Anhörung - FB 45/0769/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Beschlussvorschlag wird in der Sondersitzung des Schulausschusses beraten und formuliert.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Rechtliche Grundlagen

Nach § 81 Abs. 2  SchulG NRW beschließt der Schulträger über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Der Beschluss des Schulträgers bedarf der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde.

Gemäß § 82 Abs. 7 SchulG  müssen Gesamtschulen bis Klasse 10 mindestens vier Parallelklassen (à 25 SuS) pro Jahrgang haben. Wird diese Mindestgröße (100 SuS) unterschritten, kann eine Gesamtschule fortgeführt werden, wenn sich aus der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass dies im Planungszeitraum nur vorübergehend der Fall ist und den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Gesamtschule mit mindestens vier Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann.

 

  1. Vergangene Entwicklung/ Anmeldezahlen

Die Schülerzahlen an der Heinrich-Heine-Gesamtschule  zeigen in den vergangenen Schuljahren folgende Entwicklung auf:

Schuljahr

Aufnahmen

Anmeldungen

2014/2015

93

43

2015/2016

106

66

2016/2017

108

66

2017/2018

91

39

2018/2019

89

39

2019/2020

78

29

 

Trotz dieser geringen Anmeldezahlen in den vergangenen  Schuljahren konnte die Verwaltung in Abstimmung mit der Schulpolitik bei der  Bezirksregierung Köln bisher bewirken, dass die Schule weiter geführt wird, obwohl seit dem Schuljahr 2017/2018  die erforderliche Schülerzahl für die Bildung von 4 Parallelklassen nicht erreicht wurde

 

  1. Bisherige Maßnahmen

Um die Anmeldezahlen zu erhöhen und den Schulstandort in Laurensberg zu stärken hat es seitens Schule und durch die Unterstützung des Schulträgers umfassende Bemühungen gegeben.

Dazu zählt u.a. die in Zusammenarbeit mit dem Bildungsbüro der StädteRegion Aachen stattgefundene Schulentwicklungsbegleitung im Zeitraum von 03/2018 bis 07/2019, die Entwicklungswerkstatt unter Beteiligung des Schulkollegiums, der Schülerschaft, der Schulpolitik und der Fachverwaltung und die damit einhergehende pädagogisch-konzeptionelle Weiterentwicklung der Schule mit Unterstützung einer verstärken Pressearbeit seitens der Stadt Aachen. Weiterhin ist für das Schulzentrum Laurensberg und damit auch für die Heinrich Heine Gesamtschule eine umfangreiche Hüllensanierung im Umfang von rd. 11,8 Mio Euro beschlossen worden und ist in der Umsetzung.

Leider ist es mit den erarbeiteten Ideen und Konzepten nicht gelungen die  Anmeldezahlen und somit die Akzeptanz der Schule signifikant zu erhöhen. 

 

  1. Aktuelle Anmeldezahlen für das Schuljahr 2020/21

Zum nun begonnenen Schuljahr 2020/2021 wurden 60 Schülerinnen und Schüler (SuS) an der Heinrich-Heine-Gesamtschule aufgenommen. Die erforderliche Anzahl für die Bildung von 4 Parallelklassen wird somit im  4. Jahr hintereinander nicht erreicht.

In die gymnasiale Oberstufe sind zum Schuljahr 2020/2021 18 Schülerinnen und Schüler übergegangen. Die Schule erreicht somit nicht die gemäß § 82 Abs. 8 SchulG NRW erforderliche Anzahl von 42 SuS für die Bildung einer gymnasialen Oberstufe.

 

  1. Aufforderung der Bezirksregierung Köln

Mit Schreiben vom 15.06.2020 (s. Anlage 1) fordert die Bezirksregierung die Stadt Aachen auf wegen der seit Jahren rückläufigen Anmeldezahlen an der Heinrich-Heine-Gesamtschule schulorganisatorische Maßnahmen zu treffen, da mit den aktuellen Anmeldungen für die fünfte Klasse und der Oberstufe und den Entwicklungen der letzten Jahre kein funktionierendes Gesamtschulsystem aufrechterhalten werden kann.

Da die angemeldeten SuS zum Schuljahr 2020/2021 bereits eine Aufnahmezusage erhalten haben, stimmt die Bezirksregierung der Klassenbildung  an der Heinrich-Heine-Gesamtschule letztmalig zu und fordert die Stadt Aachen auf schulorganisatorische Maßnahmen zum Schuljahr 2021/22 zu treffen. 

