Entscheidungsvorlage - FB 36/0581/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bezirksvertretung Eilendorf:
1. Die Bezirksvertretung Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
2. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den vorliegenden Wärmeplan nach § 23 WPG zu beschließen und alsdann im Internet zu veröffentlichen.

Bezirksvertretung Mitte:
1. Die Bezirksvertretung Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
2. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den vorliegenden Wärmeplan nach § 23 WPG zu beschließen und alsdann im Internet zu veröffentlichen.

Bezirksvertretung Kornelimünster:
1. Die Bezirksvertretung Kornelimünster nimmt den Bericht der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
2. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den vorliegenden Wärmeplan nach § 23 WPG zu beschließen und alsdann im Internet zu veröffentlichen.

Bezirksvertretung Brand:
1. Die Bezirksvertretung Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
2. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den vorliegenden Wärmeplan nach § 23 WPG zu beschließen und alsdann im Internet zu veröffentlichen.

Bezirksvertretung Haaren:
1. Die Bezirksvertretung Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
2. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den vorliegenden Wärmeplan nach § 23 WPG zu beschließen und alsdann im Internet zu veröffentlichen.

Bezirksvertretung Laurensberg:
1. Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
2. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den vorliegenden Wärmeplan nach § 23 WPG zu beschließen und alsdann im Internet zu veröffentlichen.

Bezirksvertretung Richterich:
1. Die Bezirksvertretung Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
2. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den vorliegenden Wärmeplan nach § 23 WPG zu beschließen und alsdann im Internet zu veröffentlichen.

Mobilitätsausschuss:
1. Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
2. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den vorliegenden Wärmeplan nach § 23 WPG zu beschließen und alsdann im Internet zu veröffentlichen.

Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung:
1. Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
2. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den vorliegenden Wärmeplan nach § 23 WPG zu beschließen und alsdann im Internet zu veröffentlichen.

Planungsausschuss:
1. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
2. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den vorliegenden Wärmeplan nach § 23 WPG zu beschließen und alsdann im Internet zu veröffentlichen.

Ausschuss für Klima und Umwelt:
1. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
2. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den vorliegenden Wärmeplan nach § 23 WPG zu beschließen und alsdann im Internet zu veröffentlichen.

Rat der Stadt Aachen:
1. Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
2. Er beschließt den Wärmeplan nach § 23 WPG. Der Wärmeplan ist alsdann im Internet zu veröffentlichen.

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Erläuterungen

Umsetzung der Beteiligung nach § 13 Abs. 4 WPG

Mit Beschluss vom 25.02.2025 im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (TöB) am Planverfahren gemäß § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) beschlossen. Die gesetzlich vorgesehene Dauer von 30 Tagen wurde eingehalten.
Die Dokumente und Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung wurden vollständig auf den Webseiten der Stadt Aachen veröffentlicht. Kartenwerke und zusätzliche Informationen wurden zudem im Geoportal der Stadt Aachen zur Verfügung gestellt. Im Zeitraum vom 05.03. – 04.04.2025 konnte die Öffentlichkeit Eingaben zu den veröffentlichten Ergebnissen über das Beteiligungsportal NRW/ Stadt Aachen machen.
Auf die Möglichkeit zur Beteiligung wurde über die Informationskanäle der Stadt Aachen intensiv hingewiesen. Zudem wurde ein Stadtseiten-Einleger zur kommunalen Wärmeplanung erstellt und über die üblichen Zeitungsverleger an die Haushalte verteilt. Über einen entsprechenden Flyer wurde auf den lokalen Verantaltungen und der Euregio Wirtschaftschau sowie an verschiedenen Auslegestellen auf die Beteiligung und die Informationen zur Wärmeplanung hingewiesen. Parallel erfolgte die Beteiligung der TöB. Auch hier wurde Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.

Alle eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise wurden dokumentiert und inhaltlich geprüft.

