Entscheidungsvorlage - Dez V/0052/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele Rhein-Ruhr
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat V
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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07.05.2025
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Erläuterungen
Die Olympischen und Paralympischen Spiele sind die größte Sportveranstaltung der Welt. Junge Menschen aus allen Kontinenten messen sich in den unterschiedlichsten Sportarten. Rund 200 Nationen nehmen alle vier Jahre an diesem weltumspannenden Ereignis teil. Bei den Olympischen Spielen wetteifern 10.500 Athletinnen und Athleten, bei den Paralympischen Spielen rund 4.000 Sportlerinnen und Sportler um die Medaillen. Mit der Bezeichnung „Olympische und Paralympische Spiele“ sind grundsätzlich die Sommerspiele gemeint.
Bereits im Jahr 2020 hatte der Rat der Stadt Aachen beschlossen, die damalige Initiative „Rhein Ruhr City 2032“ positiv zu begleiten. Diese hatte zum Ziel die Olympischen und Paralympischen Spiele in die Region Rhein-Ruhr zu holen und beruhte auf einem besonders nachhaltigen Konzept. Die aktuellen Pläne für eine Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele basieren umfänglich auf dem Konzept von Rhein Ruhr City 2032.
- Die Initiative des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)
- Entwicklung
Nachdem die Olympischen und Paralympischen Spiele für 2032 nach Brisbane (Australien) vergeben sind, hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) eine Bewerbung für Deutschland angeschoben, die zunächst als „Deutschland-Bewerbung“ konzipiert war. In der Mitgliederversammlung 2023 in Frankfurt wurde entschieden, dass man eine Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele in Angriff nimmt. In der Folge hat der DOSB in den vergangenen zwei Jahren verschiedene Konzepte für unterschiedliche Städte und Regionen in Deutschland bewertet. Dabei wurden insbesondere die Ballungsräume Berlin, München, Hamburg und Rhein-Ruhr betrachtet. Vorhandene Sportstätten, Wegebeziehungen und Know-how in der Planung und Durchführung von Sportgroßveranstaltungen spielten dabei eine Rolle. Auch die Kombinationen von den jeweiligen Regionen bzw. Städten für eine gemeinsame Bewerbung wurde diskutiert.
Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass die Kombination von zwei oder mehreren Städten/Regionen und die damit verbundene Aufteilung der Athlet*Innen auf zwei oder mehr olympische/paralympische Dörfer keine Erfolgsaussichten im internationalen Wettbewerb bzw. beim Internationalen Olympischen Komitee (IOC) hat. In der Folge rückten Konzepte in den Mittelpunkt, die sich im Wesentlichen auf einen Standort konzentrieren. Dies sind „Berlin +“, „Hamburg“, „München +“ und „Rhein-Ruhr“. Das „+“ steht dabei für Sportstätten, die deutlich außerhalb des jeweiligen Ballungsraumes liegen. Über die Entwicklung der jeweiligen Konzepte wurden Bund und Länder regelmäßig auf dem Laufenden gehalten. Als kommunaler Vertreter für NRW war die Landeshauptstadt Düsseldorf mit der städtischen Tochter D.SPORTS in den Prozess eingebunden.
In der Mitgliederversammlung des DOSB am 6. Dezember 2024 in Saarbrücken wurde beschlossen, dass der DOSB in den sog. „continous dialogue“ mit dem IOC eintreten möchte. Das bedeutet, dass der DOSB einen offiziellen, aber unverbindlichen Dialog über die Ausrichtung von Olympischen und Paralympischen Spielen in Deutschland mit dem IOC beginnt. Gleichzeitig hat das Präsidium des DOSB entschieden, im Sinne einer nationalen Voraus-wahl die an einer Bewerbung interessierten Städte/Regionen in Deutschland zur Abgabe jeweils eigener Konzepte beim DOSB aufzufordern. Die bisher durch den DOSB erarbeiteten Konzepte und Dokumente wurden dazu an die Länder übermittelt.
- Bewerbungsleitfaden DOSB
Der DOSB hat Ende Dezember 2024 einen „Bewerbungsleitfaden“ an die Länder verschickt, der vorgibt, wie die jeweiligen Konzepte zu verfeinern sind bzw. welche zusätzlichen Angaben gemacht werden sollen. Die Frist zu Einreichung der Unterlagen hat der DOSB auf den 31. Mai 2025 gesetzt. Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Landeshauptstadt Düsseldorf gebeten, diesen Prozess für Rhein-Ruhr federführend zu koordinieren. Aufgrund der großen Expertise in Ausschreibungsprozessen für internationale Sportgroßveranstaltungen hat D.SPORTS diese Rolle übernommen.
Der Bewerbungsleitfaden des DOSB fordert Informationen zu den folgenden Themen:
- Vision, Wirkung und Legacy,
- Nachhaltigkeit,
- Sportstättenkonzept,
- Olympisches und Paralympisches Dorf,
- Einbeziehung der Bevölkerung,
- Politische Hintergründe lokal, regional und national,
- u.a.m.
