Entscheidungsvorlage - FB 60/0159/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Status der Gesamtentwicklung Sportpark Soers zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung regelmäßig und bei wesentlichen Projektfortschritten zu berichten.

 

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Erläuterungen

I.                     Gesamtprojekt

Das Gesamtprojekt umfasst die Weiterentwicklung eines zukunftsfähigen Sportparks mit dem Leitbild „Sportpark für Alle“. Ziel ist es, eine zukunftsfähige, vielseitig nutzbare und nachhaltige Sport- und Bewegungslandschaft zu schaffen, die den unterschiedlichen Bedarfen im Spitzen- sowie Breitensport von Vereinen, Freizeitsportler*innen sowie der Stadtgesellschaft gerecht wird.

Ein zentraler Meilenstein wurde mit dem Abschluss des Masterplan-Prozesses im vergangenen Jahr erreicht. Der Masterplan wurde am 21.03.2024 als Gesamtkonzept beschlossen und bildet die strategische Grundlage für die weitere Entwicklung des Sportparks Soers. Im Planungsausschuss wurde das städtebauliche Gesamtkonzept als Basis für die weitere Konkretisierung der Planung bestätigt.

Das städtebauliche Gesamtkonzept setzt den Rahmen und die Leitplanken für die weitere Entwicklung, macht allerdings noch keine starren Setzungen. Es strukturiert die identifizierten Bedarfe, schafft Orientierung für die langfristige Entwicklung und liefert wesentliche Grundlagen für die anstehenden Planungsprozesse. Auf dieser Basis werden nun die einzelnen Projekte schrittweise weiterentwickelt und konkretisiert. Durch eine verbesserte Infrastruktur, moderne Sportanlagen und eine optimierte Erschließung soll der Sportpark langfristig aufgewertet werden.

Im Mittelpunkt der Entwicklung stehen die vier zentralen Teilbereiche Lupe Nord, Lupe Entrée, Lupe Süd und Loop (Laufstrecke) als verbindendes Element. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit den ansässigen Sportakteuren und unter Berücksichtigung städtebaulicher, umwelt- sowie klimarelevanter Anforderungen, um eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung sicherzustellen.

II.                   Sportpark übergreifende Aspekte

Vorbereitende Bauleitplanung

Die planungsrechtliche Grundlage für die Weiterentwicklung des Sportparks Soers ist im Flächennutzungsplan (FNP) AACHEN*2030 nicht abschließend geregelt. Ein großer Bereich ist als "Weißfläche" dargestellt, da er von der Genehmigung nach § 6 Abs. 3 BauGB ausgenommen wurde. Ursprünglich war das Gebiet als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz ausgewiesen. Aufgrund der bestehenden baulichen Nutzung und der damit verbundenen weitgehenden Versiegelung war diese Darstellung jedoch nicht mehr sachgerecht. Die erhebliche städtebauliche Relevanz der baulichen Anlagen machte es erforderlich, die ursprünglich vorgesehene Darstellung zu überarbeiten. Daher wurde das 37,1 Hektar große Gebiet aus der Genehmigung des FNP ausgenommen.

Um die tatsächliche Nutzung des Sportparks Soers planungsrechtlich zu sichern, soll eine Anpassung des Flächennutzungsplans erfolgen. Analog zum Sondergebiet Tivoli soll die "Weißfläche" als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Sport, Freizeit und Kultur (SO-SFK) festgesetzt werden. Diese Darstellungsform wurde bereits mit der 111. Änderung des Flächennutzungsplans für das Tivoli-Stadion eingeführt und durch den Bebauungsplan 888 konkretisiert. Der aktuelle Flächennutzungsplan AACHEN*2030 übernimmt diese Ausweisung als SO-SFK 2 Sportpark Soers für den Bereich des Tivoli-Stadions und sichert damit langfristig dessen Nutzung als Sportareal.

Die vorbereitenden Maßnahmen zur Anpassung des Flächennutzungsplans wurden begonnen. Dabei sind Schnittstellen zu bestehenden Planungen und Nutzungen zu beachten, insbesondere die Verkehrsanbindung, angrenzende Grünbereiche und die übergeordneten Entwicklungsziele der Stadt Aachen. Zudem müssen die Schutzbereiche für das Stadtklima sowie die Belüftungsbahn berücksichtigt werden, um klimatische Auswirkungen angemessen in die Planung einzubeziehen.

