Entscheidungsvorlage - A 61/0255/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte genehmigt die folgende, von Herrn März als Bezirksvorsteher und Herrn Helg als Mitglied der Bezirksvertretung am 10.11.2005 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte

Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 und Abs. 2 GO NW treffen die Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte folgende Entscheidung:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für den Bereich des Bebauungsplanes Reichsweg / Fa. Rheinnadel eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

gez. März                                                                     gez. Helg

Bezirksvorsteher                                                         Mitglied der Bezirksvertretung“

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2004 den Aufstellungsbeschluss für das Gelände der Firma Rheinnadel am Reichsweg gefasst (A 167). Ziel des Bebauungsplanes ist die städtebauliche Neuordnung des Bereiches, die infolge des Wegfalls der Nadelproduktion erforderlich wurde. Das dem Aufstellungsbeschluss zugrunde liegende Konzept war das einvernehmliche Ergebnis der Abstimmung zwischen der Firma Rheinnadel und der Stadt Aachen.

 

Mit Datum vom 05.11.2004 wurde vom Unternehmen eine Bauvoranfrage gestellt, die diesem Konzept widerspricht. Unter anderem umfasst diese den Bau eines Discounters mit 700 m² Verkaufsfläche. Entsprechend erfolgte eine Rückstellung, die am 01.12.2005 abläuft.

 

In den Gesprächen, die zwischenzeitlich zwischen Stadt und Firma Rheinnadel geführt wurden, wurde vereinbart, dass vor Beantragung einzelner Bauvorhaben ein Gesamtkonzept für die Fläche erstellt werden soll, das durchaus auch einen Discounter der geplanten Größenordnung enthalten kann. Dies ist bislang jedoch nicht erfolgt.

 

Da die Bauvoranfrage seitens des Antragstellers bisher noch nicht zurückgezogen wurde, kann nur durch den Erlass einer Veränderungssperre verhindert werden, dass die Anfrage positiv beschieden wird. Um eine geordnete städtebauliche Neuordnung der Flächen, eingebunden in die Stadtteilerneuerung Aachen-Ost, sicherzustellen, ist die zwischen beiden Seiten vereinbarte Erstellung eines abgestimmten Gesamtkonzeptes erforderlich.

 

Eine Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte war aus Zeitgründen vor der Ratssitzung nicht möglich. Aufgrund der Dringlichkeit der Veränderungssperre erfolgte daher die Beratung ausschließlich im Planungsausschuss und im Rat. Die Anhörung der Bezirksvertretung erfolgte im Rahmen der am 10.11.2005 durch Herrn März als Bezirksvorsteher und Herrn Helg als Mitglied der Bezirksvertretung gefassten Dringlichkeitsentscheidung.

 

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Anlagen

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