Entscheidungsvorlage - FB 45/0660/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Ausschuss hält die PRIMUS-Schule für eine geeignete Schulform zur Weiterentwicklung der Aachener Schullandschaft und beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit den erforderlichen Stellen (Bezirksregierung/Ministerium) aufzunehmen und zu eruieren, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung für die Gründung einer PRIMUS-Schule in der Stadt Aachen erfolgen könnte.

 

  1. Darüber hinaus beauftragt er die Verwaltung, potentielle Schulstandorte innerhalb des Gebiets „ISEK Forst/ Driescher Hof“ zu prüfen und in erste Abstimmungen einzusteigen, inwiefern diese Flächen für die Berücksichtigung einer Schule geeignet sein könnten. Bei den weiteren Überlegungen sollen auch die aktuell zur Verfügung stehenden Bildungsstandorte im Hinblick auf ihre Geeignetheit abgewogen und mit einbezogen werden. 
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Erläuterungen

1. Ausgangslage

 

Mit Ratsantrag vom 26.09.2024 haben die Fraktionen SPD und Die Grünen die Verwaltung beauftragt, die Schulentwicklungsplanung für den Sekundarbereich bis 2030 in Aachen fortzusetzen bzw. fortzuschreiben.

Neben der Erarbeitung von bedarfsorientierten Szenarien sollen hierbei auch zukünftige, neue Raumbedarfe berücksichtigt werden und potentielle Schulstandorte sowie neue alternative Schulformen in die Prüfung mit einbezogen werden.

 

In einem ersten Schritt hat im November 2024 ein Interfraktionelles Gespräch mit den schulpolitischen Sprecher*innen und der Verwaltung stattgefunden, in dem ein erster Informationsaustausch zu den Schwerpunkten des Antrags erfolgte.

 

Thematisiert wurde u.a., wie die Fragestellung der Raumbedarfe an den Schulen angegangen werden kann, um diese zukunftsfähig für die gestiegenen und steigenden Anforderungen aufgrund von Integration, Inklusion und dem Strukturwandel im schulischen Bereich aufzustellen.

Lösungen lassen sich entweder über Ausbaumaßnahmen an bestehenden Standorten und/oder die Berücksichtigung von zusätzlichem Raum über einen neuen Schulstandort denken.

 

Bei Überlegungen zu einem neuen Schulstandort gilt es, neben Prognosen zu mittel- bis langfristigen Schulplatzbedarfen, auch die Lage des Standorts, Wechselwirkungen mit umliegenden Schulen sowie Schülerströme mit zu berücksichtigen.

 

In Bezug auf die im Ratsantrag genannte Fläche an der Sittarder Straße ist die Verwaltung bereits in erste Prüfungen der zuvor genannten Punkte eingestiegen. Im Ergebnis wird diese grundsätzlich, vor allem aufgrund ihrer Lage im Stadtgebiet, als geeignet für einen Schulstandort eingeschätzt, so dass diese – neben möglichen alternativen potentiellen Flächen im Gebiet des ISEK Forst / Driescher Hof – in die weiteren Prüfungen mit einbezogen würde. 

Parallel werden ebenfalls die aktuell zur Verfügung stehenden Bildungsstandorte in den Blick genommen, auf ihre Geeignetheit hin überprüft und im Zusammenspiel mit den Überlegungen zu alternativen Standorten abgewogen.

 

Neben dem Auffangen von perspektivisch entstehenden zusätzlichen Schulplatzbedarfen im Primar- und SEK I Bereich, könnte eine zusätzliche Schule zugleich ermöglichen, an anderen Schulen den Aufnahmedruck zu reduzieren und damit einhergehend räumliche Spielräume zu eröffnen.

 

Bei der Schaffung eines zusätzlichen Angebots im Bereich der Sekundarstufe ist zeitgleich zu beachten, dass das vorhandene Angebot im SEK II Bereich mit den bestehenden Oberstufen sowie dem Angebot an den Berufskollegs gesamtstädtisch für ausreichend erachtet wird. Zur Sicherung der bestehenden Oberstufenangebote sollte daher in diesem Bereich kein Ausbau der Kapazitäten erfolgen, um eine Konkurrenzsituation zu vermeiden.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann die im Ratsantrag erwähnte alternative Schulform einer PRIMUS-Schule daher eine interessante und weiter zu verfolgende Option darstellen. In dieser Schulform werden die Klassen 1-10 beschult. Für den Besuch einer SEK II werden Kooperationen mit gymnasialen Oberstufen gebildet, so dass bei dieser Schulform keine zusätzlichen Kapazitäten im SEK II Bereich geschaffen würden, während auf Bedarfe im SEK I Bereich sowie darüber hinaus auch auf mögliche Bedarfen im Primarbereich reagiert werden könnte.

 

Allerdings müsste aufgrund der aktuellen rechtlichen Regelungen aus der Schulgesetzgebung hierzu eine Ausnahmegenehmigung von Seiten der Bezirksregierung/des Ministeriums erteilt werden, da rechtlich bislang lediglich die bestehenden PRIMUS-Schulen (aus dem Schulversuch) fortgeführt werden dürfen. Hierzu hat die Verwaltung erste informelle Gespräche mit der Bezirksregierung geführt.

 

 

 

 

 

 

2. Empfehlung der Verwaltung

 

Für die weitere Bearbeitung des Ratsantrags sind die Suche eines bzw. Prüfung von potentiellen Schulstandorten (sowohl neue Standorte im Gebiet ISEK Forst / Driescher Hof als auch Einbezug der aktuell zur Verfügung stehenden Bildungsstandorte) sowie Abstimmungen zur rechtlichen Möglichkeit der Gründung einer PRIMUS-Schule relevante Stellschrauben. Die Verwaltung empfiehlt daher, zu diesen beiden Fragestellungen in weitere Prüfungen einzusteigen. Die Bearbeitung der weiteren Punkte aus dem Ratsantrag wird parallel vorangetrieben. Über die Ergebnisse wird die Verwaltung erneut im Ausschuss berichten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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