In den nächsten Schritten wird die formale Einleitung des Änderungsverfahrens vorbereitet. Dazu gehören die Abstimmung mit den Fachbereichen, die Erarbeitung der fachlichen Begründung, die Programmberatung und in der Folge die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die enge Zusammenarbeit mit relevanten Fachbehörden. Mit einer Einbringung der Änderung des Flächennutzungsplans in den Planungsausschuss ist Ende des 2. Quartals, Anfang des 3. Quartals 2025 zu rechnen.

Loop – Laufstrecke

Der Loop ist ein zentraler Bestandteil des "Sportpark für alle"-Konzepts und dient als verbindendes Element zwischen den verschiedenen Sport- und Erschließungsflächen. Der Loop ist als öffentlich zugängliches Sport- und Erschließungselement konzipiert. Er wird die verschiedenen Sportflächen miteinander verbinden und eine durchgehende, beleuchtete Lauf- und Bewegungsstrecke bieten, um eine ganzjährige Nutzung zu ermöglichen. Die sportfachliche Herleitung für den geeigneten Untergrund wird erarbeitet, während gleichzeitig die Verknüpfung mit der fußläufigen Erschließung des Sportparks sichergestellt wird. Er wird als einheitliches Gestaltungselement umgesetzt und trägt zur Attraktivität des gesamten Sportparks bei. Die Laufstrecke kann abschnittsweise entwickelt werden. Für die volle Funktionsfähigkeit ist eine Umgestaltung der östlichen und westlichen Straßenzüge erforderlich. Zudem wird eine Erweiterung des Sportparks über die bereits berücksichtigte Fläche des ehemaligen Polizeipräsidiums sowie weitere Areale in Betracht gezogen. Die Projektinitiierung sowie erste Planungsschritte stehen an.

III.                  Lupe Nord

Rückbau Polizeipräsidium

Seit März 2024 erarbeitet das Ingenieurbüro Altenbockum & Blomquist aus Aachen mit seinem Fachplanungsteam im Auftrag des Gebäudemanagements der Stadt Aachen die Planung für den Rückbau des Polizeipräsidiums. Das Gebäudemanagement hat die Bearbeitung der Planungsleistungen, die Erstellung des Leistungsverzeichnisses und die Aufstellung der Teilnahmekriterien für den Teilnahmewettbewerb nach dem Abschluss der Entwurfsplanung und dem vorliegenden Baubeschluss durch den Planungsausschuss (PLA) vom 26.09.2025 gemeinsam mit dem Planerteam vorangetrieben und termingerecht umgesetzt. Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb und das Leistungsverzeichnis mit den zahlreichen Anlagen liegen der Vergabestelle seit Ende Januar zur Veröffentlichung vor. Die Veröffentlichung der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb war im direkten Anschluss vorgesehen und geplant. Die geplante Veröffentlichung der Unterlagen konnte bislang nicht erfolgen, da die erforderliche Bestätigung der Bezirksregierung zum (förderunschädlichen) Maßnahmenbeginn sowie der Eigentumsübergang der Liegenschaft vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) auf die Stadt Aachen noch ausstehen. Gemäß ursprünglicher Planung war der Abschluss der Schadstoffsanierung und der Abbruch der Gebäude vor den Weltreiterspielen im April 2026 vorgesehen. Aufgrund der bereits eingetretenen Verzögerung von etwa einem Monat und weiterer Verzögerungen im Vergabeverfahren ist eine Fortschreibung des Terminplans erforderlich. Sollten die Bestätigung des förderunschädlichen Maßnahmenbeginns und die Eigentumsübertragung in wenigen Wochen erfolgen, gilt der Rückbau des Polizeipräsidiums noch als machbar. Sobald die Bestätigung der Bezirksregierung und der Eigentumsübergang vorliegen, kann der Terminplan gemeinsam mit dem Planerteam aktualisiert und die Ausschreibungsunterlagen entsprechend überarbeitet werden.