 

Ergebnisse der vorgeschriebenen Beteiligungsphase

Im Beteiligungszeitraum sind insgesamt sechs inhaltiche Rückmeldungen von Bürger*innen eingegangen.
Die Rückmeldungen der Bürger*innen beinhalten größtenteils Hinweise zu den aktuellen individuellen Versorgungsarten ihrer Gebäude, die in der Wärmeplanung so nicht dargestellt werden, da hier nur auf Baublockebene skaliert wird.

Die Daten für die Ausarbeitung des Wärmeplans beruhen auf einem Zustand von Ende 2022 und Änderungen in der Versorgungsart, die seitdem stattgefunden haben, sind nicht enthalten. Ebenso können durch die Verabeitung der Daten Fehler in der Zuordnung der Wärmeerzeuger vorliegen. Die Daten wurden entsprechend der Hinweise korrigiert.

Aufgrund des Ansatzes der übergeordneten strategischen Betrachtung ergeben sich Unschärfen in der Darstellung der Ergebnisse je kleinräumiger man diese betrachet. Diese Unschärfen lassen sich in der Herangehensweise der Wärmeplanung nicht vermeiden. Die Aussagen der Wärmeplanung sind daher immer auf Ebene der gesamtstädtischen Entwicklung zu sehen und nicht als Detailprüfung der Eignung für das jeweilige Einzelgebäude. Entsprechende Hinweise an die Gebäudeigentümer*innen zur Einordnung der Ergebnisse sind im Bericht und auch in den veröffentlichten Informationen der Stadt vorhanden.

 

Eine sehr ausführliche Stellungnahme adressiert zudem die Nutzung der Abwärme aus Müllverbrennung und der Notwendigkeit das Müllaufkommen perspektivisch zu verringern. Darüber hinaus wird das Thema der Kosten der Infrastruktur (Strom und Gas) für die Wärmewende dargelegt. Sowohl die Kosten für den Ausbau der Stromnetze, als auch die Weiternutzung der vorhandenen Gasnetze für die Verteilung von Wasserstoff oder Biogas wurde mit Hinweis auf entsprechende Quellen ausführlich dargelegt. Den Hinweisen wurde entsprechend nachgegangen. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen und Informationen zur Verfügbarkeit und Kosten von Wasserstoff und den laufenden Abstimmung mit der regionetz ist Wasserstoff derzeit jedoch keine Option zur flächenhaften Umstellung der Gasnetze. Einzig die Nutzung in der Industrie bei einzelnen Großkunden und/oder der Stawag ist aktuell absehbar und in der Wärmeplanung für Aachen entsprechend hinterlegt. Biogas kann für kleinere Bereiche je nach Verfügbarkeit und Kosten in Zukunft eine Option in der Versorgung darstellen, spielt aber in der gesamtstädtischen Betrachtung eine untergeordnete Rolle und ist unter Biomasse subsumiert. Der Abschnitt zum Thema Wasserstoff und Biogas im Bericht zur Wärmeplanung ist entsprechend der Nachfragen ergänzt worden.

 

Zudem wurden 27 Rückmeldungen der TöB registriert. Die Beteiligung der TöB hat in der Mehrzahl Eingaben zur Beachtung der Belange der einzelnen Träger gebracht. Sobald Flächen für die Erzeugung von Energie und durch die Leitungslegung gekreuzt oder vorhandene Leitungen im Umfeld der Maßnahme liegen, sind die Träger und deren Belange entsprechend zu beachten. Da die kommunale Wärmeplanung keine konkreten Umsetzungsplanungen beinhaltet, wurden die Hinweise aufgenommen und entsprechend dokumentiert, haben aber keinen Einfluss auf die Ergebnisse. Von Wasserverband Eifel Ruhr gab es konkrete Hinweise zu Annahmen der Abwasserwärmemengen und des darin enthaltenen Wärmepotenzials. Inzwischen liegen hier bessere Daten als zum Zeitpunkt der Analyse der kommunalen Wärmeplanung vor. Die Daten und Berechungen wurden aktualisiert. Dadurch gibt es geringfügige Anpassungen in den Ergebnissen. In der Betrachtung der Gesamtpotenziale für Aachen hat es jedoch keine Auswirkungen.

