Entscheidungsvorlage - FB 61/1074/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Quartiersentwicklung -Vaals Grenze-
hier: Ergebnis des kooperativen Werkstattverfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- DEZ III, FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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14.05.2025
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●
Bereit
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Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
|
|
●
Bereit
|
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Planungsausschuss
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Entscheidung
|
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, dem Empfehlungsgremium zu folgen und den vorgeschlagenen Entwurf von Cross Architecture, Aachen | karres en brands, Hilversum als Grundlage für die weitere Entwicklung zu überarbeiten.
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschussnimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, dem Empfehlungsgremium zu folgen und den vorgeschlagenen Entwurf von Cross Architecture, Aachen | karres en brands, Hilversum als Grundlage für die weitere Entwicklung zu überarbeiten.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dem Empfehlungsgremium zu folgen und den vorgeschlagenen Entwurf von Cross Architecture, Aachen | karres en brands, Hilversum für die weitere Entwicklung zu überarbeiten.
Erläuterungen
- Verfahrensablauf
Nach vorheriger Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 28.08.2024, hat der Planungsausschuss am 29.08.2024 die Durchführung eines kooperativen Werkstattverfahrens auf Grundlage des Auslobungstextes beschlossen (FB 61/1017/WP18).
Das Werkstattverfahren fand in der Zeit vom 15.11.2024 bis zum 04.04.2025 statt und wurde in zwei Entwurfsphasen mit Zwischen- und Abschlusspräsentation durchgeführt. An dem Werkstattverfahren haben drei Planungsbüros teilgenommen, diese haben sich durch Freiraumplaner verstärken lassen. Begleitet wurde das Verfahren von einem 8-köpfigen Empfehlungsgremium, das aus Vertreter*innen der Politik, der Verwaltung sowie externen Expert*innen bestand. Das Empfehlungsgremium wurde zusätzlich durch den Hauptinvestor, zwei Vertreter*innen der Eigentümer*innen sowie zwei Vertreter*innen der Öffentlichkeit als beratende Mitglieder unterstützt.
Insgesamt wurden drei städtebauliche Konzepte für das Plangebiet erarbeitet. Diese wurden in der Zwischenpräsentation am 31.01.2025 von den jeweiligen Büros präsentiert und die Entwurfsansätze in der Jury beraten. Die jeweiligen Empfehlungen und Hinweise für eine Überarbeitung, wurden den Planungsteams im Nachgang für die weitere Bearbeitung zur Verfügung gestellt.
Alle drei Konzepte wurden im Anschluss weiterbearbeitet und in der Abschlusspräsentation am 04.04.2025 dem Empfehlungsgremium vorgestellt (siehe Anlage 3).
- Ergebnis des Empfehlungsgremiums
Das Gremium würdigt die hohe Qualität und die geleistete Arbeit. Das Empfehlungsgremium empfiehlt mehrheitlich (Abstimmungsergebnis: 7:1) den Entwurf vom Team Cross Architecture, Aachen | karres en brands, Hilversum als Grundlage für die weiteren Planungsschritte heranzuziehen. Die in dem Beurteilungstext aufgeführten Prüfaufträge / Überarbeitungshinweise sind in Hinblick auf die Qualifizierung des Entwurfes zu berücksichtigen.
Für den Fall, dass eine überzeugende Weiterentwicklung des empfohlenen Entwurfes des Teams Cross Architecture, Aachen | karres en brands, Hilversum nicht gelingt, ist es auch möglich für die weiteren Planungsschritte, auf die nachrangig platziere Arbeit (bjp, Dortmund | OTTL Landschaftsarchitektur, München) zurückzugreifen.
Der Vorlage liegt das Protokoll der Gremiumssitzung bei.
- Weiteres Vorgehen
Das Planungsbüro Cross Architecture, Aachen | karres en brands wird mit der Überarbeitung entsprechend den Empfehlungen des Gremiums beauftragt. Der überarbeitete Entwurf soll im Anschluss die Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan darstellen. Alle Entwürfe werden zeitnah öffentlich ausgestellt, sodass die Öffentlichkeit die Möglichkeit erhält sich über das Ergebnis informieren zu können.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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|
|
X |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
|
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
|
vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
|
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|
teilweise (1% - 49 %) |
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|
|
nicht |
|
X |
|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
|
2,4 MB
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2
|
(wie Dokument)
|
544,7 kB
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3
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(wie Dokument)
|
2,9 MB
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4
|
(wie Dokument)
|
2,4 MB
|
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5
|
(wie Dokument)
|
6,8 MB
|
