Entscheidungsvorlage - FB 11/0066/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl eines Beigeordneten für Bildung und Kultur
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.11.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung der Findungskommission, Herrn Wolfgang Rombey mit Wirkung vom 01. April 2006 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zum Beigeordneten für Bildung und Kultur zu wählen und ihn gleichzeitig als allgemeinen Vertreter des Oberbürgermeisters zum Stadtdirektor zu bestellen.
Dem Dezernat werden neben den Bereichen Bildung und Kultur die Bereiche Jugend und Sport zugewiesen. Eine Änderung der Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten.
(Dr. Linden)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Beschluss des Rates vom 08.12.2004 wurde die Beigeordnetenstelle für Bildung und Kultur Ende des Jahres 2004 öffentlich ausgeschrieben und zur Durchführung des Vorauswahlverfahrens die externe Beratungsgesellschaft ZfM – Zentrum für Management und Personalberatung, Edmund Mastiaux & Partner, Bonn beauftragt. Gleichzeitig wurde eine Personalfindungskommission mit dem Auftrag eingesetzt, dem Rat eine Empfehlung zur Besetzung der Beigeordnetenstelle zu unterbreiten.
Die Firma ZfM hat den Auftrag erhalten, die eingehenden Bewerbungsunterlagen zu sichten und mit geeigneten Kandidaten die Bewerbergespräche zu führen und darüber hinaus war die Firma beauftragt, im Rahmen einer Direktansprache geeignete Kandidaten zu akquirieren.
Die Personalfindungskommission bestand aus folgenden Mitgliedern:
Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden
Frau Sibylle Reuß, SPD
Herr Karl Schultheis, SPD
Herr Hermann-Josef Pilgram, Grüne
Frau Elisabeth Paul, Grüne
Frau Dr. Margarethe Schmeer, CDU
Frau Marlis Köhne, CDU
Frau Ruth Crumbach-Trommler, sachkundige Bürgerin
Frau Renate Hötte, Fachbereichsleiterin Personal und Organisation, mit beratender Stimme
Herr Edmund Mastiaux, ZfM, als beauftragtes Unternehmen
Die Personalfindungskommission trat am 24.05.2005, 25.06.2005 und 26.10.2005 zusammen. Danach wurde der Kandidat Wolfgang Rombey, zurzeit Stadtdirektor und Beigeordneter in Mönchengladbach, zur Vorstellung in den Fraktionen am 07.11.2005 vorgeschlagen.
Herr Rombey, geb. am 28.05.1948, ist seit 1967 im öffentlichen Dienst tätig und wurde nach Tätigkeiten in den Stadtverwaltungen Rheydt und Mönchengladbach, dem Kultusministerium und dem Landtag NRW im Jahre 1990 zum Beigeordneten der Stadt Mönchengladbach gewählt, zunächst für die Bereiche Schule und Sport. Seine Bestellung zum Stadtdirektor erfolgte 1994, zusätzlich übernahm er 1996 das Kulturdezernat, 1997 wurde er wiedergewählt. Seine Amtszeit endet mit Ablauf des 31. März 2006.
Die Einstellung erfolgt als kommunaler Wahlbeamter (Wahlzeit 8 Jahre) nach Besoldungsgruppe B 6 BBesG, da mit seiner Ernennung zum Beigeordneten für Bildung und Kultur gleichzeitig seine Bestellung zum allgemeinen Vertreter des Oberbürgermeisters (Stadtdirektor) verbunden ist.
Alle Ratsmitglieder hatten die Möglichkeit, die aufgrund der Anzeigenschaltung eingegangenen Bewerbungsunterlagen bei der Fachbereichsleitung des Fachbereichs Personal und Organisation einzusehen und sich über die Bewerber/innen zu informieren. Die fraktionslosen Mitglieder des Rates wurden angeschrieben und darauf hingewiesen, dass sie von der Möglichkeit Gebrauch machen können, sich alle Bewerbungsunterlagen ansehen zu können und sich so über die Bewerberlage und die Bewerber/innen zu informieren.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich für die Dauer der Amtszeit in Höhe laufender Bezüge nach Besoldungsgruppe B 6 BBesG als Beigeordneter und allgemeiner Vertreter des Oberbürgermeisters (Stadtdirektor). Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Eingruppierungsverordnung gewährt.
Bei Eintritt in den Ruhestand, spätestens mit Erreichen der Altersgrenze, ist eine Verteilung der Versorgungslasten zwischen den Städten Mönchengladbach und Aachen vorgesehen. Diese haushaltsrechtliche Vereinbarung bedarf noch der Zustimmung der Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln.