Entscheidungsvorlage - FB 68/0147/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkbeschränkung in der Amyastraße zwischen Rhein Maas Straße und SalieralleeAntrag der CDU- Bezirksfraktion Aachen- Mitte vom 22.10.2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- FB 68/23
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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14.12.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, wonach weitergehende Parkbeschränkungen in der Amyastraße im Abschnitt zwischen Rhein Maas Stra0e und Salierallee aufgrund der bestehenden gesetzlichen und beschilderten Regelungen nicht erforderlich sind. Der Antrag vom 22.10.2005 gilt als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Datum vom 22.10.2005 beantragt die CDU- Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen- Mitte, in der Amyastraße im Bereich zwischen Rhein Maas Straße und Salierallee das Parken nur noch für PKW zuzulassen und entsprechende Verkehrszeichen anzubringen.
Die Amyastraße ist Bestandteil einer relativ großen Tempo 30 Zone und als Wohngebiet erkennbar. Während im Abschnitt zwischen Eupener Straße und Amyastraße überwiegend Mehrfamilienhäuser erschlossen werden, ist der Abschnitt zwischen Rhein Maas Straße und Salierallee von Einfamilienhausbebauung geprägt. In diesem Teil befinden sich auch so genannte „Belgierhäuser“. Im Zusammenhang mit deren Neubezug nach Veräußerung durch das Bundesvermögensamt wurde aufgrund entsprechender Bürgeranträge eine umfangreiche Diskussion über Verkehrsberuhigung und Parkordnung in diesem Straßenabschnitt geführt.
Zur Reduzierung des Fahrbahnquerschnittes in den Einmündungsbereichen der Amyastraße zur Eupener Straße und zur Salierallee wurde das aufgeschulterte Gehwegparken zugunsten des Fahrbahnrandparkens aus Gründen der Verkehrsberuhigung aufgehoben (siehe Beschluss der Bezirksvertreung Aachen- Mitte vom 19.05.1999!). Zur Unterstützung dieser Regelung wurden Parkstreifenmarkierungen aufgebracht. Im Bereich zwischen Hs. 122 (ca. Einmündung Bastogne City) bis zur Rhein Maas Straße wurde seinerzeit auf Wunsch der Anwohner das aufgeschulterte Gehwegparken beibehalten, um genügend Parkraum zu erhalten. Die Beschilderung des Gehwegparkens nach Z.315 StVO beinhaltet immer eine Beschränkung auf Fahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht bis 2,8 to. Dadurch wird eine Beschädigung der Gehwege und der darin verlegten Versorgungsleitungen ausgeschlossen. Insoweit besteht die beantragte Beschränkung in diesem Straßenabschnitt bereits.
Der Antrag vom 22.10.2005 wird mit durch von abgestellten Wohnwagen, Wohnmobilen und anderen Anhängern ausgehenden Gefahren begründet und mit Fotos ergänzt, die mehrere derartige Fahrzeuge bzw. Anhänger zeigen. Tatsächlich parken öfter einzelne Fahrzeuge dieser Art in dem betroffenen Bereich, weil im weiteren Verlauf der Straße eine Beschränkung besteht. Allerdings ist die Fahrzeugdichte i.d. Regel nicht so hoch, dass davon eine Verkehrsgefährdung ausgehen würde. Im Gegenteil führt das Parken in diesem Bereich zu der gewünschten Reduzierung des Fahrbahnquerschnittes und somit zu einer wirksamen Verkehrsberuhigung in der Amyastraße. Die Parkstreifenmarkierung ist so aufgebracht worden, dass die notwendigen Sichtdreiecke an den Einmündungen frei gehalten werden.
Nach § 12 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung ist das regelmäßige Parken in der Zeit von 22- 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 to sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 to zulässiges Gesamtgewicht innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten unzulässig. Mit Fahrzeuganhängern darf zudem nicht länger als 2 Wochen geparkt werden.
Insoweit bestehen schon ausreichende Parkbeschränkungen, die wohnumfeldbeeinträchtigendes Parken verhindern sollen. Das dem Antrag beigefügte Foto der Hohenstaufenallee belegt, dass eine Beschränkung dort erforderlich ist, um eine weitere Beschädigung des dort befindlichen und baulich maroden Parkstreifens auszuschließen.
In der Vergangenheit (2003) hat sich ausschließlich eine Person und zwar die Bewohnerin eines zur Salierallee gelegenes Eckhauses über die in der Amyastraße abgestellten Wohnwagen und Anhänger bei mehreren städtischen Dienststellen beschwert. Zusätzliche Beschränkungen wurden von der Verwaltung seinerzeit aber abgelehnt, weil diese mit konkreten verkehrlichen Aspekten nicht zu begründen waren. Im Rahmen der Verkehrsüberwachung wurde daraufhin gegen unerlaubtes Dauerparken eingeschritten.
Auch aus heutiger Sicht lassen sich zusätzliche Parkbeschränkungen in diesem Teil der Amyastraße nicht mit verkehrlich begründen. Außerdem würden sie nur zu einer Verdrängung der Fahrzeuge in andere Straßen führen. Dort könnten die Anwohner dann zu Recht ebenfalls eine Beschränkung fordern, obwohl in anderen städtischen Straßen die Beeinträchtigung der Wohnbevölkerung durch parkende „Großfahrzeuge“ wegen der Nähe zu Gewerbebetrieben deutlich größer ist. Die weitere Kontrolle der Parkordnung ist natürlich geboten, wenn Verstöße gemeldet werden.
Anlagen
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