Entscheidungsvorlage - E 46/47/0115/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Geprüfter Jahresabschluss 2022/2023 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen per 31.07.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 46/47 - Stadttheater und Musikdirektion
- Verfasst von:
- E 46/47
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Betriebsausschuss Kultur und Theater
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Anhörung/Empfehlung
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10.06.2025
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●
Geplant
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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18.06.2025
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur und Theater:
Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt den geprüften Jahresabschluss 2022/2023 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen per 31.07.2023 einschließlich des Lageberichts zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, gem. §§ 4 und 26 Abs. 3 EigVO NRW
- den Jahresabschluss 2022/2023 per 31.07.2023 festzustellen,
- den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022/2023 zur Kenntnis zu nehmen
- und die Verrechnung des Jahresfehlbetrags von 955.174,16 Euro über das Eigenkapital – Rücklagekapital gem. § 16 Nr. 6 der Betriebssatzung zu beschließen.
Weiterhin beschließt der Betriebsausschuss Kultur und Theater die Entlastung der Betriebsleitung von Stadttheater und Musikdirektion Aachen für das Wirtschaftsjahr 2022/2023 gem. § 5 Abs. 5 EigVO NRW.
Darüber hinaus beantragt der Betriebsausschuss Kultur und Theater seine Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2022/2023 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen durch den Rat der Stadt gem. § 4 EigVO NRW.
Beschlussvorschlag Rat der Stadt Aachen:
Der Rat der Stadt Aachen stellt den geprüften Jahresabschluss 2022/2023 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen per 31.07.2023 fest, nimmt den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022/2023 zur Kenntnis und beschließt die Verrechnung des Jahresfehlbetrags von 955.174,16 Euro über das Eigenkapital – Rücklagekapital gem. § 16 Nr. 6 der Betriebssatzung.
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt die Entlastung des Betriebsausschusses Kultur und Theater für das Wirtschaftsjahr 2022/2023 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen gem. § 4 EigVO NRW.
Erläuterungen
Nach § 16 Nr. 5 der Betriebssatzung für Stadttheater und Musikdirektion Aachen ist der jeweilige Jahresabschluss von der Betriebsleitung nach den Vorschriften der §§ 21 ff. der Eigenbetriebsverordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) aufzustellen und nach Prüfung dem Betriebsausschuss Kultur und Theater vorzulegen, der ihn mit dem Beratungsergebnis an den Rat der Stadt zur Feststellung weiterleitet.
Dem Rat der Stadt obliegt gem. §§ 4 und 26 Abs. 3 EigVO NRW die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Kenntnisnahme des geprüften Lageberichts sowie der Beschluss über den Umgang mit dem Jahresergebnis.
Der Jahresabschluss 2022/2023 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen per 31.07.2023 einschließlich des Lageberichts wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf geprüft. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 955.174,16 Euro, der gem. § 16 Nr. 6 der Betriebssatzung über das Eigenkapital – Rücklagekapital zu verrechnen ist.
Den Mitgliedern des Betriebsausschusses Kultur und Theater, den Vorsitzenden der Fraktionen im Stadtrat
sowie der Stadtkämmerin wurde der Prüfbericht der vorbezeichneten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorab als gedruckte Ausfertigung zugesandt. Die Mitglieder des Rates der Stadt Aachen werden in Absprache mit dem Fachbereich Verwaltungsleitung aus Gründen der Zeit- und Kostenersparnis gebeten, bei Bedarf über das Ratsinformationssystem „ALLRIS“ Einsicht in den Prüfbericht zu nehmen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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|
X |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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|
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nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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