Entscheidungsvorlage - FB 68/0019/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Gasborn, Ausfahrt des Parkhauses EBV- Carre´Antrag des Parkhausbetreibers, Fa. Q- Park GmbH & Co. KG vom 26.10.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB68/23
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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18.11.2004
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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15.12.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Beschlussentwurf Verkehrsausschuss:
Der Verkehrsausschuss nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung
Aachen- Mitte, die versuchsweise Aufhebung der Einbahnregelung im Gasborn
zwischen Parkhauszufahrt und Promenadenstraße unter Beibehaltung der Sperrung
zwischen Parkhausein- und Ausfahrt für die Dauer von 6 Monaten zu beschließen.
Beschlussentwurf Bezirksvertretung
Aachen- Mitte:
Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die
versuchsweise Aufhebung der Einbahnregelung im Gasborn zwischen Parkhauszufahrt
und Promenadenstraße unter Beibehaltung der Sperrung zwischen Parkhausein- und
Ausfahrt für die Dauer von 6 Monaten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Parkhaus EBV- Carre´ wurde am
02.10.2004 geöffnet und verfügt über 491öffentlich zugängliche Stellplätze. Die Einfahrten befinden
sich in der Schumacherstraße (2 Spuren) und im Gasborn (1 Spur), die Ausfahrten
(2 Spuren) nur im Gasborn. Die Einbindung in das Parkleitsystem wird
voraussichtlich noch im Jahr 2004 erfolgen. Bis dahin wird die Zufahrt in der
Schumacherstraße per Verkehrsbeschilderung ausgewiesen.
Mit seinem in Anlage beigefügtem
Schreiben vom 26.10.2004 bemängelt der Parkhausbetreiber, Fa. Q- Park GmbH
& Co. KG, die verkehrliche Situation im Umfeld der Parkhauses. Bei einer
nachgehenden Ortsbesichtigung unter Beteiligung der Polizei am 29.10.2004 wurden
die Verbesserungsvorschläge des Betreibers erörtert.
Demnach wurde eine zusätzlich
Fahrbahnmarkierung im Einmündungsbereich Gasborn/ Peterstraße als Geschäft der
laufenden Verwaltung aufgebracht. In der Schumacherstraße wurden bereits am
23.09.2004 zusätzliche Haltverbote zur Gewährleistung der rettungstechnischen
Erschließung eingerichtet, die den Parkhausbetrieb begünstigen. Weitergehende
Haltverbote sind weder in der Schumacherstraße noch im Gasborn im Abschnitt
zwischen Parkhausausfahrt und Peterstraße erforderlich, um die Parkhauszu- und
/-ausfahrten zu gewährleisten. Eine Reduzierung des öffentlichen
Parkplatzangebotes, um die Zufahrtswege großzügiger wirken zu lassen oder die
Konkurrenz durch dieses Angebot zu reduzieren wurde von der Verwaltung nicht
zuletzt auch wegen der damit verbundenen Reduzierung von Bewohnerparkplätzen
und Einnahmeverlusten an den Parkscheinautomaten abgelehnt.
Die Einbindung in das
Fußgängerwegweissystem ist möglich und wird von der Verwaltung eingeplant.
Sobald Klarheit über Anzahl, Standorte und Zielangaben besteht, kann mit dem
Antragsteller über die mögliche Kostenübernahme verhandelt werden.
Die vordringliche Forderung des
Parkhausbetreibers ist die Aufhebung der Einbahnregelung im Gasborn im
Abschnitt zwischen Parkhausausfahrt und Promenadenstraße, damit der
Parkhausverkehr alternativ zum Abfluss in Richtung Peterstraße/ Hansemannplatz
auch in Richtung Promenadenstraße/ Heinrichsallee abfließen kann.
Aus Sicht der Verwaltung ist diese
Forderung nachvollziehbar, da die Leistungsfähigkeit an der Einmündung Gasborn/
Peterstraße insbesondere in der Nachmittagsverkehrsspitze sehr begrenzt ist. Im
Zusammenhang mit der „Netzmasche Hansemannplatz“ konnte die Knotenpunktzufahrt
Peterstraße nur mit einer zusätzlichen Sekunde Freigabezeit verbessert werden.