 

 

Ergebnis der zusätzlichen Informationsveranstaltungen

Flankierend zum förmlichen Beteiligungsschritt waren die lokalen Informationsveranstaltungen in den Bezirken ein wesentlicher Bestandteil zur Aufklärung und Beteiligung der Bürgerschaft an den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung.
Für jeden Bezirk gab es eine eigene Veranstaltung, um besser auf Bedürfnisse vor Ort und die individuellen Vorausetzungen und Ergebnisse eingehen zu können und Unklarheiten sowie Unsicherheiten durch den Austausch mit der Bürgerschaft aufzuklären. Die Veranstaltungen fanden jeweils von 18-20 Uhr statt.

 

Aachen-Mitte: 05.03.2025 im Depot Talstraße, Talstraße 2

Aachen-Brand: 06.03.2025 in der Gesamtschule Brand, Rombachstraße 99

Aachen-Eilendorf: 11.03.2025 in der GGS Brühlstraße, Brühlstraße 2

Aachen-Haaren: 12.03.2025 in der GGS Am Haarbach, Haarbachtalstraße 10

Aachen-Kornelimünster/ Walheim: 18.03.2025 im Inda-Gymnasium, Gangolfsweg 52

Aachen-Laurensberg: 19.03.2025, GGS Laurensberg, Vetschauer Straße 2

Aachen-Richterich: 26.03.2025, Peter-Schwarzenberg-Halle, Grünenthaler Straße 27

 

Insgesamt haben an den Veranstaltungen in den Bezirken 249 Bürger*innen teilgenommen. Die Teilnehmendenzahlen haben dabei je nach Bezirk zwischen 19 bis 46 Teilnehmer*innen variiert.
Um neben der Information zum Wärmeplan auch die Möglichkeit der individuellen Beratung anzubieten, waren neben Vertreter*innen der Stadt Aachen  auf allen Veranstaltungen Vertreter*innen von altbau plus, Verbraucherzentrale, effeff.ac, stawag und heatbeat NRW GmbH (Projekt zu Nahwärmekonzepten) vor Ort. Sie standen vor und nach der eigentlichen inhaltlichen Information durch die Stadtverwaltung für weitergehende und individuelle Fragen der Teilnehmer*innen zur Verfügung.


Die Veranstaltungen gliederten sich in einen Informationsteil mit entsprechender Präsentation von Inhalten und der interaktiven Möglichkeit während der Veranstaltung Fragen zu stellen. Je nach Bezirk gab es hier unterschiedliche Schwerpunkte der Fragen. Im Ausbaugebiet der Fernwärme oder den direkt daran angrenzenden Gebieten gab es vermehrt Nachfragen zur Zeitplanung des Ausbaus, den konkreten Kosten der Fernwärme sowie den Möglichkeiten zum Anschluss. Dabei wurde sowohl das Thema der Anschlusspflicht sowie auch die Möglichkeiten einen zeitnahen Anschluss einzufordern durch die Teilnehmer*innen eingebracht. Es wurde von Seiten der Stadt klar gestellt, dass sich für beide Sachverhalte keine Verbindlichkeiten aus der kommunalen Wärmeplanung ableiten lassen. Zudem kamen vermehrt Fragen zu den Wärmequellen der Fernwärme und dem Dekabonisierungspfad unter Nutzung der Wärme aus der Müllverbrennungsanlage. Dies wurde entsprechend den Darstellung des Berichtes zur kommunalen Wärmeplanung erläutert.