Als Möglichkeit wird die Umwandlung in eine Sekundaschule genannt und ergänzend oder alternativ die Erhöhung der Zügigkeiten anderer vorhandener Gesamtschulen.

Die Stadt Aachen wird aufgefordert, bis zum 30.09.2020 zu berichten, welche Maßnahmen der Schulträger zum neuen Schuljahr umsetzten wird.

 

Die Schulleitung und die Schulpolitischen Sprecher der Fraktionen wurden umgehend von der Verwaltung über den Sachstand informiert.

 

  1. Sekundarschulen §§ 17a, 82 (5) SchulG

Sekundarschulen umfassen die Klassen 5 bis 10. Sie gewährleisten in allen Organisationsformen auch gymnasiale Standards und stellen die Möglichkeit zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife über mindestens eine verbindliche Kooperation mit einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einem Berufskolleg sicher. An Sekundarschulen werden der Hauptschulabschluss, der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) vergeben. Mit dem mittleren Schulabschluss wird nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe, für SuS mit besonders guten Leistungen auch zum Besuch der Qualifikationsphase erteilt.

Sekundarschulen müssen mindestens drei Parallelklassen pro Jahrgang haben.

s. a. https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Sekundarschule/index.html

 

 

  1. Beschreibung der möglichen schulorganisatorische Handlungsoptionen

Es ergeben sich aus Sicht der Verwaltung  folgende schulorganisatorische Handlungsoptionen:

 

 

7.1. Auslaufende Schließung der Heinrich-Heine-Gesamtschule und Verteilung der zukünftigen Schülerströme auf bestehende, umliegende Schulen, ggf. durch Erhöhung der Zügigkeiten

Da die vorhandenen derzeit rd. 650 Schulplätze gesamtstädtisch weiter benötigt werden, die bestehenden Gesamtschulen in ihrer jetzigen Zügigkeit keine Kapazitäten für eine Erweiterung bieten und die vorhandene Ressource des Schulbaus weiterhin genutzt werden soll, wird diese Option von der Verwaltung nicht empfohlen.

 

7.2. Auslaufende Schließung der Heinrich-Heine-Gesamtschule und Neugründung einer Gesamtschule an einem neuen Standort

Hierbei könnten alle jetzigen SuS der Gesamtschule in ihrer gewählten Schulform zum Abitur geführt werden, vorausgesetzt die bestehenden Kooperationen in den Oberstufen werden dazu fortgeführt.

Für die  erfolgreiche Gründung einer Gesamtschule ist die Mindestgröße für die Neuerrichtung (100 SuS für eine vierzügige Gesamtschule) zu erreichen.

Bei einer Neugründung erhält die Gesamtschule eine neue Schulleitung. Weiterhin bedarf es eines Gründungskollegiums.

Ein neuer Standort für eine Gesamtschule steht kurzfristig im Aachener Stadtgebiet nicht zur Verfügung. Mittelfristige Perspektiven müssten systematisch geprüft werden.

 

7.3. Kooperation mit benachbarten Schulträgern

Die Fortführung der Heinrich-Heine-Gesamtschule als Teilstandort einer anderen Gesamtschule eines anderen Schulträgers ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend. Insgesamt erscheint die Vermischung der Zuständigkeiten der Schulträgerschaften im großstädtischen Raum nicht sinnhaft und weiterhin würde dies langfristig die Entwicklung des Schulzentrums Laurensberg als Ganzes eher komplizierter gestalten. Eine solche Lösung dürfte auch schulaufsichtlich keine Unterstützung finden                           

 

7.4. Auslaufende Schließung der Heinrich-Heine-Gesamtschule und Neugründung einer Sekundarschule am gleichen Standort

Hierbei können alle jetzigen SuS der Gesamtschule in ihrer gewählten Schulform zum Abitur geführt werden. Die bisherigen Anmeldezahlen für die Oberstufe lassen darauf  schließen, dass die bestehenden Kooperationen in  den Oberstufen dazu fortgeführt werden müssen.

Allerdings gelten bei einer Neugründung alle Regelungen, die auch sonst bei der Neugründung von Sekundarschulen gelten, insbesondere ist dann auch für eine erfolgreiche Gründung die Mindestgröße für die Neuerrichtung (75 SuS für die Errichtung einer dreizügigen Sekundarschule) einzuhalten.

Bei einer Neugründung muss die Sekundarschule auch eine eigene Schulleitung erhalten, die dann zu besetzen ist. Weiterhin bedarf es eines Gründungskollegiums.

