Entscheidungsvorlage - FB 45 n/0025/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Zugangsvoraussetzungen des Zukunftsfonds
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/210
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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03.06.2025
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●
Geplant
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Entscheidung
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05.06.2025
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Beschlussvorschlag
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen des FB 45 zur Kenntnis und beschließt, die überarbeiteten Zugangsvoraussetzungen zur Inanspruchnahme des Zukunftsfonds anzuwenden.
- Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen des FB 45 zur Kenntnis und beschließt, die überarbeiteten Zugangsvoraussetzungen zur Inanspruchnahme des Zukunftsfonds anzuwenden.
Erläuterungen
1. Ausgangslage
Der Kinder- und Jugendausschuss (KJA) hat in seiner Sitzung am 19.11.2024 beschlossen, dass der FB 45 die Zugangsvoraussetzungen zur Inanspruchnahme des Zukunftsfonds überarbeitet und entsprechende Vorschläge dem Kinder- und Jugendausschuss zur Entscheidung vorlegt (vgl. FB 45/0638/WP18).
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung (ASW) hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 ebenfalls beschlossen, dass der FB 45 die Zugangsvoraussetzungen zur Inanspruchnahme des Zukunftsfonds überarbeitet und entsprechende Vorschläge dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung zur Entscheidung vorlegt (vgl. FB 45/0638/WP18).
2. Aktuelle Zugangsvoraussetzungen
Mit Beschluss des Schulausschusses vom 02.07.2019 wurden folgende Kriterien vereinbart:
- Zur Ermöglichung von gesellschaftlicher Teilhabe bei geringem Einkommen, sofern kein Anspruch auf Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket besteht.
- Für die Beschaffung von Erstausstattung mit Babybekleidung bei jungen, alleinerziehenden Müttern (soweit nicht die wirtschaftliche Jugendhilfe oder Sozialhilfe greifen).
- Für die Ausstattung mit Mobiliar bei der Verselbstständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
- Für Einzelanträge zu Klassenfahrten und Schüleraustauschen mit Aachener Partnerstädten.
- Für Einzel- bzw. Gruppenanträge zur Beschaffung von Musikinstrumenten. Die Finanzierung des Musikunterrichtes ist jedoch Bestandteil der schulischen Curricula bzw. einzubinden im Rahmen des Offenen Ganztags.
- Für innovative Projekte (zum Beispiel generationsübergreifend; Projekte gegenseitiger Hilfe; Förderung der Vielfalt). Sie werden einmalig nach entsprechender Prüfung, ob anderweitige Finanzierungsoptionen auszuschließen sind, gefördert.
- Anträge über eine Bezuschussung in Höhe von 2.000 Euro werden einmalig jährlich in der letzten Sitzung vor den Sommerferien dem Schulausschuss nach vorheriger Prüfung und Empfehlung der Fachverwaltung zur Entscheidung vorgelegt.
Seit dem Schulausschuss vom 19.05.2015 wird bei der Bezuschussung der Projekte im Rahmen des Zukunftsfonds vor dem Hintergrund des 100 % igen Mittelabrufs in der Vergangenheit folgende Berechnung angewendet:
- den ersten Antrag eines Antragstellers zu 100 % zu fördern
- den zweiten und dritten Folgeantrag zu 75 % zu fördern
- ab dem vierten Antrag in Folge auf null zu setzen.
Für den Fall, dass zum Ende eines Haushaltsjahres eine Restsumme im Fonds verbleibt, kann diese auf die bisherigen Antragsteller entsprechend aufgeteilt werden.
3. Finanzielle Ausstattung des Zukunftsfonds
Im Haushaltsjahr 2025 stehen Mittel in Höhe von 75.000 Euro für Maßnahmen des Zukunftsfonds zur Verfügung. Durch die Mittelbindung in Höhe von 25.000 Euro für Klassenfahrten Aachener Schulen, verbleiben Mittel in Höhe von 50.000 Euro zur Förderung nach den unter Punkt 2 genannten Kriterien. Dieser Mittelerhöhung liegt der Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen aus dem ASW vom 13.12.2022 zugrunde, in dem im Rahmen der Haushaltsberatung eine Erhöhung des Zukunftsfonds zusammen mit dem Auftrag zur Überarbeitung der Förderrichtlinien und zur Ausweitung der Förderung auf Kitas temporär beschlossen wurde.