 

In den Stadtgebieten ohne Perspektive zum Anschluss an die Fernwärme gab es insbesondere Nachfragen zum Weiterbetrieb der Gasnetze und Weiternnutzung der vorhandenen Infrastruktur. Inhaltlich lag dabei der Fokus eher auf der Verfügbarkeit von Biogas als auf der perspektivischen Nutzung von Wasserstoff. Ein flächige Versorgung im Rahmen der derzeitigen Gasinfrastruktur ist jedoch mit den aktuellen Abschätzungen der vorhandenen Biomassemenge nicht denkbar. Auch die Ertüchtigung der bestehenden Stromnetze für den erhöhten Bedarf durch den Zubau an Wärmepumpen wurde nachgefragt. Hier wurde entsprechend auf die bereits laufende Netzausbauplanung der regionetz für die Stromversorgung bis 2045 hingewiesen.

 

Dazu stehen die Eigentümer*innen vor ganz individuellen Fragestellungen, bspw. dem Umbau der Gebäude unter Denkmalschutz, der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen und der Entscheidung zwischen den Versorgungsoptionen unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Gebäude. Das Angebot zur individuellen Beratung im Anschluss des Vortrags wurde entsprechend auch auf jeder Veranstaltung intensiv wahrgenommen.

 

Um den Unterstützungsbedarf der Bürger*innen in den Bezirken besser abschätzen zu können, bestand die Möglichkeit für die Teilnehmer*innen anonym an einer kleinen Umfrage teilzunehmen. Folgende Aussagen wurden zur Abstimmung gebracht:

 

Ich kann mir für mein Gebäude eine Wärmeversorgung aus einer gemeinsamen Heizung mit meinem Nachbarn vorstellen.                        

                                         47 Stimmen dafür, 19 Stimmen dagegen
 

Ich möchte die Planung und Beschaffung meiner neuen Heizung für mich alleine durchführen.

                                       17 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen
 

Ich könnte mir vorstellen, meine neue Heizung gebündelt zusammen mit anderen Hauseigentümer*innen zu kaufen.

                                                                      47 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen

 

Die Umfrage beruhte auf Freiwilligkeit und stellt keine repräsentative Stichprobe für Aachen dar. Jedoch zeigt sich, dass ein Interesse an gemeinsamen Lösungen in der Wärmeversorgung vorhanden ist. Sowohl die Themen gemeinsame Wärmeinfrastruktur mit den Nachbar*innen, als auch die gemeinsame Beschaffung der individuellen Heizung stößt auf Interesse bei den Teilnehmenden der Umfrage. Hier sollten entsprechende Beratungs- und Informationsangebote mit den Beratungsinstitutionen von altbau plus und Verbraucherzentrale entwickelt werden.

 

Auf einer Karte konnte zudem noch örtlich markiert werden, ob es einen Erneuerungsbedarf der Heizung innerhalb der kommenden fünf Jahre gibt und ob die Eigentümer*innen sich vorstellen können, ihr Gebäude an ein Wärmenetz anzuschließen. Vor allem im Hinblick auf Hotspots mit Veränderungsbedarf in den Bezirken, in welchen zeitnah Beratungsbedarf oder besonders hohes Interesse an lokalen Wärmenetzen besteht, wurde die Möglichkeit zur Rückmeldung angeboten. Die Möglichkeit zur Eintragung auf den Karten wurde nur vereinzelt genutzt, so dass hier keine aussagekräftigen Schlüsse zur lokalen Eingrenzung möglich sind.

 

Insgesamt waren die Rückmeldungen der Teilnehmenden auf das Veranstaltungsformat positiv und konnten zur Aufklärung bezüglich der Inhalte und Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung beitragen. Auch das Angebot zur individuellen Beratung durch die Vertreter*innen der oben genannten Institutionen hat dazu beigetragen.

 

Veränderungen in der finalen Fassung der kommunalen Wärmeplanung im Vergleich zur Entwurfsfassung
Bestandsanalyse (§ 15 WPG)
Keine Änderungen zur Entwurfsfassung der Wärmeplanung von November 2024.