Das Erreichen der erforderlichen Mindestgröße für die Neugründung einer Sekundarschule von 75 Anmeldungen zum Schuljahr 2021/2022 wird seitens der Verwaltung kritisch bewertet.

 

7.5. Umwandlung (Änderung der Schulform nach § 81 Abs. 2 SchulG NRW) der Heinrich-Heine-Gesamtschule in eine Sekundarschule

Bei einer Änderung der Schulform könnte für das Anmeldeverfahren die Fortführungsgröße von 20 SuS pro Klasse der Sekundarschule, also bei der notwendigen Dreizügigkeit von 60 Anmeldungen zugrunde gelegt werden. 

Es muss hierbei keine neue Schulleitungsbesetzung erfolgen und es muss kein neues Kollegium gebildet werden. 

Die Änderung hätte  zur Folge, dass die Schule insgesamt ab dem Zeitpunkt der Änderung als Sekundarschule geführt würde. Nach Aussage der Bezirksregierung könnten die jetzigen SuS ihre bereits begonnen Bildungsgänge nach den Bestimmungen für die Gesamtschule beenden. Wenn am aktuellen Standort in der Zukunft die Oberstufe (z.B. auch in Kooperation mit dem Gymnasium) nicht mehr sichergestellt werden könnte (aus schulorganisatorischen/ schulfachlichen Gründen), könnte dies bedeuten, dass die Schullaufbahn im Bildungsgang Gesamtschule an einer anderen Schule beendet werden müsste. Dies würde bedeuten:

Die SuS, die in die neue 5. Klasse der Sekundarschule aufgenommen würden, wären ab diesem Zeitpunkt SuS der Sekundarschule. Ebenfalls wären dies die SuS der Klassen 6 bis 10 des kommenden Schuljahrs, da diese jedoch Vertrauensschutz genießen, würden sie nach den Richtlinien der Gesamtschule unterrichtet und könnten ihre Schullaufbahn in der gewählten Schulform beenden. Die SuS die ab dem Schuljahr 2021/22 noch die Sekundarstufe II besuchen, genössen Vertrauensschutz und müssten die Möglichkeit erhalten, in der Bildungslaufbahn Gesamtschule zum Abitur kommen zu können. Hinsichtlich der praktischen Durchführung wäre hier eine Kooperation mit dem benachbarten Anne-Frank-Gymnasium anzudenken.

Durch die bereits bestehenden und für die Sekundarschule notwendigen Oberstufen-Kooperationen mit den umliegenden Schulen hätten zukünftig grundsätzlich alle SuS der Sekundarschule die Möglichkeit zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.

 

  1. Gespräche im Nachgang zur Aufforderung der Bezirksregierung

Am 18.08.2020 fand in der Heinrich-Heine-Gesamtschule eine Sitzung der Schulkonferenz unter Beteiligung der Vertreter/innen der Schulpolitik und der Verwaltung statt. In dieser Runde hat die Schule durch die Schulleitung, verschiedene Stufenabteilungsleiter/innen, Eltern- und Schüler/innen-Vertreter/innen ihre Vorteile, Leistungen und Alleinstellungsmerkmale (Förderung der Potenziale unterschiedlichster Schüler/innen) heraus gearbeitet. Die Hauptursachen der schwierigen Situation sind aus Sicht der Schule externer Natur: Standort, Busverbindungen, konkurrierende Gesamtschulen, verzögerte Sanierung des Gebäudes.

 

Eine Sekundarschule wird einmütig abgelehnt. Man müsse der Schulleitung und dem Kollegium der Heinrich-Heine-Gesamtschule die Möglichkeit geben, die aus der Entwicklungswerkstatt gewonnen Impulse auch in die Umsetzung zu bringen, was wegen der kurzen Zeitspanne und des Bruchs durch die Corona-Pandemie nicht machbar gewesen sei. Ein Neustart – idealerweise an einem neuen Standort – sei vonnöten. Die Schulkonferenz spricht sich daher deutlich dafür aus, dass sich Schulpolitik und Verwaltung ggü. der Bezirksregierung und dem Schulministerium für die Fortführung einer entsprechend profilierten Heinrich-Heine-Gesamtschule einsetzen.

 

In der Folge haben die schulpolitischen Sprecher/innen der Ratsfraktionen eine Sondersitzung des Schulausschusses für den 10.09.2020 vereinbart, in der die weitere Perspektive der Heinrich-Heine-Gesamtschule beraten werden und dem Rat der Stadt Aachen für seine Sitzung am 16.09.2020 eine Entscheidung empfohlen werden soll.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

Abhängig vom Beschluss des Rates der Stadt Aachen

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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