Anhörung - E 46/47/0109/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  • Betriebsausschuss Kultur und Theater
    Der Betriebsausschuss Kultur und Theater empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den vorläufigen Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2026/27 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen.
  • Finanzausschuss
    Der Finanzausschuss nimmt den vorläufigen Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2026/27 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis.
  • Rat
    Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur und Theater den vorläufigen Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2026/27 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen fest.

 

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Erläuterungen

Vorbemerkungen

  • Der als Anlage beigefügte Entwurf des vorläufigen Wirtschaftsplans für die Spielzeit 2026/27 basiert auf der zeitgleich für das Wirtschaftsjahr 2025/26 erstellten und vorgelegten Wirtschaftsplanung – jedoch weiterentwickelt um die zum jetzigen Zeitpunkt bereits bekannten Änderungen sowie die Erwartungen zur weiteren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
  • Die Entwurfsunterlagen wurden FB 20 / Dezernat II entsprechend § 12 Betriebssatzung vorab zugeleitet und abgestimmt. Die Höhe des in der Vorläufigen Wirtschaftsplanung des Theaters berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) entspricht der Summe der hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträge.
  • Nach dem aktuellen Stand der Jahresabschlussarbeiten für die Spielzeit 2023/24 wird das Jahresergebnis deutlich besser als geplant ausfallen, sodass die allgemeine Rücklage zum 31.07.2024 voraussichtlich noch mind. 7,5 Mio. Euro betragen wird. Unter Berücksichtigung des für die laufende Spielzeit 2024/25 aktuell prognostizierten Jahresergebnisses wird sich die Rücklage zum 31.07.2025 zwar voraussichtlich dann auf rd. 5,6 Mio. Euro verringern, jedoch wird danach neben dem für die Spielzeit 2025/26 geplanten Defizit von rd. 1,5 Mio. Euro (vgl. zeitgleich vorgelegter Planentwurf) auch das nach dem vorliegenden Entwurf für die Spielzeit 2026/27 ausgewiesene Plan-Defizit von ebenfalls rd. 1,5 Mio. Euro voraussichtlich aus der Rücklage gedeckt werden können.
     

Wesentliche Eckpunkte des vorläufigen Erfolgsplans 2026/27

  • Umsatzerlöse

Der über den gesamten Planungshorizont berücksichtigten Steigerung der Umsatzerlöse aus Ticketverkauf um jährlich jeweils 50 T€ liegt die Annahme zugrunde, dass über ein fortwährend innovatives Programmkonzept der künstlerischen Leitung auch in den Folgespielzeiten zusätzliches Publikum angesprochen und erreicht werden kann.
 

  • Sonstige Erträge

Die institutionelle Theater- und Orchesterförderung durch das Land NRW wird auf dem Fördermittelniveau lt. Bewilligungsbescheid für 2024 fortgeschrieben. Die für die geplante Uraufführung in der Spielzeit 2025/26 bewilligten Fördermittel entfallen in der Spielzeit 2026/27, gleiches gilt für den hiermit korrespondierenden Aufwand bei Kontengruppe 42 (vgl. unten Personalaufwand).
 

  • Personalaufwand

Ausgehend von der zeitgleich vorgelegten Planung für die Spielzeit 2025/26 wird auch für die Folgezeit ab dem 01.08.2025 beim Aufwand für das feste Personal (Kontengruppe 40) entsprechend der städtischen Haushaltsplanung eine tariflich bedingte Personalkostensteigerung von jährlich 2 % unterstellt. Bezüglich der zu erwartenden Personalkosteneinsparung in Folge temporärer Vakanzen und Langzeiterkrankungen wird der auch für das Vorjahr angenommene Wert von 650 TEuro beibehalten.

Beim Aufwand für die selbständigen Gäste (Kontengruppe 42) entfällt im Vergleich zur Planung für das Vorjahr der geplante Aufwand für die Uraufführung, ebenso die hiermit korrespondierenden Fördermittel (vgl. oben sonstige Erträge). Der sonstige Personalaufwand (Kontengruppe 49) berücksichtigt wie gehabt die inhaltliche Planfortschreibung der verstetigten Förderprojekte »Akzent Barock« und »Mörgens Lab«, ebenfalls korrespondierend mit entsprechenden Fördermittelerträgen (vgl. oben). 

