Entscheidungsvorlage - FB 45 n/0015/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich der Empfehlung des Sportausschusses, das Pilotprojekt aufgrund der von der Verwaltung geschilderten Rahmenbedingungen, die einer erfolgreichen Umsetzung entgegenstehen, nicht fortzuführen.

 

Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, das Pilotprojekt aufgrund der von der Verwaltung geschilderten Rahmenbedingungen, die einer erfolgreichen Umsetzung entgegenstehen, nicht fortzuführen.

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Erläuterungen

 

Ausgangslage

Die Grüne- und SPD-Fraktionen haben mit dem Ratsantrag „Übungsleiterpauschalen für Sportvereine, die in Schulen Sportangebote anbieten (Pilot 2023/24)“ vom 07.03.2023 beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, im engen Austausch mit dem Stadtsportbund ein Konzept zur Förderung von Sportangeboten durch gemeinnützige Vereine an Schulen im Sekundarbereich oder in der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu erstellen. Mit der Vorlage Nr. FB45/0451/WP18 wurden die zuständigen Fachausschüsse erstmals in ihren Sitzungen im Dezember 2023 über den Sachstand informiert.

 

Im Juni 2024 haben die Fachausschüsse schließlich die Vorlage „Ratsantrag ‚Übungsleiterpauschalen für Sportvereine, die in Schulen Sportangebote anbieten (Pilot 2023/24)‘“ mit der Vorlagen Nr. FB 45/0520/WP18 beraten und die Verwaltung mit der Umsetzung der Bewegungsangebote an den Pilotschulen Geschwister-Scholl-Gymnasium, GHS Aretzstraße, Hugo-Junkers-Realschule und Heinrich-Heine-Gesamtschule beauftragt. Dabei sollten die Schulen nach eigenem Ermessen entscheiden können, ob sie noch vor den Ferien oder erst zum neuen Schuljahr 2024/2025 mit dem Pilotprojekt starten wollen.

 

 

Aktueller Sachstand

Der Stadtsportbund Aachen e.V. (SSB) ist unmittelbar nach dem entsprechenden Beschluss mit den vier für das Pilotprojekt ausgewählten Schulen in einen intensiven Austausch getreten und hat die gewünschten Sportarten bzw. Inhalte der Bewegungspausen sowie die möglichen Zeitfenster mit entsprechenden Nutzungsmöglichkeiten von Sporträumen abgefragt. Die Resonanz zur Teilnahme am Pilotprojekt war zunächst durchweg positiv. Sämtliche Schulleitungen haben zusätzliche Bewegungseinheiten als gewinnbringend für ihre Schülerschaft angesehen.

 

Noch vor den Sommerferien 2024 wurden seitens des SSB Vereine angefragt und engagierte Übungsleitungen gefunden. Aufgrund des Zeitpunkts der Beschlussfassung im Juni 2024 und der nahenden Sommerferien war jedoch ein Projektstart noch im laufenden Schuljahr 2023/2024 nicht mehr umsetzbar, so dass der Start mit Beginn des Schuljahrs 2024/2025 vorgesehen war.

 

Nach dem zwischenzeitlichen Erhalt des Zuwendungsbescheids durch die Stadt Aachen nahm der SSB zum Ende der Sommerferien erneut Kontakt mit den Schulen und Vereinen/Übungsleitungen auf, um die Planungen zu konkretisieren bzw. zu finalisieren. Letztlich führten jedoch verschiedene Umstände in Summe dazu, dass leider kein Angebot begonnen werden konnte.

 

Zum einen stellten die individuellen Wünsche und Anforderungen der Schulen an ein solches Angebot bzw. spezielle Sportarten eine Herausforderung mit Blick auf die Übungsleitungen dar. Neben einem insgesamt eher geringen Interesse von in Fragen kommenden, neuen sowie bereits an den Stadtsportbund gebundenen Übungsleitungen kamen eingetretene berufliche Veränderungen auf Seiten der bereits für das Projekt gewonnenen Trainer*innen hinzu, so dass diese nach dem langen Zeitraum der Sommerferien nicht mehr zur Verfügung standen.

 

Erschwerend kam hinzu, dass für die Durchführung der Bewegungsangebote teils nur sehr kurze Zeitfenster in dem bis in den Nachmittag teils eng getakteten Schulalltag zur Verfügung standen. Darüber hinaus war die eingeschränkte Nutzbarkeit von Sporträumen, bedingt durch die hohe Auslastung der Sportstätten, ein Hindernis, welches letztlich nicht gelöst werden konnte.

 

Anders als im Bereich der Sportangebote im Ganztag der Grundschulen, die fester Bestandteil der Aufgabenbeschreibung für ein OGS-Jahr sind und bei denen unterjährig vielfach Veränderungen in der Angebotsstruktur möglich sind, werden an den weiterführenden Schulen Angebote/Räume langfristiger – gekoppelt an die jeweiligen Stundenpläne - geplant, so dass auch ein späterer Beginn der Sportangebote (z.B. nach den Herbstferien) nicht möglich war.

 

Im Grundschulbereich bestehen durch den Generalvertrag für die Koordinierung der Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote im offenen Ganztag seit vielen Jahren bekannte Abläufe für die Umsetzung von Bewegung, die nicht deckungsgleich auf weiterführende Schulen als neue Kooperationspartner angewandt werden können.

 

Aus den genannten Gründen würde sich ein Umsetzen der ursprünglich vorgesehenen Bewegungsangebote an weiterführenden Schulen aus Sicht der Verwaltung auch künftig mit weiterer Vorlauf- bzw. Planungszeit als kaum umsetzbar erweisen, so dass die Verwaltung beabsichtigt, das Pilotprojekt nicht fortzuführen.

 

Trotz des letztlich nicht erfolgreichen Pilotprojekts sind dem SSB in 2024 im Rahmen der Übungsleitungsakquise, Absprache und Abfragen bei den Schulen sowie der Suche nach Räumlichkeiten Kosten für die Projektvorbereitung entstanden, so dass nach Vorlage eines entsprechenden Verwendungsnachweises diese Kosten gemäß dem Kostenvoranschlag vom 12.06.2024 in Höhe von 770,00 € erstattet wurden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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