Entscheidungsvorlage - FB 20/0341/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Stiftung Armenfonds – Verwendung von Stiftungsmitteln
hier: Förderung der Bahnhofsmission im Jahr 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beteiligt:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- Frau Gudzinski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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03.04.2025
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Erläuterungen
Die Träger der Bahnhofsmission IN VIA Aachen e.V. und WABe e.V. werden schon seit 2018 aus Mitteln des Armenfonds und durch die StädteRegion Aachen gefördert. Der Eigenanteil lag in der Vergangenheit stets bei 40-50 %. Erfreulicherweise kann der Eigenanteil durch das Akquirieren von Förderungen aus privaten Stiftungen trotz der weiter ansteigenden Kosten gesenkt werden. Dennoch ist die Bahnhofsmission auch weiterhin auf die Förderung durch die StädteRegion und die Stadt Aachen angewiesen. Für das Jahr 2025 wurde eine Förderung i.H.v. von 22.000 € (2.000 € mehr als 2024) beantragt.
Im Januar diesen Jahres wurde durch den Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in Anlehnung an die Tariferhöhung des TV-L eine maximale Erhöhung der Zuschüsse der Wohlfahrtsverbände um 5,04 % beschlossen. Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration befürwortet die Förderung der Bahnhofsmission aus fachlicher Sicht, empfiehlt jedoch bei der Erhöhung der Förderung die Bahnhofsmission nicht besser zu stellen, als die übrigen Wohlfahrtsverbände. Aus diesem Grunde erhalten die Träger der Bahnhofsmission im Jahr 2025 eine Förderung i.H.v. insgesamt 21.000 €. Die jeweils zur Hälfte an jeden der Träger ausgezahlt wird.
Der Förderbetrag kann durch die Stiftung im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel als Zuschuss gewährt werden.
Gemäß § 6 b) der Stiftungssatzung entscheidet der zuständige Fachausschuss der Stadt Aachen über unterjährige Einzelmaßnahmen bei einem Betrag von über 20.000 Euro über die Vergabe der Stiftungsmittel.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 |
neuer Fortgeschriebener Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
21.000,00€ |
21.000,00€ |
82.800,00€ |
82.800,00€ |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die Förderung wird aus den im Jahr 2025 verfügbaren Stiftungsmitteln des Armenfonds bereitgestellt.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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432,9 kB
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