Ab dem Haushaltsjahr 2026 reduziert sich die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel des Zukunftsfonds auf insgesamt 40.000 Euro. Abzüglich der Mittelbindung in Höhe von 25.000 Euro für Klassenfahrten der Aachener Schulen, verbleiben Mittel in Höhe von 15.000 Euro für Einzelanträge nach den unter Punkt 2 genannten Kriterien.
4. Überarbeitung der Zugangsvoraussetzungen
Die am 02.07.2019 beschlossenen Kriterien des Zukunftsfonds ergeben einen umfangreichen Unterstützungsspielraum bei der unbürokratischen Anwendung des Zukunftsfonds. Die Verwaltung schlägt vor innerhalb der formulierten Kriterien Anpassungen vorzunehmen, die nachfolgend im Schriftbild hervorgehoben sind.
Überarbeitete Kriterien des Zukunftsfonds:
- Zur Ermöglichung von sozialer und kultureller Teilhabe bei geringem Einkommen, sofern kein Anspruch auf Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket besteht oder ausgeschöpft wurde (z.B. eine Pauschale für Vereins-, Kultur- und Freizeitangeboten).
- Pauschale für die Mitgliedschaft in Vereinen bei Einkommen an der Grenze zum Bildungs- und Teilhabepaket und nach Bedarf eine Pauschale für die Erstbeschaffung von Sportbekleidung bzw. Sportschuhen bei sportlichen Aktivitäten im Verein.
- Für die Beschaffung von Erstausstattung mit Babybekleidung bei jungen, alleinerziehenden Müttern/Vätern und junge Eltern in gemeinsamer Erziehungsverantwortung (soweit nicht die wirtschaftliche Jugendhilfe oder Sozialhilfe greifen).
- Für die Ausstattung mit Mobiliar bei der Verselbstständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen (soweit nicht die wirtschaftliche Jugendhilfe oder Sozialhilfe greifen).
- Für Einzelanträge zu Klassenfahrten und Schüleraustauschen mit Aachener Partnerstädten.
- Für Einzel- bzw. Gruppenanträge zur Beschaffung von Musikinstrumenten. Die Finanzierung des Musikunterrichtes ist jedoch Bestandteil der schulischen Curricula bzw. einzubinden im Rahmen des Offenen Ganztags.
- Für zukunftsweisende Projekte oder Veranstaltungen (zum Beispiel generationsübergreifend; Projekte gegenseitiger Hilfe; Förderung der Vielfalt, Förderung von gelebter Inklusion, Förderung des Demokratieverständnisses). Sie werden einmalig nach entsprechender Prüfung, ob anderweitige Finanzierungsoptionen auszuschließen sind, gefördert.
- Anträge über eine Bezuschussung in Höhe von 2.000 Euro werden einmalig jährlich in der letzten Sitzung vor den Sommerferien dem Schulausschuss nach vorheriger Prüfung und Empfehlung der Fachverwaltung zur Entscheidung vorgelegt.
Beantragt werden die Mittel über die Mitarbeitenden von Kinder- und Tageseinrichtungen, Schulen sowie über Mitarbeitende von Vereinen, Institutionen und Trägern der Familien- und Jugendhilfe.
Damit die Unterstützungsangebote durch den Zukunftsfonds leichter zu finden sind, wird auf der aachen.de -Homepage unter den Suchbegriffen Förderung oder Unterstützung der Hinweis zum Zukunftsfonds hinterlegt.
5. Stellungnahme des FB 45
Mit Beschluss des Schulausschusses vom 02.07.2019 wurden die aktuellen Kriterien des Zukunftsfonds geschaffen, um unbürokratische Unterstützung für bedürftige junge Menschen leisten zu können. Anhand der beschlossenen Kriterien lässt sich erkennen, dass es sich hierbei größtenteils um einen sogenannten Härtefallfonds für Einzelfälle oder für Familien handelt, jedoch betrifft es nicht Projekte.
Der Zukunftsfonds kann somit in Anspruch genommen werden, wenn die zugrunde liegende Härtefallsituation im jeweiligen Einzelfall, trotz Inanspruchnahme und Ausschöpfung der vorrangigen Leistungen (BuT, wirtschaftliche Jugendhilfe, Sozialhilfe, etc.) nicht aufgehoben wurde bzw. werden konnte. Dies gilt ebenso in Situationen bei geringverdienenden Eltern, die zwar keinen Anspruch auf vorrangige Leitungen haben, aber dennoch ein Härtefall vorliegt, der sich zum gesellschaftlichen Nachteil des jungen Menschen auswirkt.
