Entscheidungsvorlage - FB 56/0614/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Richtlinien zur Teilhabe an digitalen Angeboten in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die neuen Richtlinien zur Teilhabe an digitalen Angeboten in der Fassung vom 18.06.2025

 

 

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Erläuterungen

Mit Datum vom 03.02.2021 stellt die CDU-Fraktion den als Anlage beigefügten Ratsantrag. Er verfolgt das Ziel finanzschwache Bürger*innen bei der Anschaffung von digitalen Endgeräten sowie dem Erwerb der zu deren Betrieb notwendigen Kenntnisse finanziell zu unterstützen.

 

Aufgrund einer Beratung im Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie und eines daraus erfolgten gemeinsamen Beschlussvorschlages der im Rat vertretenen Fraktionen wurden im Haushaltsjahr 2021 insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung gestellt. In seiner Sitzung vom 01.09.2021 hat der Rat der Stadt Aachen die Richtlinien zur digitalen Teilhabe beschlossen.

 

Im Rahmen der Richtlinien sollen folgende Maßnahmen gefördert werden:

 

 

  •           Schulungen im Umgang mit den mobilen Endgeräten durch vom Zuwendungsempfänger ausgewählte Dritte (z.B. Kursangebote von Schulungsunternehmen, Vereinen, Privatpersonen)

 

  •           Schulungen im Umgang mit den mobilen Endgeräten durch die Volkshochschule Aachen als Leistungserbringerin. Die Schulungsorte sollen in Abhängigkeit der Anzahl der Teilnehmenden möglichst wohnortnah im Stadtbezirk angeboten werden (z.B. in Altenbegegnungszentren der Stadt)

 

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie vom 30.01.2025 berichtet die Verwaltung über die bisherigen Bemühungen der Verwaltung und dem damit verbundenen Erfolg der Maßnahme. Die Verwaltung berichtete aber auch, dass ein weiteres Interesse bei dem berechtigten Personenkreis an digitalen Endgeräten und an entsprechenden Kursen nicht mehr vorhanden ist, bzw. neue Interessenten nur mit sehr großem Aufwand gefunden werden könnten.

 

In Rahmen der Diskussion im Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie wurde festgestellt, dass die größten Probleme älterer Menschen in der Bedienung bereits vorhandener digitaler Endgeräte liegen. Der Umgang mit Apps, Online-Zugängen oder Online-Terminvereinbarung z.B. beim Arzt verursacht bei älteren Menschen immer wieder Schwierigkeiten. Daher hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in der Sitzung vom 30.01.2025 einstimmig beschlossen, dass eine weitere Förderung der digitalen Teilhabe ältere Menschen notwendig ist. Der Fokus der Förderung sollte jedoch auf die Schulung bzw. Beratung der älteren Menschen im Umgang mit bereits vorhandenen digitalen Endgeräten gelegt werden.

 

Die bisherigen Richtlinien sehen nur die Förderung von Schulungen zum Umgang mit digitalen Endgeräten vor.  Benötigt werden aber Beratungssprechstunden, in denen die älteren Menschen die individuellen Probleme mit ihren bereits vorhandenen digitalen Endgeräten besprechen können. Solche Angebote sollten in den Begegnungszentren eingerichtet werden.

 

Mit den Verantwortlichen der Begegnungszentren wurden entsprechende Gespräche geführt. Auch dort wird ein hoher Beratungs- und Unterstützungsbedarf beim Umgang von älteren Menschen mit digitalen Endgeräten gesehen. Daher besteht eine große Bereitschaft solche Beratungsangebote durch Fachkräfte, aber auch durch ehrenamtliche Helfer anzubieten. In den Gesprächen wurde auch deutlich, dass die Angebote nicht nur auf die Begegnungszentren begrenzt werden sollten, sondern das auch in anderen Einrichtungen für Senioren Beratungsangebote notwendig wären.

 

Die Beratungen sollten insbesondere in den Begegnungszentren angeboten werden, in denen WLAN zur Verfügung steht. Dort können auch Probleme an vorhandenen Geräten ohne mobile Daten (häufig bei Laptops oder Tablets) besprochen werden.    

 

Das Angebot soll allen älteren Menschen in Aachen zur Verfügung stehen

 

Um solche Beratungssprechstunden im Rahmen der Richtlinien fördern zu können, ist unter Punkt 2 „Gegenstand der Förderung“ die Richtlinie um den neuen Punkt 2.4 zu erweitern.

 

2.4. Beratungssprechstunden bei Problemen mit dem Umgang bereits vorhandener digitaler Endgeräte. Die Beratungssprechstunden werden in den Begegnungszentren für altere Menschen oder in anderen Einrichtungen für ältere Menschen angeboten.

 

Unter dem Punkt 4 „Zuwendungsvoraussetzungen“ ist der Punkt 4.5 entsprechend anzupassen.

 

Alt:  4.5. Die Teilnahme an den Maßnahmen nach Ziffer 2.3 steht grundsätzlich jeder bzw. jedem interessierten Zuwendungsempfänger*in im Rahmen der Kapazitäten offen.

 

Neu: 4.5. Die Teilnahme an den Maßnahmen nach Ziffer 2.3 und 2.4 steht grundsätzlich jeder bzw. jedem interessierten Zuwendungsempfänger*in im Rahmen der Kapazitäten offen.             

 

Somit können alle Bürger*innen, die die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht oder überschritten haben, das Beratungsangebot in Anspruch nehmen. Ein Leistungsbezug von Grundsicherung im Alter oder von Wohngeld wird für das neue Beratungsangebot nicht gefordert.

 

Die bisherigen Maßnahmen werden auch weiterhin gefördert, d.h. im Einzelfall kann auch zukünftig die Anschaffung eines ersten digitalen Endgerätes bezuschusst werden oder die Teilnahme an einer Schulung zum Umgang mit digitalen Endgeräten.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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