 

  • Sachaufwand

Der gesonderte Veranstaltungsaufwand (Kontengruppe 57) ergibt sich wie gehabt und ebenso wie der entsprechende Personalaufwand bei Kontengruppe 49 (vgl. oben) aus der inhaltlichen Planfortschreibung für die verstetigten Förderprojekte »Akzent Barock« und »Mörgens Lab« und korrespondiert ebenfalls mit den entsprechenden Fördermittelerträgen (vgl. oben).

Zum übrigen Sachaufwand bestehen zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbaren Erkenntnisse, die eine konkrete Anpassung der vorläufigen Planwerte im Detail rechtfertigen würden. Dies wird dann im Rahmen der Aufstellung des („endgültigen“) Wirtschaftsplans 2026/27 erfolgen.
 

  • Abschreibungen
    Der Planwert für die Abschreibungen 2026/27 basiert auf demselben Prozedere wie im zeitgleich vorgelegten Wirtschaftsplan 2025/26, das heißt auf der Simulationsrechnung auf den Stand des Anlagevermögens zum 31.07.2024 inklusive der Auflösungen der bilanziellen Sonderposten für die jeweils erhaltenen Investitionszuschüsse, jetzt allerdings ergänzt um die aus der Investitionsplanung 2024/25 bis 2026/27 kalkulierten Abschreibungen, auch hier unter Berücksichtigung entsprechend kalkulierter Auflösungen von Sonderposten für erhaltene Investitionszuschüsse.
     
  • Städt. Betriebskostenzuschuss (BKZ)
    Der im vorliegenden Entwurf zur vorläufigen Wirtschaftsplanung für die Spielzeit 2026/27 berücksichtigte BKZ entspricht in Summe den hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträgen. Ausgehend von den für die vorangehende Spielzeit 2025/26 geplanten BKZ-Anpassungen (vgl. zeitgleich vorgelegter Planentwurf), wird seitens der städtischen Finanzsteuerung (FB 20) auch für die Folgezeit weiterhin eine jährliche tariflich bedingte Personalkostensteigerung von 2 % bei der BKZ-Bemessung unterstellt. Gleichfalls werden darin die vom städtischen Personalmanagement (FB 11) im Zeitverlauf kalkulierten leichten Veränderungen bei den Beamtenkosten berücksichtigt.

 

Vermögensplan / Liquiditätsbedarf

  • Der Vermögensplan im Rahmen und zum Zeitpunkt der vorläufigen Wirtschaftsplanung ist wie gewohnt seiner Natur nach als Budget-Planung zu verstehen. Eine Konkretisierung nach einzelnen Investitionsmaßnahmen erfolgt regelmäßig erst im Rahmen der Aufstellung des zugehörigen ("endgültigen") Wirtschaftsplans, um die Maßnahmen dann besser – weil zeitnäher – am betrieblichen Bedarf orientieren und priorisieren zu können.
  • Zum Hintergrund der geplanten Großposition „Ertüchtigung szenische Bühnentechnik“ wird auf die entsprechenden Ausführungen in der dieser Vorlage vorangehenden Vorlage zum Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2025/26 verwiesen.
  • Durch die seit 2024 verstetigte Förderung des Projektes »Akzent Barock« werden auch in der Spielzeit 2026/27 neben dem „regulären“ Investitionsvolumen noch geringfügige projektbezogene Investitionsmaßnahmen eingeplant, die durch einen Investitionszuschuss in gleicher Höhe finanziert werden sollen.
  • Die liquiditätsmäßige Wirkung der für 2026/27 insgesamt geplanten Investitionen ist in der zeitgleich vorgelegten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung dargestellt.

 

Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2028/29

Die mittelfristige Planung im Rahmen der vorläufigen Wirtschaftsplanung unterscheidet sich naturgemäß nicht von derjenigen, die im Rahmen der zeitgleich vorgelegten Planung für das vorherige Wirtschaftsjahr vorgelegt wird. Insofern wird auch an dieser Stelle auf die entsprechenden Ausführungen in der dieser Vorlage vorangehenden Vorlage zum Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2025/26 verwiesen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

X

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Siehe Erläuterungen und Planentwurf.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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