauvorhabens haben für die Spitzenabflussstunde von 17 bis 18 Uhr eine Gesamtbelastung der oberen Gasborn von 355 Kfz, davon 182 vorhabenbedingte Kfz ermittelt. Bei einer Gleichverteilung der Abflusssituation wäre mit etwa 90Kfz in Gegenrichtung im unteren Gasborn zu rechnen.

 

Die Sperrung des Gasborns in Fahrtrichtung Promenadenstraße in Folge der Aufhebung der Einbahnregelung ist unbedingt erforderlich, damit für den motorisierten Durchgangsverkehr keine alternative Verbindung zur Umgehung des Knotens Hansemannplatz geschaffen wird. Die Regelung muss auf Kosten des Parkhausbetreibers durch eine kleine bauliche Ergänzung („Nase“) unterstützt werden.

 

Nach Aufhebung der Einbahnregelung wird die Verwaltung die neuen Verkehrsmengen ermitteln und zur Auswertung des Versuches nach Ablauf von 6 Monaten zur weiteren Entscheidung vorlegen. Die weiteren Überlegungen werden im Zusammenhang mit der Vorentwurfsplanung zum Umbau der Straße Gasborn bewertet und entsprechend der zu fassenden Beschlüsse berücksichtigt.

 

  

Anlagen

 

Antrag Fa. Q-Park

Lageplan

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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Anlagen

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