Kenntnisnahme - FB 61/1534/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewohnerparken "N" (Nizzaallee)Hier: Ergebnisse der Nacherhebung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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24.09.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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07.10.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die positive Wirkung der Einführung der Bewohnerparkzone „N“ zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die positive Wirkung der Einführung der Bewohnerparkzone „N“ zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Am 15.03.2014 wurde die Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkregelung durch die Einführung der Bewohnerparkzone „N“ (Nizzaallee) zwischen Roermonder Straße und Lousberg eingeführt.
Um eine differenzierte Erkenntnis hinsichtlich der Parkraumnutzung und Parkraumnachfrage zu erhalten, hat die Verwaltung ein externes Ingenieurbüro beauftragt, eine Nacherhebung in dem Bereich durchzuführen.
Sachstand
Der Bewohnerparkbereich „N“ wird durch die Ludwigsallee, Rütscher Straße, Roermonder Straße, Nizzaallee und Kupferstraße begrenzt. Bis auf den Bereich der Ludwigsallee sind alle Straßen des Gebietes als „Zone 30“ ausgewiesen. Die Weyhestraße und die „kleine“ Nizzaallee sind als Einbahnstraßen angelegt.
Zum Untersuchungsbereich (siehe Anlage 1) gehören somit folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte:
- Försterstraße
- Kupferstraße (bis Ende Bebauung)
- Lousbergstraße
- Ludwigsallee Hausnr. 1a bis Ecke Salvatorstr.
- Nizzaallee
- Roermonder Straße Hausnr. 2 – 28 + Nebenfahrbahn
- Rütscher Straße gerade Hausnr. 2 – 118
ungerade Hausnr. 51 – 175
- Theresienstraße
- Weyhestraße
Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung.
Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird auf montags bis samstags 9:00 Uhr bis 21:00 Uhr festgesetzt. Außerhalb dieser Zeit ist das Parken kostenlos. Die Zone „N“ liegt in der Tarifzone II, lediglich die Ludwigsallee befindet sich in der Tarifzone I.
Parkraumerhebung
Die Erhebung der Parkraumbelegung fand am Dienstag, 11. Juli 2017 außerhalb der Schul- und Semesterferien statt. Wie bei der Vorerhebung 2011 wurden in drei Zeitbereichen um 6:00 Uhr, 11:00 Uhr und 23:00 Uhr die im öffentlichen Straßenraum abgestellten Kraftfahrzeuge (Kfz) erfasst.
Zum Erhebungszeitpunkt war in der Nizzaallee Haus-Nr. 44-62 eine Baustelle eingerichtet, so dass in diesem Bereich etwa 20 Parkstände nicht zur Verfügung standen. Die Parkstände der „Türme“ (Hochhäuser) in der Rütscher Straße wurden 2011 und 2017 nicht erhoben, da es sich bei diesen um ein Privatgelände handelt. Der Bereich Roermonder Straße 2 – 28 wurde 2011 in der Statistik nicht erfasst, da er vor der Einrichtung der Zone „N“ der Bewohnerparkzone „K“ zugewiesen war.
1.1 Anzahl Bewohnerparkausweise und Anzahl Kfz
Mit Stand der Erhebung sind insgesamt 1.024 Bewohnerparkausweise für den Bereich „N“ ausgegeben. Dem gegenüber stehen 1.343 gemeldete Kfz. Dies entspricht einem Bewohnerparkausweisanteil von 76 %.
In der Bewohnerparkzone „N“ gibt es ca. 914 öffentliche Parkstände (Erhebung 2011: ca. 902 Parkstände).
| 2011 | 2017 |
Einwohner/innen (Haupt- oder Nebenwohnsitz) |
3.498 | 4.096 |
Anzahl gemeldeter Kfz | 1.231 | 1.343 |
Motorisierungsgrad | 0,35 | 0,33 |
Bewohnerparkausweise | - | 1.024 |
1.2 Auslastung des öffentlichen Parkraums
Insgesamt wurden im Bereich „N“ (ohne „Türme“ und Buchenallee) im Mittel (arithmetisches Mittel aller drei Zeitbereiche) 580 Kfz im öffentlichen Straßenraum erhoben (Erhebung 2011: 794 Kfz).
