Kenntnisnahme - FB 68/0159/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

 Im Sommer 2024 wurden zwei Anträge zur Beleuchtung des Vennbahnweges durch Vorlagen der Verwaltung beantwortet. Die erste Vorlage (FB68/0005/WP18) bezog sich auf die Beleuchtung des Vennbahnweges zwischen Aachen Brand und Aachen Kornelimünster. Die zweite Vorlage (FB68/0033/WP18) beantwortete einen Antrag des Schülerparlamentes der GGS Brander Feld im Rahmen des Kinderforums. Darin ging es um die Beleuchtung des Vennbahnweges zur Sicherung der Schulwege in Aachen Brand zwischen Eckener Straße und Rollefbachviadukt.

 

Als gemeinsames Ergebnis der Beratung dieser Vorlagen wurde die Verwaltung dazu beauftragt die Beleuchtung des Vennbahnweges in Aachen Brand weiter zu verfolgen. Es entstanden Überlegungen zur Vorgehensweise und es fand eine erneute Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde statt. Eine vertiefte Bearbeitung dieses Themas war bisher aus Kapazitätsgründen (derzeit 3 von 10 Stellen unbesetzt) noch nicht möglich.

 

Die Verwaltung wird nun zusammen mit der Regionetz ein Konzept zur Beleuchtung des Vennbahnweges für die Strecke erstellen. Zusätzlich zur Strecke des Vennbahnweges in Aachen Brand wird dabei auch die Anbindung an die Innenstadt bis zur Triere Straße aufgenommen. Die Beleuchtung des Weges in Aachen Brand sowie der weiteren Strecke in Richtung Innenstadt wird von der Verwaltung als sehr sinnvoll erachtet. Dabei wird die Beleuchtung der Streckenabschnitte im Innenbereich separat von denen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes beurteilt.

 

Für den Geltungsbereich des Landschaftsplanes wurde unter Einbeziehung der unteren Naturschutzbehörde festgelegt, dass ein Beleuchtungskonzept mit folgenden Rahmenbedingungen erarbeitet werden soll:

         Lichtfarbe soll dem Insektenschutz entsprechen

         der Lichtkegel soll lediglich auf die Verkehrsfläche scheinen

         die Beleuchtung soll bedarfsgerecht erfolgen

o   Bewegungsabhängige Einschaltung

o   Nachtabschaltung

 

Durch diese Maßnahmen werden Umweltbelange berücksichtigt, wie beispielsweise der Schutz von nachtaktiven Insekten sowie lichtscheuer Fledermausarten.

Entlang des Vennbahnweges durch bebaute Gebiete können diese Rahmenbedingungen ebenfalls als Leitlinie verstanden werden, sind jedoch nicht zwingend umzusetzen. Die abschnittsweise Umsetzung der Beleuchtung soll im Rahmen der Prioritätenliste Straßenbeleuchtung ab 2026 erfolgen. Außerdem werden bei Maßnahmen zur Verbreiterung des Vennbahnweges im Rahmen dieser Tiefbauarbeiten ebenfalls die Beleuchtung realisiert.

 

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