Entscheidungsvorlage - FB 68/0210/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkraumkonzept Kornelimünster - Verkehrsversuch mit begleitender Bürger*innenbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Verfasst von:
- DEZ III, FB 68/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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11.06.2025
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Mittel mit einem rechtskräftigen Haushalt 2026, eine Haltverbotszone mit gleichzeitiger Erhöhung der Aufenthaltsfunktion zunächst in Form eines Verkehrsversuches im historischen Ortskern Kornelimünster für ein Jahr umzusetzen und mit einer Bürger*innenbeteiligung zu begleiten.
Erläuterungen
1. Anlass und Einordnung der bisherigen Untersuchungen
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hatte die Verwaltung erstmals im Jahr 2010 beauftragt, ein Parkraumkonzept für Kornelimünster zu erarbeiten, da die Parksituation insbesondere im historischen Ortskern von Kornelimünster seit Jahren sehr angespannt ist. Dies betrifft sowohl das Angebot für Besucher*innen und Tourist*innen als auch die Parksituation für Bewohner*innen und Anlieger*innen.
2011 wurde ein Gutachten zur Parkraumanalyse mit der Empfehlung möglicher Erweiterungsflächen für das Parkraumangebot erstellt. Dies hatte die Maßgabe, den Ortskern (Benediktusplatz und Korneliusmarkt) soweit wie möglich vom ruhenden und fließenden Verkehr freizuhalten, wobei auch Parkmöglichkeiten für Busse berücksichtigt werden sollten. Die Untersuchung hatte insbesondere die Angebotsplanung von öffentlichen Parkplätzen für Besucher*innen und Tourist*innen zum Ziel. Es wurde deutlich, dass nur sehr wenige alternative Flächen zum Parken in Kornelimünster zur Verfügung stehen.
Eine Fläche, die näher untersucht wurde, war der „Pannacker“ süd-östlich des historischen Ortskernes. Nachdem im Jahr 2013 festgestellt wurde, dass der „Pannacker“ aus Gründen des Hochwasserschutzes sowie des Boden- und Artenschutzes zur Nutzung für den ruhenden Verkehr nicht zur Verfügung steht, wurde eine groß angelegte Befragung der Bewohner*innen und Gewerbetreibenden zur Parksituation im historischen Ortskern von Kornelimünster durchgeführt. Die Befragung belegte den hohen Parkdruck, der bereits durch Anwohner*innen und Gewerbetreibende ausgelöst wird. Dabei wurde der Wunsch, die beiden Plätze Benediktusplatz und Korneliusmarkt von parkenden Kfz freizuhalten und/oder eine mögliche Bewirtschaftungsregel einzuführen, von den Teilnehmenden unterschiedlich bewertet. Insgesamt überwog dabei leicht der Wunsch nach einer regelnden Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze.
Im Jahr 2017 wurde der Parkplatz an der Korneliusstraße mit 30 zusätzlichen Parkplätzen hergestellt. Seit September 2019 bietet er auch längerfristig Parkenden (Anwohner*innen, Geschäftsleute, Tourist*innen) eine interessante Alternative zum Parken auf dem Benediktusplatz und dem Korneliusmarkt.
Im historischen Ortszentrum bestand auch nach der Fertigstellung des Parkplatzes an der Korneliusstraße und der Aufhebung der zeitlichen Parkbeschränkung erheblicher Parkdruck, sodass die Verwaltung im Jahr 2020 erneut beauftragt wurde, ein Parkraumkonzept zu erarbeiten. Grundlage für die Erstellung dieses Parkraumkonzeptes ist eine detaillierte Voruntersuchung zum allgemeinen Parkraumangebot und den tageszeitlichen Nutzungsanforderungen der verschiedenen Zielgruppen. Die Parkraumerhebung wurde durch ein Aachener Planungsbüro durchgeführt und die Ergebnisse der Politik im Jahr 2023 vorgestellt.
2. Aktuelle Situation
Die Ergebnisse der Erhebung der Parkplatzbelegung im Juni 2021 haben gezeigt, dass der öffentliche Parkraum im Untersuchungsgebiet zu allen untersuchten Zeitabschnitten ausreichend Kapazitätsreserven bietet. Der mittlere Auslastungsgrad der öffentlichen Parkstände inklusive der Falschparkenden lag bei 56 % (vgl. Anlage 1).
Die Erhebung belegte einen ausreichenden Parkraum im Ortszentrum sowohl für Besucher*innen und Tourist*innen als auch für Bewohner*innen und Anlieger*innen. Ein hohe bis sehr hohe Parkplatzauslastung existierte lediglich bei der Detailbetrachtung einzelner Straßen bzw. Straßenabschnitte. Es wurde jedoch deutlich, dass die Besucher*innen, Tourist*innen und Dauerparker*innen nicht die ausgeschilderten Parkplätze im Bereich Schildchenweg nutzen.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim am 25.01.2023 wurden die Ergebnisse der Parkraumerhebung und verschiedene Ansätze für ein Parkraumkonzept im historischen Ortskern von Kornelimünster vorgestellt (ALLRIS - Auszug). Im Folgenden werden die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches, eine Bewirtschaftung der öffentlichen Parkstände sowie die Einrichtung einer Bewohnerparkzone näher erläutert.