Erst dann sind die Mittel des Zukunftsfonds im Antragsfall unbürokratisch zur Verfügung zu stellen.
Der Ratsantrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und SPD vom 25.01.2023, hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen,
- ob und wie der Zukunftsfonds für die Unterstützung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege geöffnet sowie
- ob und wie er im Bedarfsfall einer Familie auf die Übernahme der Kosten für das Mittagessen ausgeweitet werden kann.
Dies führte zum Ergebnis, dass im Rahmen der ASW-Sitzung vom 17.08.2023 der Beschluss gefasst wurde, die Öffnung des Zukunftsfonds für den jeweiligen Einzelfall vorzunehmen, wenn nach erfolgter Prüfung nachweislich Kinder und Jugendliche nicht über die Mittel von Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) gemäß § 28 SGB II und des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW berücksichtigt werden können (vgl. FB 45/0399/WP18). Von Seiten der entsprechenden Institutionen der Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und OGS erfolgen keine Anträge, da die Bildungs- und Teilhabeleistungen und der Härtefallfonds bereits Bedarfe weitestgehend decken (vgl. Anlage I).
Im Frühjahr 2025 wurde auf das Bildungs- und Teilhabepaket verstärkt durch Hinweise in der Presse und durch die Erstellung von Informationsbroschüren in anderen Sprachen aufmerksam gemacht. Das Familienportal NRW www.familienportal.nrw/de/bildungs-und-teilhabepaket wurde diesbezüglich im Februar 2025 aktualisiert.
Hier wird deutlich, dass bereits viele Förderungen durch den Zukunftsfonds durch das BuT abgedeckt sind.
Außerdem besteht die Möglichkeit einer Förderung über die „Nele und Hanns-Bittmann-Stiftung“ u.a. für Klassenfahrten, Musikinstrumente, Möbel und diverse andere Situationen für in Not geratene Kinder und Jugendliche.
Der Zukunftsfonds wurde bereits im letzten Jahr durch die Schulsozialarbeit, Träger der Jugendhilfe und letztmalig in der AG 78-Jugend beworben, dies konnte keine Erhöhung der Anträge nicht erzielen.
Sofern keine Ansprüche auf vorrangige Leistungen bestehen, diese ausgeschöpft worden sind oder auch für geringverdienende Eltern, die in Härtefallsituationen geraten sind, bietet die Struktur des Zukunftsfonds ein sogenanntes „Netz unterm Netz“, dass zur Abmilderung oder Beseitigung der jeweiligen Härte greifen soll, sofern keines der zuvor genannten vorrangigen Leistungen abgerufen oder ausgeschöpft werden konnte.
Mit den unter Punkt 2 genannten und unter Punkt 4 ergänzten Zugangsvoraussetzungen werden die zentralen Bedarfe von jungen Menschen nach persönlichem Schulbedarf, nach Lernförderung, nach Mittagsverpflegung, nach Vereins-, Kultur- oder Freizeitangebote, nach Klassenfahrten und Ausflüge, nach Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, nach notwendiger Ausstattung zur Verselbständigung und nach notwendiger Erstausstattung junger Eltern abgemildert oder beseitigt, soweit nicht die wirtschaftliche Jugendhilfe, die Sozialhilfe, die Mittel aus dem Bildung und Teilhabepaket und andere vorrangige Leistungen greifen oder ausgeschöpft worden sind.
Der FB 45 schlägt daher vor, die Erweiterung und Überarbeitung der Kriterien für die Inanspruchnahme des Zukunftsfonds zu übernehmen und diesen stärker auf der neuen Homepage aachen.de zu bewerben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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4-030302-910-6, 52790000
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 2025 |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 |
Ansatz 2025 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
75.000 € |
75.000 € |
115.000 € |
115.000 € |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
-75.000 € |
-75.000 € |
-115.000 € |
-115.000 € |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
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|
Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
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|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
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|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
|
|
|
teilweise (1% - 49 %) |
|
|
|
nicht |
|
|
|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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786,4 kB
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