Potenzialanalyse(§ 16 WPG)
Für das Kapitel 4.2.2 wurde das Potenzial der Umweltwärme für die Nutzung durch Luft-Wärmepumpen abgeschätzt und der Abbildung 66 hinzugefügt.
Im Kapitel 4.2.2 wurde eine Abschnitt zur Erläuterung des Potenzials von gasförmiger und flüssiger Biomasse ergänzt, um den Bericht hier zu vervollständigen.
Die mittlerweile verfügbare öffentliche Plattform für Abwärme wurde in Kapitel 4.2.6 berücksichtigt und die Abwärmemengen und Berechnungen entsprechend der neuen Daten aktualisiert.
Auf Basis der Rückmeldungen aus der Beteiligung und Abstimmung mit dem WVER (Wasserverband Eifel-Rur) wurden Aktualisierungen im Kapitel 4.2.7 zur Abwasserwärme vorgenommen.
Die Anpassungen hatten keine nennenswerten Auswirkungen auf die Abschätzungen der Potenziale, so dass diese im Ergebnis unverändert bleiben.

Zielszenario (§ 17 WPG)
Im Kapitel 5.1.1 wurde eine Aktualisierung der Ausbauplanung der Stawag vorgenommen. Der aktuelle Stand der Planungen wurde in den Bericht aufgenommen und in der Abbildung 70 mit Stand April 2025 dargestellt.
Das Kapitel 5.1.4 wurde überarbeitet um die offenen Fragestellungen aus der Beteiligung zum Thema Wasserstoff zu dokumentieren und, soweit aktuell nicht zu klären, in der Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung erneut zu betrachten.
Durch die genannten Anpassungen gab es keine Auswirkungen auf die Zielszenarien in der Wärmeplanung.

Umsetzungsstrategie und Maßnahmen (§ 20 WPG)
Die in Kapitel 6 in der Entwurfsfassung der kommunalen Wärmeplanung enthaltene Sammlung von Maßnahmen wurde mit den städtischen Fachbereichen, regionetz und stawag weiter ausgearbeitet und qualifiziert. Maßnahmen, die bereits fest im Handeln der Stadt etabliert sind, wie bspw. die Sanierung städtischer Liegenschaften, werden zu Gunsten der besseren Übersicht nicht mehr in der Liste geführt. Maßnahmen mit ähnlichem Inhalt bzw. Ausrichtung wurden zusammengeführt und den wesentlichen Akteur*innen zugeordnet.
Für einen Teil der Maßnahmen, die für die Umsetzung der Ziele der kommunalen Wärmeplanung besonders relevant sind, wurden bereits erste Steckbriefe erstellt. Teils wurde mit der Prüfung der Realisierbarkeit der Maßnahmen schon begonnen, teils müssen die Ideen aber weiter ausgearbeitet und entsprechende Strukturen geschaffen werden.

Im Ergebnis gibt es für die drei in der kommunalen Wärmeplanung adressierten Akteure (städtische Familie, Energieversorger und stadtnahe Institutionen) Maßnahmenlisten mit Maßnahmenvorschläge, von denen schon einzelne Maßnahmen in Steckbriefen weiter ausgearbeitet wurden.
Die Initiierung der aufgeführten neuen und die Fortführung bereits begonnener Maßnahmen wird empfohlen. Die Entscheidung zur Umsetzung kann aber nicht pauschal mit der kommunalen Wärmeplanung erfolgen, da diese nur in Abhängigkeit mit der Verfügbarkeit der dafür notwendigen Ressourcen durch die jeweiligen Akteur*innen erfolgen kann.

 

Weiterentwicklung der Wärmeplanung - Umsetzungsstrategie und Maßnahmen (§ 20 WPG)

Die in Kapitel 6 in der Entwurfsfassung der kommunalen Wärmeplanung enthaltene Sammlung von Maßnahmen wurde mit den städtischen Fachbereichen, regionetz und stawag weiter ausgearbeitet und qualifiziert. Maßnahmen, die bereits fest im Handeln der Stadt etabliert sind, wie bspw. die Sanierung städtischer Liegenschaften, werden zu Gunsten der besseren Übersicht nicht mehr in der Liste geführt. Maßnahmen mit ähnlichem Inhalt bzw. Ausrichtung wurden zusammengeführt und den wesentlichen Akteur*innen zugeordnet.
Für einen Teil der Maßnahmen, die für die Umsetzung der Ziele der kommunalen Wärmeplanung besonders relevant sind, wurden bereits erste Steckbriefe erstellt. Teils wurde mit der Prüfung der Realisierbarkeit der Maßnahmen schon begonnen, teils müssen die Ideen aber weiter ausgearbeitet und entsprechende Strukturen geschaffen werden.