Die geforderten Informationen sind im Umfang der Antworten allerdings begrenzt (rd. 4.000 Zeichen pro Thema). Zur Beantwortung der weichen Faktoren wie Vision und Narrativ hat D.SPORTS ein Workshopverfahren aufgesetzt, das die Eingaben der beteiligten Kommunen und Institutionen berücksichtigt. Für die Beantwortung der Fachfragen wurden jeweils schlagkräftige Expert*innenrunden ins Leben gerufen, an denen Land, Kommunen, der Landessportbund, der Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW, Athletinnen und Athleten sowie Hochschulvertreter*innen beteiligt sind.
Um dem Bewerbungsprozess entsprechenden Rückenwind zu geben, sollen analog zur Initiative „Rhein Ruhr City 2032“ Ratsbeschlüsse in den in NRW beteiligten Kommunen gefasst werden, die dokumentieren, dass der weitere Prozess und damit eine Bewerbung „Rhein-Ruhr“ nachdrücklich unterstützt wird.
- Konzept Olympische und Paralympische Spiele Rhein-Ruhr
Im Konzept „Rhein-Ruhr“ sind aktuell die Städte Aachen, Bochum, Düsseldorf, Dortmund, Duisburg, Essen, Köln, Mönchengladbach und Kiel berücksichtigt. Die Sport- und Trainingsstätten sollen möglichst in einem 50 Kilometer-Radius um das Olympische und Paralympische Dorf liegen bzw. innerhalb von 60 Minuten erreichbar sein. Zur Festlegung des Standortes werden aktuell verschiedene Optionen durch die Staatskanzlei NRW in Absprache mit den jeweiligen Rechteinhaber*innen geprüft.
Aachen ist für eine potenzielle Bewerbung mit den international renommierten Reitsportanlagen relevant. Die Nutzung städtischer Sporteinrichtungen ist derzeit nicht ersichtlich.
Mit dem Konzept, das bis zum 31. Mai 2025 einzureichen ist, erfolgt eine vorläufige Festlegung der Standorte für die unterschiedlichen Sportarten. Dabei werden folgende Aspekte zu Grunde gelegt:
- Berücksichtigung der Kernsportarten und Disziplinen des Olympischen bzw. des Paralympischen Programms gemäß der Olympischen und Paralympischen Spiele 2024
- Maximale Nutzung bestehender oder temporärer Wettkampfstätten
- Maximierung des Anteils der Athlet*innen, die in einem Dorf untergebracht werden können
- Maximierung der Zuschauer*innen-Kapazitäten und Ticketpotenziale unter Berücksichtigung der üblichen Kapazitäten der letzten zwei und nächsten zwei Editionen der Spiele
- Popularität der Sportarten / Disziplinen in Deutschland
- Nutzung von Wettkampfstätten mit Erfahrung in der Ausrichtung von internationalen Wettkämpfen
- Wo möglich, Kombination mehrerer Sportarten und Disziplinen in gemeinsamen Wettkampfstätten, um Synergien in der Vorbereitung und Durchführung zu nutzen
- Effekte
Standortmarketing
Die Olympischen und Paralympischen Spiele sind friedlicher Wettstreit und gelebte Vielfalt, Toleranz, Solidarität und Völkerverständigung und passen damit hervorragend zum Land Nordrhein-Westfalen, der Region Rhein-Ruhr und der Stadt Aachen. Eine Bewerbung und die Ausrichtung der Spiele stellen für die Stadt Aachen als Partnerin im Verbund mit den anderen teilnehmenden Städten in Nordrhein-Westfalen eine großartige Chance dar, durch gemeinsame Projekte und Investitionen den Bedarfen und Herausforderungen der Zukunft zu begegnen und sich gleichzeitig weltweit als gastfreundliche und weltoffene Region zu präsentieren. Neben auf der Hand liegenden Effekten hinsichtlich des Standortmarketings sowie direkten und indirekten fiskalischen und privatwirtschaftlichen Effekten, die unmittelbar durch die Veranstaltung ausgelöst werden, kann die Perspektive „Olympia und Paralympics Rhein-Ruhr“ auch Katalysator für wichtige Zukunftsthemen sein.
Vernetzte Mobilität
Ein die Kommunen verbindendes Konzept für die Sportstättenverteilung der Olympischen und Paralympischen Spiele fordert ein zentral gesteuertes Mobilitätskonzept für die Verkehrsinfrastruktur. Dieses ist nicht nur für die erfolgreiche Umsetzung Olympischer und Paralympischer Spiele an Rhein und Ruhr von Nutzen. Eine höhere Vernetzung im Bereich der Mobilität zwangsläufig zu einer Steigerung der Wirtschaftskraft der Region führen. Der Rhein-Ruhr-Express (RRX) verbindet die Olympia-Region von Aachen über Köln, Düsseldorf und das Ruhrgebiet bis nach Dortmund. Der RRX könnte die publikumsintensiven olympischen Standorte im 15 Minutentakt verbinden. Mit dem Olympia-Zuschlag würden die städtischen Aktivitäten zur „Connected Mobility“ beflügelt werden, um eine emissionsfreie Olympia-Mobilität zu gewährleisten.
