Kenntnisnahme - FB 36/0483/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Markus Kremer

(Beigeordneter)

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie

Fortschreibung des Lärmaktionsplans Aachen (LAP) in 2020

hier: Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen

 

 

  1. Bisherige Verfahrensdurchführung

 

Gemäß der EU-Umgebungslärm-Richtlinie (EU-Richtlinie 2002/49/EG) wurde die Lärmkartierung der 3. Runde in Aachen im Jahr 2018 fertiggestellt. Ergebnisse der Kartierung und erste Erkenntnisse für die Lärmaktionsplanung wurden im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 25.06.2019 vorgestellt. Die auf der Kartierung fußende Lärmaktionsplanung soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Dazu wird der Lärmaktionsplan (LAP) aus dem Jahr 2012 überarbeitet, aktualisiert und fortgeschrieben. Die Öffentlichkeit ist über ein mehrstufiges Verfahren zu informieren  und in die Maßnahmenfindung aktiv einzubinden. Die erste Beteiligung der Bürgerschaft wurde mittels eines Fragebogens, welcher vom 19.11.2019 bis zum 06.01.2020 auf der Internetseite der Stadt Aachen abrufbar war, vollzogen. Die stadtintern einzubindenden Fachbereiche und die Träger Öffentlicher Belange wurden in einem separaten Schritt ebenfalls in die Fortschreibung des LAP eingebunden.

 

 

  1. Ergebnisse der ersten Bürgerbeteiligung

 

Im Rahmen der ersten Beteiligungsrunde wurde die Bürgerschaft schwerpunktmäßig digital über die städtische Internetseite informiert und in den Prozess eingebunden. Hierbei wurde der Öffentlichkeit zunächst die aktuelle Lärmkarte 2018 vorgestellt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger konnten dann im Rahmen der 4-wöchigen Beteiligungsphase einen Fragebogen (siehe Beispiel im LAP-Bericht) ausfüllen, der Fragen zur persönlichen Lärmsituation beinhaltete. Der Fragebogen wurde so gestaltet, dass sich die Bürgerschaft sowohl direkt online als auch durch schriftliche Eingabe (ausdruckbare pdf-Formularvorlage) an der Umfrage beteiligen konnte.

Damit wurde auch dank intensiver medialer Begleitung eine breite Öffentlichkeit mit ca. 850 statistisch verwertbaren Eingaben aus allen Stadtbezirken Aachens erreicht. Aus dem Bezirk Aachen-Mitte mit seiner hohen Einwohnerdichte und hoher Umgebungslärmbelastung durch Verkehr und Schienenlärm wurden erwartungsgemäß die meisten Eingaben getätigt. Insgesamt gingen Eingaben aus 340 verschiedenen Straßen und Plätzen der Stadt ein. Die stark befahrenen Straßen im Stadtgebiet und die Bundesautobahnen (BAB) sowie der Bahnverkehr werden als Hauptlärmquellen benannt. Im Innenstadtgebiet werden dabei besonders der Verkehrslärm und der Bahnlärm als belastend wahrgenommen. Erwartungsgemäß sind im gesamten Stadtgebiet die Bundesautobahnen und die Zugfernstrecken als Hauptlärmquellen mit hoher Belastung für die Bürger auszumachen. Besonders viele Eingaben zum Verkehrslärm durch die BAB liegen für die Gebiete Driescher Hof, Vetschau und Laurensberg vor. Lärmarten wie Gewerbelärm, Nachbarschaftslärm oder Fluglärm werden dagegen in den durch Verkehrs- oder Schienenlärm weniger belasteten und somit eher leiseren Bereichen der Stadt, insbesondere in den nördlichen und südlichen Stadtbezirken, als Lärmbelästigung bzw. als ruhestörend empfunden.

 

 

  1. Entwurf des Lärmaktionsplans (LAP), 3.Runde

 

Auf Basis des LAP-Berichts der 2. Runde, der Ergebnisse der Lärmkartierung 2018 und der Auswertung der Fragebögen aus der ersten Bürgerbeteiligung wurde ein Entwurf für den neuen Lärmaktionsplan entwickelt. Dieser wurde den Trägern öffentlicher Belange und den betroffenen Fachbereichen der Verwaltung zur kritischen Einsicht und schriftlichen Stellungnahme vorgelegt. Die entsprechenden Rückmeldungen sind ebenfalls in den vorliegenden LAP-Entwurf eingearbeitet.

Der LAP-Bericht umfasst entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinie neben allgemeinen Informationen zum rechtlichen und fachlichen Hintergrund die wesentlichen Ergebnisse der Lärmkartierung sowie der Beteiligung von Öffentlichkeit und Träger Öffentlicher Belange. Darauf aufbauend wurden die strategische Zielsetzungen für die Lärmaktionsplanung erarbeitet und dargelegt sowie konkrete Vorhaben in sog. Maßnahmenblättern zusammengefasst.

 

 

4. Weiteres Vorgehen

 

Nach Abwägung und Einarbeitung der detaillierten Stellungnahmen aus der ersten Beteiligungsrunde wird der LAP-Entwurf (siehe Anlage) in einer zweiten Stufe auf der Internetseite der Stadt Aachen 4 Wochen lang zur Einsicht offengelegt. Hier besteht nochmals die Möglichkeit Stellungnahmen, Anregungen oder Bedenken zum LAP-Entwurf innerhalb einer noch festzulegenden Frist zu äußern.

Nach Abschluss dieser zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen die abschließende Abwägung der Rückmeldungen und die Überarbeitung der Entwurfsfassung. Die Endfassung des LAP Aachen wird der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

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0

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Ergebnis

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Für den Prozess der Fortschreibung des Lärmaktionsplans sind keine finanziellen Auswirkungen erkennbar.

 

Der neue Lärmaktionsplan stellt den strategischen Rahmen zur Lärmminderung im Stadtgebiet Aachen im Sinne der rechtlichen Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie dar. Soweit im laufenden Haushalts- und Finanzplan nicht bereits Mittel enthalten sind, muss der erforderliche Finanzbedarf für die in den Maßnahmenblättern dargelegten (Einzel-)Vorhaben bedarfsweise im Einzelfall mit den für die Umsetzung verantwortlichen Handlungsträgern / Fachbereichen ermittelt, abgestimmt und im Haushalt angemeldet werden. Sollten maßnahmenbezogen – auch für die Finanzierung – weitere politische Beschlüsse erforderlich sein, werden diese entsprechend eingeholt.

 

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Anlagen

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