Multifunktionssporthalle mit Mobility Hub

Der Rat der Stadt Aachen hat beschlossen, das Projekt entsprechend der Variante "Standard" weiterzuverfolgen. Diese sieht eine Dreifachsporthalle mit einer Zuschauerkapazität von bis zu 3.000 Personen vor, die bundesligatauglich für die Ballsportarten Volleyball, Handball und Basketball – inklusive der zugehörigen Nebenräume - ist. Zudem sollen alle notwendigen Nebenräume sowie Räume für VIPs, Catering und Medien eingeplant werden. Die Vorbereitung zur Ausschreibung der Vorentwurfsplanung und begleitenden Machbarkeitsstudien zur Multifunktionssporthalle mit Mobility Hub im Sportpark Soers schreiten voran. Die Verwaltung wurde beauftragt, die städtebaulichen und hochbaufachlichen Planungen bis zur Leistungsphase 2 nach HOAI fortzuführen. Dabei wird insbesondere darauf geachtet, dass die Halle auch für kulturelle oder alternative Veranstaltungsformate nutzbar bleibt. Die Berücksichtigung der Förderrichtlinien stellt dabei einen wichtigen Rahmen für die weiteren Planungen dar.

In Vorbereitung/Parallelität zur Vorentwurfsplanung wird eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die verschiedene bauliche Realisierungsansätze für die Multifunktionssporthalle und die zugehörige Parkinfrastruktur untersucht. Die Studie beleuchtet insbesondere funktionale, wirtschaftliche und betriebliche Aspekte einer möglichen baulichen Verknüpfung der Halle mit dem Mobility Hub. Zudem wird geprüft, ob das Nutzungsprogramm durch zusätzliche Funktionsbausteine ausgestaltet oder erweitert werden kann. Neben der Erstellung eines Raum- und Funktionsprogramms sollen verschiedene Varianten für die bauliche Gestaltung der Multifunktionssporthalle ausgearbeitet und gegenübergestellt. Dies schließt auch Visualisierungen und eine Kostenabschätzung mit ein. Die verschiedenen Planungsdisziplinen – von der Objektplanung über die Vorkonzepte zur Tragwerksplanung bis zur technischen Gebäudeausrüstung – müssen in dieser Phase eng aufeinander abgestimmt werden. Diese Ergänzungen erfordern eine gesonderte wirtschaftliche und förderrechtliche Bewertung.

Ein zentrales Thema in der Vorbereitung ist die Entwicklung eines tragfähigen Mobilitätskonzepts, das sowohl die zu erwartenden Zu- und Abgangsverkehre für die neue Halle als auch die Verlagerung bestehender Stellflächen aus dem Sportpark berücksichtigt. Dabei wird geprüft, welche Dimensionierung der Parkinfrastrukturen geeignet ist und inwieweit eine bauliche Verbindung zwischen Mobility Hub und Sporthalle sinnvoll und notwendig ist.

Ziel ist es, die Ergebnisse der Vorplanung der Politik zur Entscheidung vorzulegen, um auf dieser Basis die Entscheidung zur Fortführung der Entwurfsplanung (Planungs- und Investitionsentscheidung) vorzubereiten.

Begleitend dazu werden Gutachten und Konzepte unter anderem zu Immissionsschutz, Artenschutz, Bodenschutz, Entwässerung, Versorgung, Logistik und Mobilität vorbereitet, um eine umfassende Beurteilung aller relevanten Faktoren sicherzustellen und die notwendigen Eingangsparameter für die Bauleitplanung bereitzustellen.

Reithalle, Jugend- und Parastadion

Der Aachen Laurensberger Rennverein verfolgt die Planungen für eine neue Reithalle sowie ein Jugend- und Parastadion. In Zusammenarbeit mit einem ortsansässigen Ingenieurbüro wird derzeit die Generalplanung überarbeitet, um die Vorhaben bestmöglich in das Gesamtkonzept des Masterplans in der Lupe Nord einzubinden und dabei höchste gestalterische Qualität zu gewährleisten.

Südlich angrenzend an das bestehende Gelände ist der Neubau einer Reithalle vorgesehen, die sich in die geplanten Erweiterungen einfügt. Im Masterplan wird sie als ovaler Baukörper dargestellt, dessen sportfunktionale Erschließung von Süden erfolgt. Besondere gestalterische Aufmerksamkeit gilt der nördlichen Fassade, die offen und einladend konzipiert wird, um eine attraktive Verbindung zur Umgebung zu schaffen. Dabei wird das Zusammenspiel mit der angrenzenden Multifunktionssporthalle gezielt genutzt, um einen lebendigen Vorplatz zu formen, der Aufenthaltsqualität bietet und das Gelände aufwertet.