In den Morgen- und Abendstunden (06:00 und 23:00 Uhr) liegt die Anzahl abgestellter Fahrzeuge mit 632
bzw. 683 deutlich höher als zur Mittagszeit (438 Kfz um 11:00 Uhr).
Der Anteil der Kfz aus weiteren Zulassungsbezirken (Kfz Nicht AC) ist in den Morgen- und Abendstunden etwas niedriger (19,8 % / 19,0 %) als zur Mittagszeit (23,1 %).
| Σ Kfz | Bewohner | Kfz AC | Kfz Nicht AC | |||
6 Uhr | 632 | 423 | 66,9 % | 84 | 13,3 % | 125 | 19,8 % |
11 Uhr | 438 | 245 | 55,9 % | 92 | 21,0 % | 101 | 23,1 % |
23 Uhr | 683 | 446 | 65,3 % | 107 | 15,7 % | 130 | 19,0 % |
1.3 Belegung durch die Kfz mit Bewohnerparkausweis
Die Auswertung der einzelnen Zeitbereiche im Bereich „N“ zeigt, dass im Mittel 63 % aller angetroffenen Kfz einen Bewohnerparkausweis besitzen. In den Morgenstunden (6:00 Uhr) ist der Anteil der Kfz mit Bewohnerparkausweisen mit knapp 67 % am höchsten, um 11:00 Uhr mit 56 % am niedrigsten.
1.4 Kfz-Rückgänge
Im Mittel wurden über alle Zeitbereiche ca. 27 % weniger Kfz angetroffen als im Jahr 2011.
| Erhebungszeiten | ||
| 6 Uhr | 11 Uhr | 23 Uhr |
angetroffene Kfz 2017 | 632 | 438 | 683 |
angetroffene Kfz 2011 | 854 | 674 | 853 |
Veränderungen zu 2011 in % | -26 % | -35 % | -20 % |
1.5 Erhöhungen der Bewohner-Kfz (anhand der Bewohnerparkausweise)
Im Mittel aller Zeitbereiche wurden 26 % mehr Bewohner-Kfz angetroffen als im Jahr 2011.
| Erhebungszeiten | ||
| 6 Uhr | 11 Uhr | 23 Uhr |
angetroffene Bewohner-Kfz 2017 | 423 | 245 | 446 |
angetroffene Bewohner-Kfz 2011 | 358 | 186 | 348 |
Veränderungen zu 2011 in % | +18 % | +31 % | +28 % |
Zusammenfassung der Erhebungsergebnisse in der Zone „N“
Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass durch die Einführung der Bewohnerparkzone „N“ insbesondere in den Morgen- und Abendstunden der Anteil der gebietsfremden Kfz deutlich zurückgegangen ist und somit deutlich dazu beigetragen hat, Bewohnern*innen ein Parken in Wohnungsnähe zu ermöglichen.
Vergleicht man die Ergebnisse von 2011 und 2017, zeigt sich, dass im Jahr 2011 im Tagesmittel rund 82 % der öffentlichen Parkstände belegt waren. Im Jahr 2017 lag die Auslastung bei 63 %.
Die Anzahl der angetroffenen Kfz im Bereich „N“ ist um ca. 27 % gesunken, was auf einen gesunkenen Parkdruck schließen lässt. Gleichzeitig sind die Anteile der Bewohner-Kfz um ca. 26 % gestiegen. Insbesondere in den Morgen- und Abendstunden machen die Kfz der Bewohner*innen den größten Anteil (¾ der geparkten Kfz) im ruhenden Verkehr aus. Die Anzahl regelwidrig abgestellter Kfz und somit auch die Parksuchverkehre haben sich im Gebiet „N“ im Vergleich zum Jahr 2011 reduziert.
Fazit
Die Ergebnisse des Gutachtens zeigen, dass durch die Einrichtung der Bewohnerparkzone „N“ die Parkraumnachfrage durch gebietsfremde Personen deutlich reduziert werden konnte.
Durch das Einrichten der Zone haben sich die Parkchancen für Bewohner*innen im unmittelbaren Wohnumfeld sehr erhöht und zur Reduzierung des Parksuchverkehrs beigetragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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