Kenntnisnahme - E 49/0175/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Mit Ratsantrag vom 11.12.2023 beauftragt die CDU-Fraktion die Verwaltung, die Konzertmuschel im Stadtpark in den Sommermonaten jeweils sonntags für eine Stunde Akteuren der Aachener Musikszene zur Verfügung zu stellen.

Die Konzerte sollen rein akustisch, ohne Erhebung eines Eintrittsgeldes und ohne Bestuhlung für das Publikum durchgeführt werden.

 

Zur Ausgangssituation:

 

Eigentumsverhältnisse

Mit der Übertragung des Neuen Kurhauses in den Eigenbetrieb Eurogress Aachen wurde auch die Musikmuschel übertragen.  Die Fläche vor der Musikmuschel wird vom Fachbereich Immobilienmanagement der Stadt Aachen verwaltet.

Nutzungsrechte

Seit 1985 besteht ein Nutzungsvertrag zwischen dem Liegenschaftsamt der Stadt Aachen (heute: Fachbereich Immobilienmanagement der Stadt Aachen) und der Kur- und Badegesellschaft (KuBa). In diesem Vertrag ist die Nutzung der Kurparkanlagen Burtscheid und Monheimsallee durch die KuBa geregelt. Der KuBa werden mittels des Vertrags die Kurparkanlagen Burtscheid und Monheimsallee zur Erfüllung von Aufgaben des Kurgastbereichs von der Stadt Aachen zur Verfügung gestellt. Über die Art der Nutzung der Anlagen sowie über die Durchführung von Veranstaltungen entscheidet die KuBa in Abstimmung mit dem Stadtbetrieb. Das Nutzungsrecht erstreckt sich auch auf die Musikmuschel im Kurpark Monheimsallee.

Zudem besteht seit 2015 bzw. seit 2020 (aktualisiert) ein Vertrag zwischen dem Verein Boule d'Aix-la­ Chapelle e.V. und der Stadt Aachen (Fachbereich Immobilienmanagement) über die Nutzung der Kiesfläche vor der Musikmuschel.

Da das ausschließliche Nutzungsrecht der Musikmuschel der KuBa zustand, hat diese dem Boule d'Aix-la­ Chapelle e.V die Nutzung der Musikmuschel zu Vereinszwecken (u.a. als Lager) seit Jahren gestattet. Dies wurde vertraglich fixiert.

Vor diesem Hintergrund bedarf es derzeit bei der Bespielung der Musikmuschel sowie der davor liegenden Kiesfläche einer Abstimmung - sowohl inhaltlicher Art als auch hinsichtlich der Termine - mit folgenden Akteuren: Eurogress Aachen, KuBa, Verein Boule d'Aix-la­ Chapelle e.V., Fachbereich Immobilienmanagement. Zu beachten ist, dass der Verein Boule d'Aix-la­ Chapelle e.V. neben dem wöchentlichen Training auch Turniere auf der Kiesfläche durchführt.

Zustand der Musikmuschel

Die Übertragung der Musikmuschel an das Eurogress erfolgte in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Folgende Sanierungsmaßnahmen sind erforderlich:

- Neuinstallation der Elektrik

- Reinigung des Daches

- Instandsetzung des Bühnenbodens

- Instandsetzung der WC-Anlagen

- Instandsetzung der Markise

- Außenanstrich (inkl. Verputzen)

Die Arbeiten waren für den Sommer 2024 geplant. Die Projektsteuerung erfolgt durch das Gebäudemanagement der Stadt Aachen.

Rechtliche und organisatorische Aspekte

Parallel zur Sanierung müssen folgende weitere Themenbereiche geklärt werden, um Veranstaltungen in der Musikmuschel durchführen zu können:

- Auflösung des Nutzungsvertrags mit der KuBa

- Abstimmung der zukünftigen Nutzung

- Erstellung einer Schallprognose zur Ermittlung der notwendigen Schallvorgaben

- Klärung der zukünftigen Betreiberverantwortlichkeit

Derzeitiger Sachstand:

Frau Wulf, Betriebsleitung des Eurogress Aachen, teilt mit, dass die Instandhaltungsarbeiten erst in diesem Jahr umgesetzt werden können. Es gab Verzögerungen bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Neuinstallation der Elektrik. Da dieses Gewerk zuerst bearbeitet werden muss, sind auch die weiteren Gewerke bislang nur geplant (zum Teil sind auch schon Auftragnehmer gefunden) und noch nicht umgesetzt.

 

Der Abschluss der Instandhaltungsarbeiten ist bis Spätsommer 2025 vorgesehen. Bis Ende August 2025 ist die Konzertmuschel aufgrund der Baustelleneinrichtung für das Neue Kurhaus ohnehin nicht nutzbar, da die Container unmittelbar vor der Konzertmuschel stehen.

 

Nach Abbau der Baustelleneinrichtung wird der Bereich um die Konzertmuschel zunächst für die Kurpark Classix (22.08. – 31.08.2025) genutzt.

 

Der Auflösungsvertrag mit der KuBa wird zeitnah gefertigt, um die Nutzungsrechte auf das Eurogress zu übertragen.  Entsprechende Vorabsprachen haben gemäß Frau Wulf bereits stattgefunden. In den Vertrag zwischen der KuBa und dem Bouleverein tritt das Eurogress ein, er bleibt bestehen.

 

Eine Schallprognose liegt mittlerweile vor.

 

Theoretisch wäre die Konzertmuschel nach den Kurpark Classix bespielbar.

Allerdings ist zu klären, in welcher Form die Konzertmuschel bespielt werden kann. Das Eurogress sieht sich nicht in der Rolle des Programmgestalters. Aus Frau Wulfs Sicht wäre hierzu der Kulturbetrieb geeignet.

Hierzu sind Gespräche zu führen und vorab logistische Fragen zu klären. Auch wenn die Konzerte rein akustisch stattfinden sollen und somit die Präsenz eines Veranstaltungstechnikers entbehrlich wäre, so ist dennoch eine Betreuung notwendig.

Zunächst müsste die Nutzung durch die einzelnen Akteure koordiniert werden. Die jeweiligen Bedarfe müssen abgestimmt werden.

Weiterhin muss die Nutzungserlaubnis der Kiesfläche vor der Musikmuschel jeweils beim Immobilienmanagement beantragt und mit dem Boule d'Aix-la­ Chapelle e.V. abgestimmt werden.

Die Musikmuschel muss zu den Veranstaltungen geöffnet und wieder verschlossen werden. Darüber hinaus ist eine Reinigung erforderlich. Das gleiche gilt für die Nutzung der Toilettenanlagen.

Zudem muss gemäß Frau Wulf geprüft werden, in welcher Form eine Überlassung erfolgen kann bzw. welche steuerrechtlichen Konsequenzen sich ergeben könnten.

 

 

 

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