Entscheidungsvorlage - E 49.5/0196/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Schenkung Briefmarken der ersten AM-Post-Serie an die Städtische Sammlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Kulturservice
- Verfasst von:
- E 49/2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Kultur
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Anhörung/Empfehlung
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22.09.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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04.11.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur:
Der Betriebsausschuss Kultur nimmt die Ausführungen zur Schenkung „Briefmarken der ersten AM-Post-Serie“ an die Städtische Sammlung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die Annahme der Schenkung.
Beschlussvorschlag Rat der Stadt:
Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur beschließt der Rat der Stadt, die
Schenkung von Briefmarken der ersten AM-Post-Serie mit Dank entgegen zu nehmen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ein Aachener Bürger, der ungenannt bleiben möchte, übergab Oberbürgermeister Marcel Philipp am 7. August 2020 je einen 100er Bogen von vier Werten der ersten AM-Post-Briefmarken-Ausgabe in der Absicht, diese der Stadt Aachen zu schenken. Es handelt sich um Bögen mit Marken der Wertstufen 5, 6, 8 und 12 Reichspfennig (Mi.-Nr. 19, 20, 21 und 23) mit Ersttagsstempel Aachen, 19.3.1945, zu allen vier Bögen liegen Echtheitszertifikate eines vereidigten Gutachters vor. Der Name des Schenkers ist Herrn Oberbürgermeister bekannt und kann auf Nachfrage mitgeteilt werden.
Mit der fortschreitenden Befreiung Deutschlands war in den alliierten Militärverwaltungen die Frage nach einem geordneten Postwesen in Nachfolge der Reichspost entstanden. Am 19.3.1945 öffneten die amerikanischen Streitkräfte in Aachen die Postdienststellen wieder für eine eingeschränkte Benutzung durch die deutsche Zivilbevölkerung und brachten die ersten neuen Briefmarken in Umlauf. Die Serie der sog. AM-Post-Marken (American Military light Post) umfasste bei der Erstausgabe Marken in neun Wertstufen (zu 3, 4, 5, 6, 8, 10, 12, 15 und 25 Reichspfennig), zu denen im Laufe der folgenden Monate noch elf weitere Wertstufen für die Verwendung durch die deutsche Zivilpost hinzutraten. Insgesamt umfasst die AM-Post-Ausgabe 35 motivgleiche Briefmarken.
Der Satz der ersten Ausgabe blieb bis zum 31.10.1946 frankaturgültig. Bis dahin wurden die Marken in Millionenauflagen gedruckt, allerdings nicht ausschließlich für zivile deutsche Postzwecke verwendet, sondern in Varianten eben auch und vor allem für den Dienstgebrauch der amerikanischen und britischen Streitkräfte. Die ersten AM-Post-Briefmarken wurden von den US-Truppen mitgebracht, später erfolgten zusätzlich zu der amerikanischen Auflage weitere Auflagen, gedruckt in Großbritannien, bzw. in Deutschland (Druck in Hamburg).
Die als Schenkung angebotenen Markenbögen stehen für den Neuanfang in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg und illustrieren die Rolle Aachens noch während des Krieges als Experimentierfeld und „Demokratielabor“ für den Wiederaufbau. Wenn auch als Einzelmarke nicht selten, so sind doch die 100er-Bögen mit Ersttagsstempel eine echte philatelistische Rarität und ein schöner Zugewinn für die stadtgeschichtliche Abteilung der Städtischen Sammlung. Das Centre Charlemagne hätte sie fraglos in der Ausstellung „Alles auf Anfang? In Aachen beginnt die Nachkriegszeit“ im Winter 2019/20 gezeigt, wären sie damals bereits verfügbar gewesen.
Der Wert der vier Bögen ist schwer abzuschätzen, da die Preise auf dem Briefmarkenmarkt im Allgemeinen angesichts des fehlenden Sammlernachwuchses fallen. Die hier in Rede stehenden Bögen wurden vor wenigen Jahren beim Auktionshaus Aix-Phila in Aachen für einen Mindestpreis von 10.000,- Euro ausgerufen, doch wurde dieser nicht erzielt. Auch wenn einige Sammler diesen Preis nach wie vor für realistisch halten, da es sich eben um echte Raritäten auf dem Sammelgebiet handelt, wollen wir den Marktwert der Marken vorsichtiger im Bereich zwischen 8.000 und 10.000 Euro ansetzen.
Auflagen und finanzielle Auswirkungen:
Es sind mit der Annahme der Schenkung keine vertraglichen Auflagen bezüglich der Präsentation und der Aufbewahrung der Objekte verbunden. Die Schenker haben beim Oberbürgermeister angefragt, ob die Ausstellung einer Spendenquittung möglich sei, was dieser klären lässt.