Entscheidungsvorlage - FB 23/0341/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Kornelimünster West - Ausschreibungsverfahren zur Vergabe
städtischer Grundstücke in Erbbaurecht
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beteiligt:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration; FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. VI / FB 23
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
|
Anhörung/Empfehlung
|
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11.06.2025
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●
Bereit
|
|
Planungsausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
●
Bereit
|
|
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
1.)
Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss die Vermarktung städtischer Grundstücke im Erbbaurecht zu den in der Vorlage genannten Bedingungen.
2.)
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss die Vermarktung städtischer Grundstücke im Erbbaurecht zu den in der Vorlage genannten Bedingungen.
3.)
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Vermarktung städtischer Grundstücke im Erbbaurecht zu den in der Vorlage genannten Bedingungen.
In Vertretung
Thomas Hissel
(Beigeordneter)
Erläuterungen
Im Baugebiet Kornelimünster West im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim im südlichen Bereich des Aachener Stadtgebietes liegend sollen acht Doppelhausgrundstücke (Baufeld 7, 12, 13; grün markiert), zwei bis vier Einfamilienhausgrundstücke (Baufeld 8; rot markiert) und zwei Baugrundstücke mit maximal 11 Wohneinheiten als Doppelhaus oder Hausgruppen (Baufeld 9 und 10; blau markiert) in Erbbaurecht angeboten werden. Für alle Baugrundstücke gilt der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 812 Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße. Die Stadt Aachen verfolgt mit der Entwicklung das Ziel, bauwilligen Familien mit Kindern ein entsprechendes Wohnraumangebot zu unterbreiten.
Die Ausschreibung enthält vier Grundstücke im Baufeld 7 (grün markiert) und zwei bis vier Baugrundstücke im Baufeld 8 (rot markiert), die in einer Einzelvergabe im Jahr 2022 bereits ausgeschrieben in dieser jedoch nicht vermarktet wurden. Dies betrifft die Grundstücke Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Flurstücksnummer: 1946, 1947, 1948, 1949, 1953, 1954 und evtl. 1956 und 1957. Bei den Grundstücken mit den Flurstücksnummer 1956 und 1957 laufen derzeit Vertragsverhandlungen. Kommt es zu keinem Vertragsabschluss werden die Grundstücke mit in die Ausschreibung aufgenommen. Des Weiteren enthält die Ausschreibung die Baufelder 9 und 10 (blau markiert) welche in einem ersten Konzeptverfahren im Jahr 2022 ebenfalls ausgeschrieben jedoch in diesem nicht vermarktet wurden. Dies betrifft die Grundstücke Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Flurstücksnummer: 1817 und 1818. Die Grundstücke wurden aufgrund steigender Baukosten, Finanzierungsproblemen sowie kurzfristigen Absprüngen nicht vermarktet. Darüber hinaus enthält die Ausschreibung vier Grundstücke im Baufeld 12 und 13 (grün markiert) die der Stadt Aachen im Umlegungsverfahren „Aachen 50 - Kornelimünster West“ aus der Umlegungsmasse im Jahr 2025 zugeteilt wurden (Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Flurstücke 1843, 1844 sowie 1958 und 1959 die durch die Aufteilung des Grundstückes 1842 gebildet wurden.
Abbildung 1: Flurkarte mit Baufeldern
Vergabe an einen Bauträger
Die Grundstücke sollen im Gesamten an einen Bauträger vergeben werden, da mittels einer Einzelvergabe im Jahr 2022 einige Grundstücke nicht vermarktet werden konnten bzw. es zu kurzfristigen Absprüngen kam. Die mittels Konzeptverfahren ausgeschriebenen Baufelder 9 und 10 an Investoren oder Baugemeinschaften lieferten kein befriedigendes Ergebnis zu den damaligen Verfahrenskonditionen. Die Vergabe an einen Bauträger führt dazu, dass es einen professionellen Ansprechpartner gibt, das Verfahren beschleunigt werden kann und eine Kostentransparenz entsteht sowie die städtebauliche und architektonische Qualität und eine gewisse Einheitlichkeit sichergestellt wird. Auch aufgrund der personellen Engpässe im FB23 erweist sich die Vergabe an einen Bauträger als die Effizientere und Zeitsparendere.
Die Planung und Realisierung des Projektes hat grundsätzlich ohne öffentliche Wohnraumförderung zu erfolgen, da diese durch das Umfeld ausreichend gedeckt ist.
Flurstücke mit Bodenwerten
Baufeld |
Flurstück |
Fläche (m²) |
Straße |
Bauweise |
Bodenwert/(€/m²) |
7 |
1946 |
287 |
Max-Ernst-Straße |
Doppelhaushälfte |
485 |
7 |
1947 |
287 |
Max-Ernst-Straße |
Doppelhaushälfte |
505 |
7 |
1948 |
287 |
Max-Ernst-Straße |
Doppelhaushälfte |
505 |
7 |
1949 |
315 |
Max-Ernst-Straße |
Doppelhaushälfte |
500 |
8 |
1953 |
394 |
Max-Ernst-Straße |
Einfamilienhaus |
480 |
8 |
1954 |
394 |
Max-Ernst-Straße |
Einfamilienhaus |
480 |
8 |
1956 |
394 |
Max-Ernst-Straße |
Einfamilienhaus |
490 |
8 |
1957 |
384 |
Max-Ernst-Straße |
Einfamilienhaus |
490 |
9 |
1817 |
1853 |
Wassily-Kandinsky-Straße |
Doppelhaushälfte/ |
450 |
10 |
1818 |
1362 |
Wassily-Kandinsky-Straße |
Doppelhaushälfte/ |
485 |
12 |
1843 |
326 |
Wassily-Kandinsky-Straße |
Doppelhaushälfte |
490 |
12 |
1844 |
315 |
Wassily-Kandinsky-Straße |
Doppelhaushälfte |
490 |
13 |
1958 |
301 |
Max-Ernst-Straße |
Doppelhaushälfte |
490 |
13 |
1959 |
295 |
Max-Ernst-Straße |
Doppelhaushälfte |
490 |
Mindestanforderungen
- Alle Grundstücke werden ausschließlich im Erbbaurecht vergeben.
