Anhörung - E 46/47/0108/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2025/26 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- E 46/47 - Stadttheater und Musikdirektion
- Verfasst von:
- E 46/47
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Kultur und Theater
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Anhörung/Empfehlung
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13.03.2025
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Geplant
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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06.05.2025
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Geplant
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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07.05.2025
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Beschlussvorschlag
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Betriebsausschuss Kultur und Theater
Der Betriebsausschuss Kultur und Theater empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2025/26 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen. -
Finanzausschuss
Der Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2025/26 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis. -
Rat
Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur und Theater den Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2025/26 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen fest.
Erläuterungen
Vorbemerkungen
- Der als Anlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplans für die Spielzeit 2025/26 basiert auf der für die Spielzeit 2024/25 erstellten Wirtschaftsplanung – jedoch weiterentwickelt um die Erkenntnisse, die sich aus dem seitherigen Geschäftsverlauf sowie dem voraussichtlichen Jahresabschlussergebnis 2023/24 ergeben haben sowie den Erwartungen zur weiteren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
- Die Entwurfsunterlagen wurden FB 20 / Dezernat II entsprechend § 12 Betriebssatzung vorab zugeleitet und abgestimmt. Insbesondere entspricht die Höhe des in der Wirtschaftsplanung des Theaters für die Spielzeit 2025/26 berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) der Summe der hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträge.
-
Nach dem aktuellen Stand der Jahresabschlussarbeiten für die Spielzeit 2023/24 wird das Jahresergebnis deutlich besser als geplant ausfallen, sodass die allgemeine Rücklage zum 31.07.2024 voraussichtlich noch mind. 7,5 Mio. Euro betragen wird. Unter Berücksichtigung des für die laufende Spielzeit 2024/25 aktuell prognostizierten Jahresergebnisses wird sich die Rücklage zum 31.07.2025 zwar voraussichtlich dann auf rd. 5,6 Mio. Euro verringern, jedoch wird danach auch das nach dem vorliegenden Entwurf für die Spielzeit 2025/26 ausgewiesene Plan-Defizit von rd. 1,5 Mio. Euro ebenfalls noch aus der Rücklage gedeckt werden können (vgl. auch Mittelfristige Ergebnisplanung).
Wesentliche Eckpunkte des Erfolgsplans 2025/26
- Umsatzerlöse
Das bisher geplante Niveau zum Umsatz aus Ticketverkauf musste aufgrund der erkennbaren Entwicklungen der jüngeren Vergangenheit bei den erzielten Durchschnittspreisen trotz insgesamt zufriedenstellender Besuchendenzahlen leicht nach unten korrigiert werden. Dem gegenüber steht jedoch die zu Beginn der Spielzeit 2025/26 angesetzte Erhöhung der nominellen Eintrittspreise, mit der eine Umsatzsteigerung in einer Größenordnung von 100 T€ angestrebt wird.
Darüber hinaus ist eine Steigerung der Mieteinnahmen durch extensive Vermietung des Spiegelfoyers vorgesehen, verbunden mit einer diesbezüglich konsequenteren Vertrags- und Preisgestaltung. Hingegen wird die ursprünglich angedachte zusätzliche Vermietung des Großen Hauses in der Sommerpause nicht realisierbar sein, da dieses Zeitfenster für die erforderlichen Reparatur- und Wartungsarbeiten an der Haus- und Bühnentechnik benötigt wird.
- Sonstige Erträge
Die institutionelle Theater- und Orchesterförderung durch das Land NRW ist auf dem Fördermittelniveau lt. Bewilligungsbescheid für 2024 fortgeschrieben, was eine deutliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Planung darstellt.
Darüber hinaus sind im Bereich der projektbezogenen Fördermittel, neben den Mitteln für die verstetigten Projekte »Akzent Barock« und »Mörgens Lab«, weitere 60 T€ für eine geplante Uraufführung bewilligt, denen allerdings in dieser Höhe auch korrespondierender Aufwand bei Kontengruppe 42 (vgl. unten) gegenübersteht.
- Personalaufwand
Der Aufwand für das festbeschäftigte Personal (Kontengruppe 40) ist wie gehabt zunächst auf Basis des zugrunde liegenden Stellenplans sowie unter Berücksichtigung der lt. geltenden Tarifverträgen vereinbarten Steigerungsraten kalkuliert. Dabei sind die Ergebnisse des jüngsten Tarifabschlusses 2023 (Laufzeit bis zum 31.12.2024) berücksichtigt. Darüber hinaus ist für die Zeit ab 01.01.2025 den Vorgaben der städtischen Haushaltsplanung folgend mit einer tariflich bedingten Personalkostensteigerung von 2 % für das festbeschäftigte Personal insgesamt kalkuliert.
