Entscheidungsvorlage - FB 23/0341/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.)

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss die Vermarktung städtischer Grundstücke im Erbbaurecht zu den in der Vorlage genannten Bedingungen.

 

2.)

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss die Vermarktung städtischer Grundstücke im Erbbaurecht zu den in der Vorlage genannten Bedingungen.

 

3.)

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Vermarktung städtischer Grundstücke im Erbbaurecht zu den in der Vorlage genannten Bedingungen.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Thomas Hissel

(Beigeordneter)

 

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Erläuterungen

 

Im Baugebiet Kornelimünster West im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim im südlichen Bereich des Aachener Stadtgebietes liegend sollen acht Doppelhausgrundstücke (Baufeld 7, 12, 13; grün markiert), zwei bis vier Einfamilienhausgrundstücke (Baufeld 8; rot markiert) und zwei Baugrundstücke mit maximal 11 Wohneinheiten als Doppelhaus oder Hausgruppen (Baufeld 9 und 10; blau markiert) in Erbbaurecht angeboten werden. Für alle Baugrundstücke gilt der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 812 Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße. Die Stadt Aachen verfolgt mit der Entwicklung das Ziel, bauwilligen Familien mit Kindern ein entsprechendes Wohnraumangebot zu unterbreiten.

Die Ausschreibung enthält vier Grundstücke im Baufeld 7 (grün markiert) und zwei bis vier Baugrundstücke im Baufeld 8 (rot markiert), die in einer Einzelvergabe im Jahr 2022 bereits ausgeschrieben in dieser jedoch nicht vermarktet wurden. Dies betrifft die Grundstücke Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Flurstücksnummer: 1946, 1947, 1948, 1949, 1953, 1954 und evtl. 1956 und 1957. Bei den Grundstücken mit den Flurstücksnummer 1956 und 1957 laufen derzeit Vertragsverhandlungen. Kommt es zu keinem Vertragsabschluss werden die Grundstücke mit in die Ausschreibung aufgenommen. Des Weiteren enthält die Ausschreibung die Baufelder 9 und 10 (blau markiert) welche in einem ersten Konzeptverfahren im Jahr 2022 ebenfalls ausgeschrieben jedoch in diesem nicht vermarktet wurden. Dies betrifft die Grundstücke Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Flurstücksnummer: 1817 und 1818. Die Grundstücke wurden aufgrund steigender Baukosten, Finanzierungsproblemen sowie kurzfristigen Absprüngen nicht vermarktet. Darüber hinaus enthält die Ausschreibung vier Grundstücke im Baufeld 12 und 13 (grün markiert) die der Stadt Aachen im Umlegungsverfahren „Aachen 50 - Kornelimünster West“ aus der Umlegungsmasse im Jahr 2025 zugeteilt wurden (Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Flurstücke 1843, 1844 sowie 1958 und 1959 die durch die Aufteilung des Grundstückes 1842 gebildet wurden.

Abbildung 1: Flurkarte mit Baufeldern

 

Vergabe an einen Bauträger
Die Grundstücke sollen im Gesamten an einen Bauträger vergeben werden, da mittels einer Einzelvergabe im Jahr 2022 einige Grundstücke nicht vermarktet werden konnten bzw. es zu kurzfristigen Absprüngen kam. Die mittels Konzeptverfahren ausgeschriebenen Baufelder 9 und 10 an Investoren oder Baugemeinschaften lieferten kein befriedigendes Ergebnis zu den damaligen Verfahrenskonditionen. Die Vergabe an einen Bauträger führt dazu, dass es einen professionellen Ansprechpartner gibt, das Verfahren beschleunigt werden kann und eine Kostentransparenz entsteht sowie die städtebauliche und architektonische Qualität und eine gewisse Einheitlichkeit sichergestellt wird. Auch aufgrund der personellen Engpässe im FB23 erweist sich die Vergabe an einen Bauträger als die Effizientere und Zeitsparendere.

 

Die Planung und Realisierung des Projektes hat grundsätzlich ohne öffentliche Wohnraumförderung zu erfolgen, da diese durch das Umfeld ausreichend gedeckt ist.

 

Flurstücke mit Bodenwerten

Baufeld

Flurstück

Fläche (m²)

Straße

Bauweise

Bodenwert/(€/m²)
Erschließungs-beitragsfrei

7

1946

287

Max-Ernst-Straße

Doppelhaushälfte

485

7

1947

287

Max-Ernst-Straße

Doppelhaushälfte

505

7

1948

287

Max-Ernst-Straße

Doppelhaushälfte

505

7

1949

315

Max-Ernst-Straße

Doppelhaushälfte

500

8

1953

394

Max-Ernst-Straße

Einfamilienhaus

480

8

1954

394

Max-Ernst-Straße

Einfamilienhaus

480

8

1956

394

Max-Ernst-Straße

Einfamilienhaus

490

8

1957

384

Max-Ernst-Straße

Einfamilienhaus

490

9

1817

1853

Wassily-Kandinsky-Straße

Doppelhaushälfte/
Reihenhaus

450

10

1818

1362

Wassily-Kandinsky-Straße

Doppelhaushälfte/
Reihenhaus

485

12

1843

326

Wassily-Kandinsky-Straße

Doppelhaushälfte

490

12

1844

315

Wassily-Kandinsky-Straße

Doppelhaushälfte

490

13

1958
(Teil 1 aus 1842)