Die bestehende Abreithalle, die westlich des geplanten Neubaus liegt, bleibt erhalten und wird in die Gesamtstruktur integriert. Südlich der neuen Reithalle ist zudem ein Jugend- und Parastadion vorgesehen. Die Tribünenanlagen im südlichen Bereich orientieren sich gezielt nach Norden, um eine optimale Nutzung und ein offenes, einladendes Ambiente zu schaffen.

Insbesondere in der städtebaulichen Einordnung, der Vorbereitung der Bauleitplanung, den Entwicklungsaufgaben hinsichtlich Infrastruktur und Erschließung besteht ein intensiver Austausch mit der Stadtverwaltung.

Verbindliche Bauleitplanung

Zur Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsziele im Bereich des Sportparks Soers Lupe Nord ist die Aufstellung eines oder mehrerer Bebauungspläne erforderlich. Ziel ist es, die bestehende Sportinfrastruktur durch eine Multifunktionssporthalle mit Mobility Hub sowie eine Reithalle mit angrenzendem Jugend- und Parastadion zu erweitern und gleichzeitig eine hohe Aufenthaltsqualität für die Allgemeinheit zu gewährleisten. Grundlage der Planung ist der Masterplan Sportpark Soers, den der Planungsausschuss am 21.03.2024 bestätigt hat. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die bauleitplanerische Umsetzung im Bereich Lupe Nord voranzutreiben.

Dafür ist die Änderung des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 (siehe oben) sowie die Neuaufstellung eines oder mehrerer Bebauungspläne erforderlich, insbesondere für das Areal des ehemaligen Polizeipräsidiums. Die Fachverwaltung hat verschiedene Varianten zur Neuaufstellung eines oder mehrerer Bebauungspläne unter Berücksichtigung des Planungsaufwands, der Verfahrenskomplexität und des Ressourceneinsatzes geprüft.

Das Plangebiet umfasst etwa sechs Hektar und liegt nordwestlich der Krefelder Straße im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg. Aufgrund der heterogenen Bebauungsstruktur, die von ehemaligen Verwaltungsgebäuden bis hin zu Sporteinrichtungen reicht, sind gezielte planungsrechtliche Anpassungen notwendig – die an die Änderung des Flächennutzungsplans (siehe oben) anschließen.

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Multifunktionssporthalle, eine Reitsporthalle mit Abreithalle, einen Mobility Hub sowie ein Para- und Jugendstadion geschaffen werden. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über den Eulersweg und die Hubert-Wienen-Straße. Eine zentrale fußläufige Erschließung erfolgt durch das Konzept des "Loops", einer durchgehenden Wegeverbindung, die als Laufstrecke und gestalterisches Element dient. Ergänzend dazu werden Stellplatzkapazitäten im Mobility Hub bereitgestellt.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Umweltbericht erstellt, der die relevanten Aspekte der Schutzgüter berücksichtigt. Vorgesehen sind Maßnahmen zur Flächenentsiegelung sowie zur nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung. Das Plangebiet liegt innerhalb der "Belüftungsbahn Stadtklima" und des "Schutzbereichs Stadtklima", wodurch Klimaanpassungsmaßnahmen eine besondere Bedeutung haben. Die Stadt Aachen wird die städtische Klima-Checkliste zur Optimierung der Planungen heranziehen.

Die Fortschreibung der Planungsgrundlagen erfolgt unter Berücksichtigung der beschlossenen Variante zur Multifunktionssporthalle. Gleichzeitig wird eine enge Abstimmung mit allen relevanten Akteuren sichergestellt. Zur umfassenden Bewertung der verkehrlichen, städtebaulichen und klimatischen Auswirkungen werden Gutachten erstellt. Die weiteren Planungsschritte erfolgen in enger Abstimmung mit den politischen Gremien sowie der Öffentlichkeit, um eine transparente und nachhaltige Entwicklung des Sportparks Soers zu gewährleisten. In den nächsten Schritten wird die formale Einleitung der Neuaufstellung des Bebauungsplanes/der Bebauungspläne vorbereitet. Dazu gehören die Abstimmung mit den Fachbereichen, die Erarbeitung des Erläuterungsberichtes, die Programmberatung und in der Folge die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Mit einer Einbringung in den Planungsausschuss ist Ende des 2. Quartals, Anfang des 3. Quartals 2025 zu rechnen.