Die aus vorangegangenen Planjahren bereits bekannte pauschale Minderung der wie dargestellt rechnerisch ermittelten Planwerte um 550 T€ aufgrund der erfahrungsgemäß realisierten Personalkosteneinsparungen in Folge temporärer Vakanzen und Langzeiterkrankungen wurde auf Basis der Erfahrungen aus der jüngeren Vergangenheit auf 650 T€ erhöht. Betragsmäßig beibehalten wurde die ebenfalls bereits in Vorjahren praktizierte Verlagerung von 200 T€ von Kontengruppe 40 (festes Personal) nach Kontengruppe 41 (Teilspielzeitbeschäftigte) bzw. 42 (Selbständige Gäste), um dort die regelmäßig auftretenden Planüberschreitungen zu vermeiden, die sich durch ersatzweise zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs erforderlich werdende Gastverpflichtungen als Folge von temporären Vakanzen oder längerfristiger Erkrankungen im Bereich der künstlerischen Festbeschäftigten ergeben.
Beim Aufwand für selbständige Gäste (Kontengruppe 42) zeigt sich eine Steigerung gegenüber der bisherigen Planung. Wesentliche Ursache hierfür sind einerseits die entsprechend der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ebenfalls gestiegenen Honorare für extern zu verpflichtende Künstler:innen (insbes. Regie, Bühnen- und Kostümbildgestaltung), um das qualitative künstlerische Niveau halten zu können. Die diesbezüglichen Planansätze wurden seit etlichen Jahren nicht angepasst, zur (Teil-)Finanzierung werden 60 T€ aus dem Ausstattungsbudget für Bühnenbilder (Sachaufwand bei Kontengruppe 54, vgl. unten) verlagert. Weiterhin ist hier auch der mit den entsprechenden Fördermitteln für die geplante Uraufführung korrespondierende Aufwand (vgl. oben) berücksichtigt. Die beschriebenen Aufwandssteigerungen werden gemindert durch Verlagerung und damit einhergehender Minderung der für die Gastkünstler:innen anfallenden Unterkunftskosten hin zum Sachaufwand bei Kontengruppe 51 (vgl. unten).
Der Planwert für die beim Theater beschäftigten Beamt:innen (Kontengruppe 43) basiert wie gewohnt auf der Kalkulation des städtischen Personalmanagements (FB 11) bzw. der städtischen Finanzsteuerung (FB 20). Der sonstige Personalaufwand (Kontengruppe 49) berücksichtigt wie gehabt die inhaltliche Planfortschreibung der verstetigten Förderprojekte »Akzent Barock« und »Mörgens Lab«, korrespondierend mit entsprechenden Fördermittelerträgen (vgl. oben).
- Sachaufwand
Beim Sachaufwand schlägt sich einerseits der steigende Bedarf durch fortschreitende Digitalität bei Kontengruppe 50 nieder. Aktuell betrifft dies vor allem Projekte im Bereich des Bestell- und Rechnungswesens (E-Rechnung), die absehbar entsprechend steigende IT-Betriebskosten nach sich ziehen werden. Gleiches ist für weitere anstehende Digitalisierungsprojekte (vgl. städtische Strategie zur Digitalisierung) zu erwarten, auch mit besonderem Blick auf die stetig steigenden Anforderungen zur Datensicherheit.
Daneben steigt auch der Aufwand für Mieten bei Kontengruppe 51 in Folge einer Rahmenvereinbarung zur Unterbringung von Gastkünsler:innen, jedoch betragsmäßig in einem geringeren Umfang, als sich hierdurch Einsparungen bei den entsprechenden Honorarverträgen mit den Gastkünstler:innen erzielen lassen (vgl. oben, Personalaufwand bei Kontengruppe 42). Auch zeigt sich bei Kontengruppe 54 die erforderliche Aufwandsminderung zur beschriebenen Finanzierung der Honorarsteigerungen (vgl. oben).
Beim sonstigen betrieblichen Aufwand (Kontengruppe 56) ergibt sich ebenfalls eine leichte Aufwandssteigerung. Diese begründet sich einerseits mit einer seitens der städtischen Finanzsteuerung (FB 20) geplanten Steigerung beim städtischen Verwaltungskostenbeitrag (VKB), die jedoch wie gewohnt durch eine entsprechende Anpassung des städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) ausgeglichen wird. Ergebniswirksame Aufwandssteigerungen ergeben sich hingegen aus erhöhten Beiträgen für branchenspezifische Mitgliedschaften (Deutscher Bühnenverein, Kultursekretariat NRW).
Der gesonderte Veranstaltungsaufwand (Kontengruppe 57) betrifft wie gehabt, und ebenso wie der entsprechende Personalaufwand bei Kontengruppe 49 (vgl. oben), die inhaltliche Planfortschreibung für die verstetigten Förderprojekte »Akzent Barock« und »Mörgens Lab« und korrespondiert ebenfalls mit den entsprechenden Fördermittelerträgen (vgl. oben).