301

Max-Ernst-Straße

Doppelhaushälfte

490

13

1959
(Teil 2 aus 1842

295

Max-Ernst-Straße

Doppelhaushälfte

490

 

 

 

 

Mindestanforderungen

  • Alle Grundstücke werden ausschließlich im Erbbaurecht vergeben.
  • Zur Unterstützung der Durchgrünung und zur Vermeidung einer übermäßigen Versiegelung gilt ein Versiegelungsverbot für den Vorgartenbereich.
  • Der Bauträger wird verpflichtet, die Grundstücke ausschließlich an Familien mit mind. 1 Kind (das jüngste Kind darf max. 12 Jahre alt zum Zeitpunkt der Bewerbung sein), die nicht bereits Eigentümer eines Einfamilienhauses innerhalb der Städteregion Aachen sind.
  • Die Wärmeerzeugung ist im Hinblick auf die Nachhaltigkeitskriterien erneuerbar auszuführen. Dies führt dazu, dass fossile Energieträger (Gas und Öl) zur Wärmeerzeugung ausgeschlossen werden.
  • Es ist eine Photovoltaikanlage oder eine vergleichbare klimafreundliche Technik mit einer elektrischen Leistung von 6 kWp vorzusehen. Die Gleichzeitigkeit von Stromverbrauch und Stromerzeugung ist bei privaten Haushalten in der Regel sehr niedrig. Daher ist zur Erhöhung der Eigennutzung des Photovoltaikstroms ein Batteriespeicher mit einer Mindestspeichergröße von 5 kWh zu verwenden.
  • Das Gebäude soll mindestens in Anlehnung an den Effizienzhaus 40 Standard errichtet werden und darf einen Transmissionswärmeverlust, der den 0,40fachen Wert des Referenzgebäudes nach § 15 Absatz 1 GEG entspricht, nicht überschreiten. Der Jahres-Primärenergiebedarf, darf den 0,55fachen Wert der technischen Referenzausführung nach § 15 Absatz 2 GEG nicht überschreiten.
  •  

Vergabe im Erbbaurecht
Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages kann zwischen 30 und maximal 99 Jahren abgeschlossen werden. Es wird ein Erbbauzins in Höhe von 3% des aktuell gültigen Bodenwerts vereinbart, der in halbjährigen Raten zu zahlen ist. Der Zinssatz kann auf Basis der beschlossenen Reduzierungsmöglichkeiten auf bis zu 2% sinken.

Der Erbbaurechtsvertrag wird mit einer Bauverpflichtung abgeschlossen.
Innerhalb von 6 Monaten nach Besitzübergang ist ein genehmigungsfähiger Bauantrag einzureichen. Innerhalb von 12 Monaten nach erteilter Baugenehmigung ist mit der Maßnahme zu beginnen (Herstellung der Bodenplatte). Innerhalb von 24 Monaten nach erteilter Baugenehmigung ist die Baumaßnahme (bezugsreif) fertig zu stellen. Im Vertrag werden ebenso Sicherungsleistungen in angemessener Höhe für den Fall der Nichterfüllung vereinbart.

Verfahrensablauf

Nach der Vorankündigung über den Newsletter des Fachbereichs Immobilienmanagement soll das Verfahren ausgeschrieben werden. Die Bewerber*innen werden gebeten Bewerbungsunterlagen mit dem Nachweis eines Referenzprojektes, Bescheinigung einer Bank über Finanzierbarkeit des Bauprojekts sowie der Beschreibung des Bauvorhabens mit Verkaufspreisvorstellungen und Gestaltungsvarianten einzureichen. Mit der Betrachtung des Verkaufspreises wird angestrebt, ein möglichst niedriges Preissegment für die entsprechende Neubauform abzubilden. Dabei ist bewusst, dass Neubaukosten und in der Folge die Verkaufspreise für solche Wohnformen insgesamt stark gestiegen sind. Anschließend wird ein Bauträger durch den durch die Fachbereiche 23-Immobilienmanagement und 61-Stadtentwicklung und Stadtplanung anhand der nachstehenden Bewertungskriterien ausgewählt:

 

  • Verkaufspreis bei einem schlüsselfertigen Hause mit einer Grundausstattung
    pro Quadratmeter Wohnfläche (50%)
  • Architektur/Städtebau (35%) und
  • Energie (15%)

 

Die Entwurfsplanung der Bauvorhaben ist anschließend funktional und gestalterisch mit dem Fachbereich 61 -Stadtentwicklung und Stadtplanung abzustimmen. Auf Grundlage der vorgelegten Planung bringt der FB 23 -Immobilienmanagement eine Vorlage zum Abschluss des Erbbaurechtsvertrags in den darauffolgenden Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss (WLA) und den Rat der Stadt Aachen ein.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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