Entscheidungsvorlage - E 49/0173/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater beschließt die Entgeltordnung in der Fassung vom 08.05.2025 sowie die Umsetzung ab 01.06.2025.

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Erläuterungen

Die Entgelte der Museen wurden letztmalig zum 01.01.2017 angepasst.

Hiermit wurde der Betriebsausschuss Kultur in den Sitzungen am 15.11.2016, am 26.09.2017 und am 22.03.2018 befasst.

 

Wesentliche Änderungen im Bezug auf die Entgeltordnung waren der Grundpreis für Dauerausstellungen, die Möglichkeit s.g. herausragende Ausstellungen mit einem variablen Eintrittspreis von 7,00-15,00 Euro zu versehen, eine Museumskarte „six for six“ einzuführen und verschiedenen Zielgruppen einen kostenfreien Eintritt in den Häusern der Route Charlemagne, dem Ludwig Forum und dem Suermondt-Ludwig-Museum zu gewähren.

 

Auf Grund des vorliegenden Wirtschaftsplans für das Jahr 2025 (Beschluss des Betriebsausschusses Kultur und Theater vom 30.01.2025 sowie die Änderung des Rates der Stadt Aachen vom 12.03.2025) soll die Entgeltordnung nunmehr angepasst werden.

 

Darüber hinaus sollen weitere Anreize geschaffen werden, die Besucher*innen für die Dauerausstellungen in den Häusern zu gewinnen.

 

Auf Grund dessen wurde über das Ticket „six for six“, welches Eintritt in die Dauerausstellungen zu allen Häuser gewährt, ein Ticket „four for six“ für die Häuser der Route Charlemagne und ein Ticket „two for six“ für das Internationale Zeitungsmuseum und dem Couven Museum geschaffen.

 

Die Verkäufe des Tickets „six for six“ haben sich seit Einführung verdoppelt.

 

Die Berechnung der Mehreinnahmen bei Einführung und Anpassung der Eintrittsentgelt auf 10,- Euro für den Einzelbesuch, respektive auf 6,- Euro ist der beigefügten Aufstellung zu entnehmen.

 

Auf der Basis der Besucherzahlen des Jahres 2024 errechnet sich somit ein Ertrag in Höhe von 405.666,- Euro.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

340.200,00

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

340.200,00

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

340.200,00

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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