Insofern ist die Aussage von Q-Park glaubhaft, dass es regelmäßig nachmittags
zu Rückstaus im Gasborn bis in das Parkhaus hinein kommt.
Die Verwaltung hatte bereits
anlässlich der Behandlung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 15 –
Alter Bushof – im Verkehrsmanagementausschuss vom 25.10.2001 darauf
hingewiesen, „dass bereits heute Behinderungen des Rechtsabbiegers aus dem
Gasborn zu beobachten (sind). Diese Situation wird sich durch die zusätzlichen
Verkehre des Bauvorhabens noch verschärfen.“ Seinerzeit wurde argumentiert, dass durch die vorgesehene
Reduzierung der Stellplatzkapazität des Parkhauses Büchel die dadurch
entfallenden Ziel- und Quellverkehre in der Peterstraße und am Hansemannplatz zu
einer Entspannung der Belastungssituation führen können. Mit gleicher Vorlage
wurde eine Verkehrsführung durch die Nebenstraßen aus klimatischen und
lufthygienischen Gründen nicht empfohlen und auf die Problematik möglicher
Lärmschutzmaßnahmen bei einer Veränderung der Verkehrsführung hingewiesen.
Der Parkhausbetreiber könnte den
Abfluss aus dem Parkhaus durch Umfunktionierung einer der beiden Zufahrten in
der Schumacherstraße in eine Ausfahrt verbessern. Dann würde der Verkehr über
Schumacherstraße, Synagogenplatz und Promenadenstraße abfließen. Diese
Umstellung wäre mit erheblichen Kosten für den Betreiber verbunden und hätte
eine zusätzliche Belastung des o.a. Straßenzuges zur Folge.
Die Aufhebung der Einbahnregelung im
Abschnitt des Gasborns zwischen Parkhausausfahrt und Promenadenstraße würde
zwar zu einer höheren Verkehrsbelastung in Gasborn und Promenadenstraße führen,
aber den verkehrsberuhigten Bereich Synagogenplatz schonen.
Die Verwaltung schlägt daher vor dem
Hintergrund der Situation am Hansemannplatz und des zumindest vorläufigen
Bestands des Parkhauses Büchel vor, die Einbahnregelung im Gasborn im Abschnitt
zwischen Parkhausausfahrt und Promenadenstraße aufzuheben, zwischen
Parkhausein- und /- ausfahrt eine Sperrung nach Z.267 StVO (Verbot der
Einfahrt) mit Freigabe für den Fahrradverkehr auszuschildern und somit den vom
Parkhaus abfließenden Verkehr in Richtung Promenadenstraße und
Peterstraße fahren zu lassen. Um den Zweirichtungsverkehr zu ermöglichen,
müssten 6 Parkplätze im Gasborn im Abschnitt zwischen Promenadenstraße und Haus
13 entfallen.
Die Verkehrsgutachten des
Bauvorhabens haben für die Spitzenabflussstunde von 17 bis 18 Uhr eine
Gesamtbelastung der oberen Gasborn von 355 Kfz, davon 182 vorhabenbedingte Kfz
ermittelt. Bei einer Gleichverteilung der Abflusssituation wäre mit etwa 90Kfz
in Gegenrichtung im unteren Gasborn zu rechnen.
Die Sperrung des Gasborns in
Fahrtrichtung Promenadenstraße in Folge der Aufhebung der Einbahnregelung ist
unbedingt erforderlich, damit für den motorisierten Durchgangsverkehr keine
alternative Verbindung zur Umgehung des Knotens Hansemannplatz geschaffen wird.
Die Regelung muss auf Kosten des Parkhausbetreibers durch eine kleine bauliche
Ergänzung („Nase“) unterstützt werden.
Nach Aufhebung der Einbahnregelung
wird die Verwaltung die neuen Verkehrsmengen ermitteln und zur Auswertung des
Versuches nach Ablauf von 6 Monaten zur weiteren Entscheidung vorlegen. Die
weiteren Überlegungen werden im Zusammenhang mit der Vorentwurfsplanung zum
Umbau der Straße Gasborn bewertet und entsprechend der zu fassenden Beschlüsse
berücksichtigt.
Anlagen
Antrag
Fa. Q-Park
Lageplan
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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