Entscheidungsvorlage - FB 61/1507/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für die Flurstücke 1593 und 1827, Flur 80, Gemarkung Aachen, eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für die Flurstücke 1593 und 1827, Flur 80, Gemarkung Aachen, eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für die Flurstücke 1593 und 1827, Flur 80, Gemarkung Aachen im Stadtbezirk Aachen-Mitte.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Für die Flurstücke 1593 und 1827, Flur 80, Gemarkung Aachen liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage zum Umbau des Suermondt-Palais in ein Hotel und zum Neubau einer studentischen Wohnanlage vor.

 

Der Planungsausschuss hat im Bereich der o. g. Flurstücke am 09.05.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Theaterstraße/Borngasse- beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss A 289 wurde am 18.07.2019 öffentlich bekanntgemacht. Anlass des Aufstellungsbeschlusses war eine Anfrage zur Umnutzung des Suermondt-Palais zu 30 Kleinstappartements und zur Errichtung eines Baukörpers an der Borngasse – Ecke Wirichsbongardstraße – für ca. 270 Mikroappartements und studentische Gemeinschaftsräume.

 

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes wurden die folgenden städtebaulichen Ziele beschlossen:

- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

- Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse breiter Schichten der Bevölkerung

- Gestaltung des Platzrandes an der Wirichsbongardstraße

- Sicherung der Qualität des geplanten Premiumfußweges Frankenberger Park – Innenstadt

- Sicherung der Qualität der geplanten Rad-Vorrang-Route Eilendorf - Innenstadt

 

Die o. g. Bauvoranfrage entspricht nicht den Zielen des Aufstellungsbeschlusses.

Aufgrund der zentralen Lage des Grundstücks in der Aachener Innenstadt mit allen notwendigen Infrastruktureinrichtungen ist ein wesentliches Ziel des Aufstellungsbeschlusses die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse breiter Schichten der Bevölkerung. Eine Mischung verschiedener Wohnungstypen bzw. Wohnungsgrößen, die diesem Ziel entsprechen würde, ist bei der Planung für den Neubau nicht beabsichtigt. In der Planung sind mit der Aufteilung der oberen Etagen in kleinste Einzelzimmer, die zum Teil mit kleinen Küchen-/Aufenthaltsräumen sogenannte Wohngemeinschaften bilden, lediglich Studierende als Nutzergruppe vorgesehen.

Zudem berücksichtigt die Planung die Zielsetzung des Aufstellungsbeschlusses bezüglich der Platzrandgestaltung an der Wirichsbongardstraße nicht ausreichend. Als Teil der wichtigsten Fuß- und Radverbindung zwischen Stadtkern, Suermondt und Frankenberger Viertel, ist die Wirichsbongardstraße schon heute ein durch den nicht motorisierten Verkehr stark frequentierter und geprägter Raum. Durch die in der Umsetzung befindlichen Projekte Premiumfußweg 3 und Rad-Vorrang-Route werden sich diese Achse und ihre Nutzung zukünftig noch verstärken. Die beabsichtigte Umgestaltung des öffentlichen Raumes schafft eine höhere Aufenthaltsqualität, der im Austausch zwischen dem öffentlichen Raum und den angrenzenden Gebäuden Rechnung zu tragen ist. Die Planung für den Neubau sieht für die Erdgeschossbereiche eine Nutzung als Gemeinschaftsräume für die Studierenden ohne unmittelbare Zugänge zur Wirichsbongardstraße vor. Die Bedeutsamkeit der Verkehrsachse erfordert jedoch eine transparente, durchlässige Fassadengestaltung und eine Nutzung, die den Austausch zwischen öffentlichem und privatem Raum fördert, beispielsweise ein gastronomisches Angebot.

 

Auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens gemäß § 15 Abs. 1 BauGB bis zum 19.12.2020 zurückgestellt. Der Bebauungsplan wird bis zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich noch keine Rechtskraft erlangt haben. Es ist zu befürchten, dass eine Genehmigung des beantragten Vorhabens die Realisierung der Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens wesentlich erschwert bzw. unmöglich machen würde.

 

Klimanotstandsbeschluss

Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 19.06.2019 sollen die Auswirkungen der Beschlüsse hinsichtlich der Klimaschutz- und Klimaanpassungsaspekte dargestellt werden, um den Gremien bei der Entscheidungsfindung zu helfen.

Die Veränderungssperre soll der Sicherung der Ziele der Bauleitplanung dienen. Ein Ziel des Aufstellungsbeschlusses ist die Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse breiter Schichten der Bevölkerung, verbunden mit einer Mischung verschiedener Wohnungstypen bzw. Wohnungsgrößen. Gebäude sollten hinsichtlich der Einsparung von CO2-Emissionen auf eine höchstmögliche Lebensdauer angelegt werden und auf Veränderungen des Wohnungsmarktes reagieren können. Die Grundrisse von Mikro-Appartements sind  nicht variabel und damit nicht geeignet, um ein mögliches Abklingen der Studierendenwelle aufzufangen und dem demographischen Wandel zu begegnen.

 

Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Die Verwaltung empfiehlt zur weiteren Anwendung der Sicherungsinstrumente des Baugesetzbuches und zur rechtssicheren Ablehnung der Bauvoranfrage, den Erlass einer Veränderungssperre zu beschließen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre kann auf die Grundstücke des Zurückstellungsbescheides des Bauvorhabens Theaterstraße 9, Wirichsbongardstraße 54, 56, 58, 66 (Flurstücke 1593 und 1827, Flur 80, Gemarkung Aachen) begrenzt werden.


 

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Anlagen

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