Entscheidungsvorlage - FB 45 n/0026/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des 1. Aachener Skateboard Club e.V. zur Erstellung einer Leistungsvereinbarung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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03.06.2025
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Erläuterungen
- Ausgangslage
Der Kinder- und Jugendausschuss, der Sportausschuss und das Bürgerforum haben sich seit 2019 umfassend mit dem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, dem „1. Aachener Skateboard Club e.V.“ befasst.
Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, in Eigenregie eine Skateanlage zu schaffen, die den Anforderungen des Skateboard-Sports gerecht werden.
2020 erfolgte die Zuweisung eines Grundstückes am Eisenbahnweg im Kreuzungsbereich Madrider Ring. Ein Nutzungsvertrag wurde am 01.03.2020 zwischen dem Verein und der Stadt Aachen (FB 23) geschlossen. Die Stadt Aachen stellt dem Verein das erschlossene und baureifgemachte Grundstück für den Bau der eigentlichen Skateanlage zur Verfügung.
Die bereits ab 2023 anfallende jährliche Nutzungsgebühr in Höhe von 661 Euro, wurden in den Jahren 2023 und 2024, auf Grundlage einer vorherigen Vereinbarung aus dem Jahr 2020, übernommen. Ab 2025 ist die Nutzungsgebühr Bestandteil des Betriebskostenzuschusses.
In den Jahren 2023 und 2024 wurden die Betriebskosten, einschließlich Grundsteuerabgaben, Strom- und Abwassergebühren, in Höhe von 20.000 Euro bzw. 25.000 Euro durch den Fachbereich 45 auf Grundlage der Beschlüsse des Kinder- und Jugendausschusses vom 23.05.2023 und 16.04.2024 (FB 45/0372/WP18 und FB 45/0501/WP18), bezuschusst.
Der erste Bauabschnitt des DIY Skateparks ist fertig gestellt und wurde im Sommer 2024 feierlich eröffnet.
Durch die Inbetriebnahme der Anlage, konnte die Offene Kinder und Jugendarbeit des Vereins ausgeweitet werden. Neben der Vereinsarbeit bietet der 1. Aachener Skateboard Club nun an vier Tagen in der Woche ein kostenfreies und niedrigschwelliges Skateangebot für alle Kinder und Jugendlichen an.
Diese Angebote werden von Ehrenamtler*innen begleitet, die den Kindern und Jugendlichen das Skateboard fahren beibringen und mit ihnen neue Fertigkeiten einüben.
Die zuständigen Übungsleiter*innen wurden im Rahmen des Kinderschutzes geschult.
Eine Anmeldung ist während der offenen Öffnungszeiten nicht notwendig.
Der 1. Aachener Skateboard Club e.V. möchte seine Arbeit anhand von einer Power Point Präsentation veranschaulichen.
- Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt vor, den vom Verein bezifferten Betriebskostenzuschuss in Höhe von 35.000 Euro zu verstetigen und eine entsprechende Leistungsvereinbarung auf Grundlage der Leistungsbeschreibung (vgl. Anlage 1) mit dem 1. Aachener Skateboard Club e.V. abzuschließen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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4-060201-909-1 SK 53180000
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 2025 |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
35.000 |
35.000 |
105.000 |
105.000 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
- 35.000 |
- 35.000 |
-105.000 |
- 105.000 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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191,9 kB
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2
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(wie Dokument)
|
54,2 kB
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