Entscheidungsvorlage - FB 61/1542/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 825 - Kaiserplatz, Heinrichsallee-für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Hansemannplatz und Kaiserplatzhier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/010 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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16.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 825 - Kaiserplatz, Heinrichsallee -
für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Hansemannplatz und Kaiserplatz gem.
§ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen FB 61/1328/WP17 und FB 61/1426/WP17 (Änderungs- und Offenlagebeschluss) einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Ausgelöst durch einen Antrag auf Nutzungsänderung einer Tippannahmestelle in ein Wettbüro innerhalb eines Gebäudes am Hansemannplatz hat der Planungsausschuss auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 19.12.2019 beschlossen, zur Ergänzung und Konkretisierung der Steuerung von Vergnügungsstätten den Bebauungsplan Nr. 825 zu ändern (nur schriftliche Festsetzungen) und öffentlich auszulegen.
Durch die Änderung werden Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass das vereinfachte Verfahren gem. §13 BauGB zur Anwendung kommen kann.
Die öffentliche Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 825 erfolgte ebenso wie die Behördenbeteiligung zunächst im Januar 2020, allerdings war die Abgrenzung des Plangebiets nicht korrekt, so dass Beschlussfassung und Offenlage aus Rechtssicherheitsgründen wiederholt wurden.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat darauf hin am 29.04.2020 erneut über die Bebauungsplanänderung beraten und dem Planungsausschuss die (vereinfachte) Änderung und die öffentliche Auslegung empfohlen.
Der Planungsausschuss ist dieser Empfehlung am 14.05.2020 gefolgt und hat gemäß § 2 Abs.1 BauGB die vereinfachte Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 825 - Kaiserplatz, Heinrichsallee – beschlossen.
Die nochmalige öffentliche Auslegung fand vom 08.06.2020 bis einschließlich 24.07.2020 statt. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.
Im gesamten Verfahren sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit oder von Behörden eingegangen.
Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung bzw. im Planungsausschuss ist daher nicht erforderlich, beide Gremien wurde durch eine Mitteilung der Verwaltung informiert.
Die Verwaltung empfiehlt, die I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 825 - Kaiserplatz, Heinrichsallee -
für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Hansemannplatz und Kaiserplatz in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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793,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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751,5 kB
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