Digitalisierung
Die Initiative einer Olympiabewerbung kann ebenso Beschleuniger für die Entwicklung einer zukünftigen tragfähigen digitalen Infrastruktur sein. Als Austragungsort von Olympischen und Paralympischen Spielen muss sich die Region Rhein Ruhr auch in diesen Bereich weiterentwickeln. In diesen Bereichen vielfach bereits angestoßene Maßnahmen würden durch die Veranstaltung zusätzlichen Rückenwind erhalten.
Förderung des Sports
In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 17.450 Sportvereine mit 5,3 Millionen Mitgliedern. 500.000 Menschen engagieren sich ehrenamtlich in diesen Organisationen. Die Durchführung von olympischen und paralympischen Spielen ist gleichzeitig eine aktive Förderung der bestehenden Strukturen im Sport.
Der Sport als wichtiger Faktor für die gesellschaftliche Entwicklung muss ein Schwerpunkt der Strategie im Vorfeld, während und nach der Durchführung von olympischen und paralympischen Spielen sein. Das reicht von den Themen Gesundheit, Förderung von Sport bei Kindern und Jugendlichen bis hin zur Nutzung von Sport zur Rehabilitation.
Inklusion
Die Region Rhein-Ruhr und das Paralympische Zentrum NRW bieten für den Paralympischen Spitzensport – im nationalen und im internationalen Vergleich – einzigartige Bedingungen. Die NRW-Sportler*innen im Team D Paralympics haben beispielsweise mit 3xGold, 7xSilber und 10x Bronze erneut eindrucksvoll ihre internationale Spitzenklasse bei den Paralympics 2024 unter Beweis gestellt und NRW in sportlicher und gesellschaftlicher Hinsicht bestens repräsentiert. Dieser sportliche Erfolg ist das Ergebnis exzellenter Trainings- und Wettkampfbedingungen im Paralympischen Zentrum NRW und der Region Rhein-Ruhr. Die Durchführung von paralympischen Spielen würde auch dem lokalen, regionalen und nationalen Parasport einen Schub verleihen.
- Weitere Vorgehensweise
Nach der Einreichung der Bewerbungskonzepte bis zum 31. Mai 2025 wird der DOSB zunächst die sportfachliche Bewertung der Konzepte vornehmen. Im nächsten Schritt sollen die finanzielle Bewertung der Konzepte durchgeführt und Finanzierungsmöglichkeiten evaluiert werden. Die Ausgestaltung der Einbeziehung der Bevölkerung wird durch die beteiligten Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Kommunen) festgelegt. Aktuell plant der DOSB, sich auf der Mitgliederversammlung im Dezember 2026 auf eines der dann eingereichten und evaluierten Konzepte festzulegen. Aktuell wird eine Bewerbung für 2036 oder 2040 diskutiert. Auch wenn viele Aspekte für eine Bewerbung für das Jahr 2040 sprechen, ist hier noch keine finale Entscheidung getroffen.
- Fazit
Die Durchführung von Olympischen und Paralympischen Sommerspielen in Deutschland und speziell in der Region Rhein-Ruhr wären eine große Chance mit verschiedenen Aspekten und könnte als Katalysator für eine Aufbruchsstimmung in Deutschland und Europa sorgen. Die Spiele in Paris 2024 haben gezeigt wie wichtig dieses Ereignis für das friedliche Miteinander der Nationen und speziell auch für die europäische Wertegemeinschaft sein kann. In den kommenden Jahren müssen in Deutschland und auch in der Region Rhein-Ruhr maßgebliche Zukunftsthemen vorangebracht werden. Die Entwicklung der Sportstätteninfrastruktur, die Förderung des Sports in der Breite und in der Spitze sowie die Förderung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im Sport sind als Grundlage für eine erfolgreiche Bewerbung essentiell.
Die Klärung der finanziellen Grundlagen sowie die Einbindung der Bevölkerung ist dabei die Grundlage für einen nachhaltigen Erfolg.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
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0 |
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0 |
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Auszahlungen |
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0 |
0 |
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Ergebnis |
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0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
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0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
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0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Für die beteiligten Städte fallen für die Bearbeitung des Leitfadens des DOSB bis zum 31. Mai 2025 keine Kosten an.Die Kosten und auch die Finanzierung einer möglichen internationalen Bewerbung von Deutschland sollen zu einem späteren Zeitpunkt evaluiert und mit den jeweils betroffenen Gebietskörperschaften (Bund, Land, Kommunen) und Institutionen abgestimmt werden.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