- Abschreibungen
Der Planwert für die Abschreibungen basiert zunächst auf einer Simulationsrechnung auf den Stand des Anlagevermögens zum 31.07.2024. In dieser sind auch entsprechende Auflösungen der bilanziellen Sonderposten berücksichtigt, die jeweils für erhaltene Investitionszuschüsse gebildet wurden. Dem hinzugerechnet sind die aus der Investitionsplanung 2024/25 sowie 2025/26 kalkulierten Abschreibungen, ebenfalls unter Berücksichtigung entsprechend kalkulierter Auflösungen von Sonderposten für erhaltene Investitionszuschüsse.
Der Betrag des im vorliegenden Wirtschaftsplanentwurf für die Spielzeit 2025/26 berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) entspricht der Summe der hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträge.
Vermögensplan / Liquiditätsbedarf
- Die laut vorliegendem Vermögensplanentwurf vorgesehenen Investitionsmaßnahmen sind weiterhin streng am betrieblichen Bedarf orientiert und priorisiert.
- Die dabei geplante Großposition „Erstellung Fachkonzept zur Ertüchtigung szenische Bühnentechnik“ resultiert aus der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnis, dass die bisherigen Überlegungen und Pläne zur Ertüchtigung einzelner bühnentechnischer Komponenten (z.B. zuletzt geplante Erneuerung der Inspizienzanlage) mittel- bis langfristig nicht weit genug greifen würden, sondern stattdessen ein Gesamtkonzept für eine wirksame und zukunftsorientierte Ertüchtigung der Bühnentechnik insgesamt erforderlich ist.
- Für zu erwartende theaterspezifische Baumaßnahmen im Zuge der Umgestaltung des Theatervorplatzes (z.B. Verkabelung der Außenspielfläche u.a.) ist ein zusätzlicher Betrag von 40 T€ eingeplant.
- Durch die seit 2024 verstetigte Förderung des Projektes »Akzent Barock« werden voraussichtlich auch in der Spielzeit 2025/26 weiterhin zusätzliche, projektbezogene Investitionsmaßnahmen eingeplant, die durch einen Investitionszuschuss in gleicher Höhe finanziert werden sollen.
- Der Bedarf an liquiden Mitteln zur Realisierung der geplanten Investitionsmaßahmen wird – unter Einbeziehung des städtischen Zuschusses – im Rahmen des laufenden Geschäfts sichergestellt (vgl. Mittelfristige Finanzplanung).
Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2028/29
- Für die Folgespielzeit 2026/27 wird wie gewohnt zeitgleich mit separater Vorlage ein detaillierter vorläufiger Wirtschaftsplan vorgelegt. Für die Zeit danach erfolgt die Ergebnisplanung in der Struktur der Mittelfristplanung, auf deren Basis auch eine Kapitalflussrechnung (Cashflow-Planung) abgeleitet wird.
- Bei den Erträgen wird mittelfristig weiterhin eine optimistische Steigerung von jährlich 50 T€ unterstellt.
- Beim Personalaufwand wie auch beim städtischen BKZ ist für die Zeit nach Laufzeitende der aktuell geltenden Tarifvereinbarung, d.h. ab 01.01.2025 entsprechend der städtischen Haushaltsplanung eine tariflich bedingte Steigerung von 2 % kalkuliert.
- Der Sachaufwand insgesamt wird mittelfristig als weitestgehend konstant unterstellt – in der Hoffnung, dass sich die Preissteigerungen der jüngeren Vergangenheit nicht dauerhaft fortsetzen werden.
- Die Abschreibungen sind ausgehend vom Stand des Anlagevermögens am 31.07.2024 sowie auf Basis der für die Folgejahre geplanten Investitionen kalkuliert, wobei für die Zeit ab 2026/27 zusätzlich zum erfahrungsgemäß regelmäßig jährlich anfallenden Investitionsbedarf ein Betrag von jeweils 1 Mio. € für die folgenden drei Planjahre zur Umsetzung des Fachkonzepts zur Ertüchtigung der szenischen Bühnentechnik angesetzt wird – wohlwissend, dass diese Beträge ihrer Höhe nach zum jetzigen Zeitpunkt nicht verifizierbar sind.
- Die über den gesamten Planungshorizont berücksichtigte Höhe des Betriebskostenzuschusses (BKZ) entspricht mit Ausnahme des letzten Planjahres der städtischen Haushaltsplanung. Im Zuge des jüngsten Haushaltsgesprächs mit Dez. II im Oktober 2024 wurde der BKZ zur Reduzierung des bestehenden strukturellen Defizits um einen Betrag von 500 T€ jährlich erhöht.
- Danach zeigt sich in der Gesamtergebnisplanung weiterhin ein strukturelles Defizit, das im Kern auf fehlende Ausgleichsmöglichkeiten für in vorangegangenen Spielzeiten angefallene tariflich bedingte Personalkostensteigerungen zurückzuführen ist und das nach derzeitigem Stand der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung voraussichtlich nur noch bis maximal zur Spielzeit 2027/2028 aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden kann.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Siehe Erläuterungen und Planentwurf.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
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|
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
|
|
|
teilweise (1% - 49 %) |
|
|
|
nicht |
|
x |
|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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269,3 kB
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