- Zur Unterstützung der Durchgrünung und zur Vermeidung einer übermäßigen Versiegelung gilt ein Versiegelungsverbot für den Vorgartenbereich.
- Der Bauträger wird verpflichtet, die Grundstücke ausschließlich an Familien mit mind. 1 Kind (das jüngste Kind darf max. 12 Jahre alt zum Zeitpunkt der Bewerbung sein), die nicht bereits Eigentümer eines Einfamilienhauses innerhalb der Städteregion Aachen sind.
- Die Wärmeerzeugung ist im Hinblick auf die Nachhaltigkeitskriterien erneuerbar auszuführen. Dies führt dazu, dass fossile Energieträger (Gas und Öl) zur Wärmeerzeugung ausgeschlossen werden.
- Es ist eine Photovoltaikanlage oder eine vergleichbare klimafreundliche Technik mit einer elektrischen Leistung von 6 kWp vorzusehen. Die Gleichzeitigkeit von Stromverbrauch und Stromerzeugung ist bei privaten Haushalten in der Regel sehr niedrig. Daher ist zur Erhöhung der Eigennutzung des Photovoltaikstroms ein Batteriespeicher mit einer Mindestspeichergröße von 5 kWh zu verwenden.
- Das Gebäude soll mindestens in Anlehnung an den Effizienzhaus 40 Standard errichtet werden und darf einen Transmissionswärmeverlust, der den 0,40fachen Wert des Referenzgebäudes nach § 15 Absatz 1 GEG entspricht, nicht überschreiten. Der Jahres-Primärenergiebedarf, darf den 0,55fachen Wert der technischen Referenzausführung nach § 15 Absatz 2 GEG nicht überschreiten.
Vergabe im Erbbaurecht
Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages kann zwischen 30 und maximal 99 Jahren abgeschlossen werden. Es wird ein Erbbauzins in Höhe von 3% des aktuell gültigen Bodenwerts vereinbart, der in halbjährigen Raten zu zahlen ist. Der Zinssatz kann auf Basis der beschlossenen Reduzierungsmöglichkeiten auf bis zu 2% sinken.
Der Erbbaurechtsvertrag wird mit einer Bauverpflichtung abgeschlossen. Innerhalb von 6 Monaten nach Besitzübergang ist ein genehmigungsfähiger Bauantrag einzureichen. Innerhalb von 12 Monaten nach erteilter Baugenehmigung ist mit der Maßnahme zu beginnen (Herstellung der Bodenplatte). Innerhalb von 24 Monaten nach erteilter Baugenehmigung ist die Baumaßnahme (bezugsreif) fertig zu stellen. Im Vertrag werden ebenso Sicherungsleistungen in angemessener Höhe für den Fall der Nichterfüllung vereinbart.
Verfahrensablauf
Nach der Vorankündigung über den Newsletter des Fachbereichs Immobilienmanagement soll das Verfahren ausgeschrieben werden. Die Bewerber*innen werden gebeten Bewerbungsunterlagen mit dem Nachweis eines Referenzprojektes, Bescheinigung einer Bank über Finanzierbarkeit des Bauprojekts sowie der Beschreibung des Bauvorhabens mit Verkaufspreisvorstellungen und Gestaltungsvarianten einzureichen. Mit der Betrachtung des Verkaufspreises wird angestrebt, ein möglichst niedriges Preissegment für die entsprechende Neubauform abzubilden. Dabei ist bewusst, dass Neubaukosten und in der Folge die Verkaufspreise für solche Wohnformen insgesamt stark gestiegen sind. Anschließend wird ein Bauträger durch den durch die Fachbereiche 23-Immobilienmanagement und 61-Stadtentwicklung und Stadtplanung anhand der nachstehenden Bewertungskriterien ausgewählt:
-
Verkaufspreis bei einem schlüsselfertigen Hause mit einer Grundausstattung
pro Quadratmeter Wohnfläche (50%) - Architektur/Städtebau (35%) und
- Energie (15%)
Die Entwurfsplanung der Bauvorhaben ist anschließend funktional und gestalterisch mit dem Fachbereich 61 -Stadtentwicklung und Stadtplanung abzustimmen. Auf Grundlage der vorgelegten Planung bringt der FB 23 -Immobilienmanagement eine Vorlage zum Abschluss des Erbbaurechtsvertrags in den darauffolgenden Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss (WLA) und den Rat der Stadt Aachen ein.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
|
JA |
NEIN |
|
|
|
x |
|
|
|||||||
Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
|
Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|||||
|
|||||||
konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
|
vollständig |
|
|
|
überwiegend (50% - 99%) |
|
|
|
teilweise (1% - 49 %) |
|
|
|
nicht |
|
x |
|
nicht bekannt |
