Kenntnisnahme - FB 68/0165/WP18-1

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Entsprechend der geänderten Beschlusslagen im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz (29.04.2025) sowie in der Bezirksvertretung Aachen Mitte (30.04.2025) wird über die Ergebnisse des jüngsten Abstimmungsgespräches mit den Kleingärtner*innen der Kleingartenanlage Rütsch vom 06.05.2025 berichtet.

Angesichts der kurzen Zeitspanne zwischen Gespräch und Gremiensitzung erfolgt dieser Bericht in mündlicher Form.

Ergänzung zum Sachverhalt der ursprünglichen Vorlage (vgl. Vorlage aus April 2025: FB 68/0165/WP18)

Im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz wurde in der Sitzung am 29.04.2025 um Mitteilung gebeten, wo die unterschiedlichen umweltfachlichen Bewertungen der beiden Varianten (unmittelbar innerhalb bzw. unmittelbar außerhalb der KGA Rütsch) festgehalten sind.

Im Rahmen der geplanten Trassenführung des Radschnellwegs Euregio (RS4) wurden im Vorfeld verschiedene Untersuchungen durchgeführt, um die Auswirkungen auf die Umwelt und angrenzende Nutzungen zu ermitteln. 2021 wurde die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) abgeschlossen, die eine Voruntersuchung zur Kleingartenanlage Rütsch sowie einen Untervariantenvergleich der Trassenführung umfasst. Die beiden untersuchten Varianten sehen eine Führung des RS4 entweder am westlichen Rand innerhalb der Kleingartenanlage oder unmittelbar westlich neben der Anlage vor. Der Untervariantenvergleich ist auf der Webseite vom Landesbetrieb Straßen.NRW (https://www.strassen.nrw.de/de/rs4-radschnellweg-euregio-medien-downloads.html) gemeinsam mit allen Planungsunterlagen zum RS4 seit 2023 veröffentlicht.

Das zusammenfassende Ergebnis des Untervariantenvergleichs auf Ebene der UVS bewertet die Varianten wie folgt (s. Anlage 1):

  • Untervariante westlich neben der Kleingartenanlage (GE 1.1): Diese Variante führt zu einer größeren Flächeninanspruchnahme von Biotopflächen, mit hoher Bedeutung, und damit auch ein größerer Eingriff in Gehölzfläche  (Lärm- und Klimaschutzwald). Auch die Bodenaufschüttung für die Böschungen ist hier deutlich umfangreicher. Die Auswirkungen auf die Schutzgüter „Tiere/Pflanzen“, „Klima“ und „Boden/Fläche“ fallen daher deutlich größer aus und sind erheblicher. Darüber hinaus ist auch der Konflikt mit dem Schutzgut „Mensch“ durch den Verlust von „Lärmschutzwald“ erheblicher.
  • Untervariante im westlichen Radbereich innerhalb der Kleingartenanlage (GE 1.2): Diese Variante verursacht weniger Eingriffe in geschützte Biotop- sowie Gehölzflächen und führt zu einer geringeren Auswirkung auf die weiteren Schutzgüter. Der Konflikt mit dem Schutzgut „Mensch“ entsteht hier durch den Verlust von Fläche für den Kleingarten und die damit verbundene Beeinträchtigung der Erholungsnutzung (erhebliche Auswirkung für das Schutzgut „Mensch“)

Die Voruntersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass Untervariante GE 1.2 aus Umweltsicht für die Führung des Radschnellwegs priorisiert wird.

Entsprechend dieses Ergebnisses der UVS wurden auch die Unterlagen für die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erstellt. In der Dokumentation zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Hinweise und Fragen zum Bereich der Kleingartenanlage entsprechend des Ergebnisses der UVS beantwortet (vgl. Anlage zur Vorlage aus April 2025 FB 68/0165/WP18 (Kapitel 11, Seite 39 - 42) sowie Dokumentation zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung, online abrufbar: https://www.strassen.nrw.de/de/rs4-radschnellweg-euregio-medien-downloads.html).

Auf Grundlage dieser Untersuchung wurden ein Baugrundgutachten sowie eine Artenschutzkartierung vorgenommen.  Das Artenschutzgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass keine planungsrelevanten, verfahrenskritischen Arten in der Kleingartenanlage oder der Umgebung vorhanden sind, weshalb die Untervariante innerhalb der Kleingartenanlage (GE 1.2) nicht auszuschließen ist und somit weiterhin für den Verlauf der Trasse des RS4 priorisiert wird. Das Baugrundgutachten weist die Eignung des Bereiches innerhalb der Kleingartenanlage Rütsch für den RS4 nach. Somit ergibt sich auch daraus kein Ausschluss des Bereiches innerhalb der Kleingartenanlage, der somit weiterhin für den Verlauf der Trasse des RS4 priorisiert wird.

 

 

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Anlagen

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