Entscheidungsvorlage - FB 54/0006/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Verwendung der Mittel i.H.v. 100.000 € entsprechend der unten genannten Berechnungsmodelle.

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Erläuterungen

1. Ausgangslage

Mit Schreiben vom 26.02.2025 wurde durch die SDP-Fraktion gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen ein Antrag zur Unterstützung und Entlastung in Kindertageseinrichtungen gestellt (s. Anlage 1).

Hierbei sollen Konzepte zur Verstetigung und schrittweisem Ausbau zum einen für das Verwaltungskräfte-programm (Vorlage zur Umsetzung Pilotprojekt s. FB 45/0655/WP18) und zum anderen für die Möglichkeit eines Quereinstieges vor dem Hintergrund der aktuellen Personalverordnung des Landes NRW erarbeitet und dem Kinder- und Jugendausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Mit Beschluss des KJA vom 04.02.2025 wurden für den Haushalt 2025 Mittel in Höhe von 100.000 € zur Verfügung gestellt. Die Haushaltsfreigabe liegt vor.

 

2. Mögliche Verteilung der Mittel

Um sowohl der perspektivischen Etablierung von Verwaltungskräften als auch einem Quereinstieg zur Gewinnung von zusätzlichen Fachkräften gerecht zu werden, sollen die Mittel jeweils hälftig für beide Maßnahmen eingeplant werden.

 

2.1 Verwaltungskräfteprogramm

Im Rahmen des Pilotprojektes konnte bereits bestätigt werden, dass der Einsatz von Verwaltungskräften als gute und sinnvolle Unterstützung der KiTas wahrgenommen wird. Zudem wurden wesentliche Aufgabenbereiche definiert. Dabei konnte festgestellt werden, dass gewisse Verwaltungstätigkeiten pauschal – unabhängig von der Größe der Einrichtung – anfallen. Weitere Aufgaben sind im Umfang wesentlich von der Anzahl der Kinder bzw. Gruppen abhängig.

 

Insgesamt gibt es 39 Träger, welche kibiz geförderte Plätze anbieten. Grundsätzlich sollen alle Träger von der Umsetzung eines Verwaltungskräfteprogramms profitieren.

 

Um bei der Verteilung der Mittel i.H.v. 50.000 € einen möglichst realistischen Praxisbezug herzustellen, gleichzeitig jedoch auch Mittel in dem Maße zur Verfügung zu stellen, dass diese effektiv eingesetzt werden können, spricht sich die Verwaltung dafür aus, die Mittel zunächst nur auf die Träger mit 6- und 5-gruppigen KiTas zu verteilen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass in diesen der größte Anteil an Verwaltungsaufgaben anfällt.

Die Mittel sollen jeweils hälftig auf der Grundlage von Sockelbeträgen und auf der Grundlage der Gruppenanzahl auf die Träger verteilt werden.

 

Insgesamt haben sieben der 39 Träger KiTas mit sechs oder fünf Gruppen.

 

Bei der Verteilung der Mittel nach Sockelbeträgen soll sichergestellt werden, dass alle sieben Träger einen gewissen Grundstock an Mitteln zur Verwendung erhalten, der es ihnen auch ermöglicht Personal in adäquatem Umfang zu beschäftigen.

Jeder Träger erhält demnach einen Sockelbetrag in gleicher Höhe.

Die Berechnung ist demnach wie folgt:

25.000 € / 7 Träger = ca. 3.500 € / je Träger

 

Zum anderen sollen die Gelder entsprechend der Anzahl der Kinder bzw. Gruppen je Träger gleichmäßig verteilt werden. Dies ist dem geschuldet, dass der Verwaltungsaufwand bzgl. einiger Aufgaben mit steigender Gruppenanzahl steigt. Da die Kinderzahlen teilweise auch unterjährig schwankend sind, soll auf die beständigere Größe der Anzahl der Gruppen (basierend auf der KEPL für 2025/2026) zurückgegriffen werden.

 

Demnach werden 25.000 € auf die insgesamt 136 Gruppen (berücksichtigt werden nur 6- und 5-gruppige KiTas) der sieben Träger verteilt.

Die Berechnung ist demnach wie folgt:

25.000 € / 136 Gruppen = ca. 180 € je Gruppe

 

Die gebündelte Berechnungsübersicht aus Sockelbeträgen und zusätzlichen Beträgen je Gruppe ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Die so ermittelten Gelder können durch die Träger zur Etablierung von Verwaltungskräften genutzt werden. Aufgrund der kurzfristigen zur Verfügungstellung der Mittel - voraussichtlich ab dem 01.07.2025 - ist angedacht, dass diese im Jahr 2025 flexibler verwendet werden können.