Im Ergebnis gibt es für die drei in der kommunalen Wärmeplanung adressierten Akteure (städtische Familie, Energieversorger und stadtnahe Institutionen)  Maßnahmenlisten mit Maßnahmenvorschläge, von denen schon einzelne Maßnahmen in Steckbriefen weiter ausgearbeitet wurden.
Die Initiierung der aufgeführten neuen und die Fortführung bereits begonnener Maßnahmen wird empfohlen. Die Entscheidung zur Umsetzung kann aber nicht pauschal mit der kommunalen Wärmeplanung erfolgen, da diese nur in Abhängigkeit mit der Verfügbarkeit der dafür notwendigen Ressourcen durch die jeweiligen Akteur*innen erfolgen kann.
 

Beschlussvorschlag und weiteres Vorgehen

Die überarbeitete, finale Fassung des Berichtes zur kommunalen Wärmeplanung, mit den Eingaben und Korrekturen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der TöB und der Überarbeitung des Kapitel 6 Umsetzungsstrategie und Maßnahmen, wird der Politik zur Beratung vorgelegt.
Dem Rat der Stadt Aachen bleibt der finale Beschluss des Wärmeplans für Aachen vorbehalten.

 

Nach Beschluss des Rates ist der Wärmeplan im Internet zu veröffentlichen und es schließt sich das Anzeigeverfahren nach § 6 Landeswärmeplanungsgesetz NRW an. Hierbei sind folgende Mitteilungen an die zuständige Stelle (LANUK - Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW) vorgeschrieben:

 

Zur Erfüllung der Mitteilungspflichten des Landes nach § 34 des Wärmeplanungsgesetzes und für die Evaluation nach § 35 des Wärmeplanungsgesetzes haben die Gemeinden folgende Informationen elektronisch an das LANUV zu übermitteln:

1. das Datum des Beschlusses des Wärmeplans nach den Vorgaben des § 6 Absatz 2 Satz 3, und

2. Entscheidungen der Gemeinde nach § 26 Absatz 1 des Wärmeplanungsgesetzes innerhalb eines Monats nach ihrer Festlegung. (Ausweisung der Versorgungsgebiete)

 

Hierfür gibt es entsprechende Meldeformulare, die dem LANUK nach Beschluss des Rates durch die Stadt Aachen übermittelt werden.

 

Monitoring und Fortschreibung des Wärmeplans (§ 25 WPG)

Die Stadt Aachen als planungsverantwortliche Stelle nach § 2 Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG ist verpflichtet, den Wärmeplan spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und die Fortschritte bei der Umsetzung der ermittelten Strategien und Maßnahmen zu überwachen.
Die Stadt Aachen sucht im Rahmen des Forschungsprojektes AI-X Heat nach Lösungen die statische Überprüfung alle fünf Jahre durch eine dynamische Wärmeplanung zu ergänzen (siehe auch Maßnahme Aufbau einer dynamischen Wärmeplanung in Kapitel 6 des Berichtes). Mit Umsetzung einer solchen Lösung wäre ein engeres Monitoring der Umsetzung des Wärmeplans verbunden, sodass falls notwendig Maßnahmen korrigiert, angepasst und ergänzt werden können. Überdies können dadurch in Zukunft auch Skalierungen dynamischer vorgenommen werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

  x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

zunächst nicht wirksam; erst nach weitergehendem Beschluss in den Ausschüssen und Gremien


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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