Entscheidungsvorlage - FB 20/0350/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf Gesamtabschluss 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 20/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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18.06.2025
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Erläuterungen
Gemäß § 116 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen.
Der Gesamtabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage des Konzerns Stadt Aachen vermitteln.
Der Gesamtabschluss besteht aus
- der Gesamtbilanz,
- der Gesamtergebnisrechnung und
- dem Gesamtanhang,
- der Kapitalflussrechnung und
- dem Eigenkapitalspiegel.
Darüber hinaus sind dem Gesamtabschluss gemäß § 50 Abs. 2 KomHVO ein Gesamtlagebericht sowie gemäß § 50 Abs. 3 KomHVO i. V. m. § 45 KomHVO ein Verbindlichkeitenspiegel beizufügen. Dem Gesamtanhang ist gemäß § 52 Abs. 3 KomHVO eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 21 (DRS 21) in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches bekannt gemachten Form hinzuzufügen.
Der Gesamtabschluss wurde durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch die Oberbürgermeisterin gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW i. V. m. § 116 Abs. 8 GO NRW bestätigt.
Wie auch im Rahmen der Aufstellung der Gesamtabschlüsse der Vorjahre, wird zur Aufarbeitung der rückständigen Gesamtabschlüsse in weitem Maße auf eine externe Beratung und Unterstützung durch die regio iT zurückgegriffen.
Der vorliegende Entwurf des Gesamtabschlusses 2021 der Stadt Aachen schließt mit folgenden Eckwerten ab:
Die Gesamtergebnisrechnung weist für das Jahr 2021 einen Fehlbetrag in Höhe 4.215.148,90 Euro aus.
Die Bilanzsumme der Gesamtbilanz beläuft sich auf 4.451.563.621,04 Euro.
Das Eigenkapital beträgt 686.795.747,41 Euro und hat sich trotz des Fehlbetrags im Vergleich zum Vorjahr um 28.515.665,22 Euro erhöht. Dieser Umstand ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Finanzanlagen in Höhe von rd. 12,8 Mio. Euro sowie Zu-schreibungen von Finanzanlagen in Höhe von 6,2 Mio. Euro aus dem Bereich des E.V.A-Konzerns gemäß den Regelungen des NKF mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen sind und somit – anders als im jeweiligen Einzelabschluss – nicht im Jahresergebnis berücksichtigt werden.
Folgende weitere Verfahrensweise ist vorgesehen:
- Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag für den Rat
- Feststellung des Gesamtabschlusses 2021 durch Beschluss des Rates und Entlastung der Oberbürgermeisterin
- Anzeige des vom Rat festgestellten Gesamtabschlusses 2021 bei der Bezirksregierung
- Öffentliche Bekanntmachung des Gesamtabschlusses 2021
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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