So sollen die Träger eigenständig mit Blick auf bestehende Ressourcen und die mögliche Bewerber*innenlage wählen können, ob sie die Mittel zur Etablierung neuer Verwaltungsressourcen oder zum Ausbau bestehender Strukturen zur Entlastung der KiTas bei Verwaltungsthemen einsetzen.

Eine weiterer alternativer Mitteleinsatz soll die Aufstockung der bestehenden Kita-Helfer*innen über den vom Land geförderten Umfang hinaus sein. Das System der Kita-Helfer*innen hat sich bereits in vielen KiTas bewährt, eine Entlastung aller Kräfte im KiTa-Alltag ist merklich wahrzunehmen, so dass sich auch eine Stundenerhöhung dieser Kräfte entlastend auswirken würde.

 

2.2 Möglichkeiten eines Quereinstieges

Die Landesregierung hat eine überarbeitete Personalverordnung zum 27.11.2024 eingeführt, die Bürokratie abbauen und flexiblere Einsatzmöglichkeiten für bestehendes Personal schaffen soll. Zudem werden Wege für weitere Zielgruppen zur Personalgewinnung eröffnet und bestehende Möglichkeiten des Quereinstiegs erweitert. Gemäß §§ 10 und 11 dieser Verordnung können bestimmte Quereinsteiger*innen durch die Absolvierung einer 160 Std.-Qualifizierung bzw. 160 Std.-Fortbildung auf Fachkraftstunden eingesetzt werden.

 

Es ist daher angedacht, dass alle 39 Träger die anteiligen Mittel i.H.v. insgesamt 50.000 € hierzu bis zum 31.07.2025 beantragen können, um derartige Maßnahmen darüber zu finanzieren und Quereinsteiger*innen in ihren KiTas auszuweiten.

Sollte es Träger geben, die diese Mittel hierfür nicht einsetzen können und diese damit nicht abrufen, so sollen diese den anderen Trägern zur Verfügung gestellt werden. Träger mit höheren Bedarfen können somit ab dem 01.08.2025 zusätzliche Bedarfe melden. Je nach Zeitpunkt der Antragseingang erfolgt die Auszahlung bisher nicht abgerufener Mittel anderer Träger. Damit könnten die Mittel bestmöglich ausgeschöpft werden.

 

Der Anteil von 50.000 € für diese Maßnahmen des Quereinstiegs soll gleichmäßig auf alle Träger aufgeteilt werden.

Die Berechnung ist demnach wie folgt:

50.000 € / 39 Träger = ca. 1.280 € je Träger

 

Darüber hinaus soll die damalige Arbeitsgruppe zur Entwicklung des Aachener Modells wieder aufgegriffen werden, um weitere Möglichkeiten des Quereinstiegs, ggf. auch in Kombination mit einer Externenprüfung für die Folgejahre zu erarbeiten.

 

3. Mögliche Entwicklung für die Folgejahre

Damit im Jahr 2026 bestehende Stundenaufstockungen bzw. eingesetzte Kräfte aus Mitteln zur Einführung eines Verwaltungskräfteprogramms durchgängig gesichert finanziert werden können, soll die Finanzierung zur Einrichtung von Verwaltungskräften in gleicher Weise fortgesetzt werden. Dies würde bedeuten, dass im Jahr 2026 die gesamten Mittel i.H.v. 100.000 € notwendig wären (Jahr 2025: 50.000 € für 6 Monate 01.07.2025 - 31.12.2025, demnach Jahr 2026: 50.000 € * 2 für 12 Monate = 100.000 €).

Hierbei sollen die Mittel - sofern nicht bereits im Jahr 2025 umgesetzt - primär zur Einrichtung von Verwaltungskräften oder zur Aufstockung bereits bestehender Strukturen zur Entlastung der KiTas in Verwaltungsaufgaben eingesetzt werden. Die Möglichkeit der Aufstockung bestehender Kita-Helfer*innen soll grundsätzlich auch im Jahr 2026 ermöglicht werden, jedoch liegt der Fokus auf der Ausweitung bzw. Etablierung von Verwaltungskräften, um hier basierend auf den Ergebnissen des Pilotprojektes die KiTa-Leitungsebene zu entlasten.

 

Für den Bereich des Quereinstiges wären ggf. weitere Mittel im Rahmen der Haushaltsanmeldungen zu berücksichtigen, um diese weiter ausbauen zu können. Diese könnten sich bis dahin möglicherweise auch an den Ergebnissen der o.a. Arbeitsgruppe orientieren.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

4-060101-963-1, SK 54130000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

100.000

100.000

300.000

300.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-100.000

-100.000

-300.000

-300.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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