Entscheidungsvorlage - FB 20/0341/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt den Zuschuss in Höhe von insgesamt 21.000,- € an die Träger der Bahnhofsmission aus der Stiftung Armenfonds.

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Erläuterungen

Die Träger der Bahnhofsmission IN VIA Aachen e.V. und WABe e.V. werden schon seit 2018 aus Mitteln des Armenfonds und durch die StädteRegion Aachen gefördert. Der Eigenanteil lag in der Vergangenheit stets bei 40-50 %. Erfreulicherweise kann der Eigenanteil durch das Akquirieren von Förderungen aus privaten Stiftungen trotz der weiter ansteigenden Kosten gesenkt werden. Dennoch ist die Bahnhofsmission auch weiterhin auf die Förderung durch die StädteRegion und die Stadt Aachen angewiesen. Für das Jahr 2025 wurde eine Förderung i.H.v. von 22.000 € (2.000 € mehr als 2024) beantragt.

Im Januar diesen Jahres wurde durch den Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in Anlehnung an die Tariferhöhung des TV-L eine maximale Erhöhung der Zuschüsse der Wohlfahrtsverbände um 5,04 % beschlossen. Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration befürwortet die Förderung der Bahnhofsmission aus fachlicher Sicht, empfiehlt jedoch bei der Erhöhung der Förderung die Bahnhofsmission nicht besser zu stellen, als die übrigen Wohlfahrtsverbände. Aus diesem Grunde erhalten die Träger der Bahnhofsmission im Jahr 2025 eine Förderung i.H.v. insgesamt 21.000 €. Die jeweils zur Hälfte an jeden der Träger ausgezahlt wird.

Der Förderbetrag kann durch die Stiftung im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel als Zuschuss gewährt werden.

Gemäß § 6 b) der Stiftungssatzung entscheidet der zuständige Fachausschuss der Stadt Aachen über unterjährige Einzelmaßnahmen bei einem Betrag von über 20.000 Euro über die Vergabe der Stiftungsmittel.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Fortgeschriebener Ansatz 2025

neuer Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

21.000,00€

21.000,00€

82.800,00€

82.800,00€

 

 

 

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die Förderung wird aus den im Jahr 2025 verfügbaren Stiftungsmitteln des Armenfonds bereitgestellt.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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