IV.                 Lupe Entrée

Die Tivoli-Vorfläche wird vielseitig genutzt – als Parkfläche bei Veranstaltungen, Eingangsbereich zum CHIO und Standort für Events wie die Euregio Wirtschaftsschau. Ihre zentrale Lage im Sportpark bietet Potenzial für eine gestalterische und funktionale Aufwertung zu einem einladenden Entrée mit höherer Aufenthaltsqualität und mehr Begrünung bei gleichzeitiger Rücksicht auf die Anforderungen der Funktionen des Bestands.

Zudem wird die Zukunft der sanierungsbedürftigen, privat betriebenen Eissporthalle geprüft. Die Eigentümer*innen sind offen für Entwicklungsoptionen, etwa ergänzende sportnahe oder dienstleistungsbezogene Nutzungen. Im Dialog mit Eigentümerinnen und Nutzerinnen sollen konkrete Perspektiven erarbeitet werden.

V.                   Lupe Süd

Die Lupe Süd ist ein weiterer Vertiefungsbereich innerhalb des städtebaulichen Gesamtkonzeptes. Sie bietet Potenzial zur Verbesserung der Aufenthalts- und Nutzungsqualität. Bei den anstehenden (Teil-) Projekten sind die Möglichkeiten zur Aktivierung der Fläche innerhalb des bestehenden Grundstückszuschnitts soweit diese im Rahmen des geltenden Bauplanungsrechts realisierbar sind zu prüfen. Die Fläche weist derzeit eine heterogene Nutzung auf, die unbebaute Abschnitte, Sport- und Freizeitangebote sowie Begrünungsstrukturen umfasst. Im Zuge des Grundsatzbeschlusses zur Multifunktionssporthalle sind Potentiale für den nichtorganisierten Sport, die zunächst im Südraum verortet sind, in Zukunft möglicherweise in die Lupe Nord zu verlagern.

Eine erste kurzfristige Maßnahme zur Aufwertung ist die Ertüchtigung des Kleinspielfeldes. Bereits im Masterplan-Prozess wurde der Bedarf an einem multifunktionalen, möglicherweise überdachten Kleinspielfeld identifiziert und die Lupe Süd als Standort hierfür vorgesehen. Die Initiative zur Errichtung dieses Kleinspielfeldes geht auf den TSV Alemannia Aachen und einen Nachwuchsförderverein zurück, die durch Sponsoring eine Ko-Finanzierung ermöglichen konnten. Das Projekt soll insbesondere zur Entlastung des bestehenden Naturrasenplatzes beitragen. Die Verantwortung für Planung, Genehmigung, Bau und spätere Bewirtschaftung liegt bei der ASB, die ihre Zustimmung zur Umsetzung im Wege eines Umlaufbeschlusses durch ihren Aufsichtsrat eingeholt hat. Für das E-Jugend-Kleinspielfeld liegt bereits eine Baugenehmigung vor, und die Bauarbeiten haben begonnen und stehen kurz vor dem Abschluss.

VI.                 Fazit und Ausblick

Die Weiterentwicklung des Sportparks Soers schreitet mit dem klaren Fokus auf die Entwicklungsaufgaben in der Lupe Nord voran. Die bisherigen Planungsfortschritte haben die Grundlage für eine nachhaltige und bedarfsgerechte Entwicklung geschaffen, die sowohl dem Spitzen- als auch dem Breitensport zu Gute kommt. Mit dem Abschluss des Masterplan-Prozesses wurde ein wichtiger strategischer Meilenstein erreicht, der als Richtschnur für die weiteren Planungsschritte dient. Das städtebauliche Gesamtkonzept bildet dabei einen flexiblen Rahmen, innerhalb dessen die identifizierten Potenziale gehoben werden können. Diese Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der bauplanungsrechtlichen Vorgaben sowie der städtebaulichen, ökologischen und verkehrlichen Anforderungen.

Die Priorität liegt nun auf der weiteren (Entwurfs-)Planung der Hochbauten, der Erschließungsplanung und dem Einstieg in die bauleitplanerischen Verfahren. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Entwicklung der Multifunktionssporthalle mit Mobility Hub, deren Planung unter Einbindung einer Machbarkeitsstudie zur Optimierung der baulichen, funktionalen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfolgt. Zudem wird die Integration der neuen Reithalle sowie des Jugend- und Parastadions in das städtebauliche Gesamtkonzept weiter vorangetrieben.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

0

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0

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Auszahlungen

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0

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Ergebnis

0

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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