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches
Das Parken im verkehrsberuhigten Bereich ist nur noch in gekennzeichneten Flächen zulässig. Durch die eindeutige Flächenzuteilung werden Gehwegbereiche freigehalten und das Parken rechtskonform geordnet. Bisher geduldete Parkflächen, wie z.B. in der Dreiecksfläche vor den Häusern Benediktusplatz 2-4 können entsprechend reduziert werden oder entfallen. Zudem wird die Aufenthaltsqualität und Erlebbarkeit der historischen Stadtstrukturen verbessert. Die wichtigste Voraussetzung ist allerdings die überwiegende Aufenthalts- und Erschließungsfunktion des verkehrsberuhigten Bereiches.
Nachdem der verkehrsberuhigte Bereich in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim am 25.01.2023 durch die Verwaltung empfohlen wurde, erfolgte eine erneute Überprüfung durch die Straßenverkehrsbehörde. Demnach sind die Aufenthalts- und Erschließungsfunktion im betreffenden Bereich im Bestand nicht gegeben. Ein Grund hierfür ist die erkennbare Fahrspur mit Nebenanlagen. Der Aufenthalt ist dementsprechend nicht auf der gesamten Fläche, sondern nur in den Nebenanlagen möglich und sinnvoll, da dem Kfz-Verkehr im Bereich der Fahrspur ein Vorrang suggeriert wird. Darüber hinaus wird der historische Ortskern nicht nur zur Erschließung der innerhalb dieses Kerns liegenden Grundstücke genutzt. Er dient zusätzlich als Durchfahrtsstrecke in Richtung Korneliusstraße und Dorffer Straße. Aus diesen Gründen kann ein verkehrsberuhigter Bereich im historischen Ortskern von Kornelimünster aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht eingerichtet werden.
Bewirtschaftung der öffentlichen Parkstände
Mit einer Bewirtschaftung der öffentlichen Parkstände im historischen Ortskern wird das Parken besonders für Langzeitparker*innen (Bewohner*innen und Besucher*innen) unattraktiv. Gleichzeitig wird das Angebot der kostenfreien Parkplätze außerhalb des bewirtschafteten Bereiches attraktiver und die Nutzung entsprechend erhöht (z.B. die Senkrechtparkplätze auf dem Schildchenweg). Damit wird eine Verlagerung des Parkdruckes auf die umliegenden Straßen ermöglicht, sodass im Ortskern eine verträgliche Reduzierung von Parkplätzen erfolgen kann. Alle Nutzergruppen können weiterhin gleichberechtigt im öffentlichen Raum parken. Eine Bevorrechtigung für Bewohner*innen ist bei der reinen Bewirtschaftung nicht möglich. Allerdings könnte eine zeitliche Beschränkung, z.B. von 10 – 16 Uhr, vorgesehen werden, damit in den Abendstunden kostenfrei im historischen Ortskern geparkt werden kann. Dennoch wurde diese Lösung in der 2013 durchgeführten Befragung von den Bewohner*innen mehrheitlich nicht gewünscht.
Einrichtung einer Bewohnerparkzone
Für die Einrichtung einer Bewohnerparkzone muss in dem betrachteten Gebiet gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift ein erheblicher allgemeiner Parkdruck für die Bewohner*innen sowie ein Mangel an privaten Stellplätzen vorliegen. Bezogen auf das gesamte Gebiet konnten diese Rahmenbedingungen nicht nachgewiesen werden. Bei der Abgrenzung eines kleineren, auf das Ortszentrum begrenzten Bereiches wäre die Einrichtung einer Bewohnerparkzone jedoch möglich. Die Einrichtung einer Bewohnerparkzone im historischen Ortskern von Kornelimünster wurde mit Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim am 25.01.2023 abgelehnt.
3. Planung
Da die in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim am 25.01.2023 vorgestellten Ansätze für ein Parkraumkonzept im historischen Ortskern von Kornelimünster nicht umsetzbar bzw. politisch nicht tragfähig sind, hat die Verwaltung weitere Ideen entwickelt, die das Parken regeln und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität erhöhen.
Einrichtung einer Haltverbotszone
Vergleichbar mit einem verkehrsberuhigten Bereich ist das Parken in einer Haltverbotszone nur in gekennzeichneten Flächen zulässig. Entsprechend können auch hier Gehwegbereiche freigehalten und das Parken rechtskonform geordnet werden, sodass Parkflächen eindeutig gekennzeichnet werden können. Im Gegensatz zu einem verkehrsberuhigten Bereich ist für die Ausweisung einer Haltverbotszone im historischen Ortskern allerdings keine überwiegende Aufenthalts- und Erschließungsfunktion erforderlich. Zusätzlich ist die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 20 in Form eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches möglich. In einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich können im Gegensatz zum verkehrsberuhigten Bereich die Fahrbahnbegrenzungen auch mit anderen Mitteln, wie z. B. Pflasterlinien oder Rinnen erfolgen. Die Fahrbahnbegrenzungen müssen dabei ausreichend breit sein und einen deutlichen Kontrast zur Fahrbahn aufweisen.
Die Voraussetzung für die Haltverbotszone ist die Kennzeichnung von zum Parken geeigneten Flächen. Das vorhandene Pflaster auf dem Korneliusmarkt ist zur eindeutigen StVO-konformen Kennzeichnung nicht geeignet, daher müssen die Parkflächen auf andere Art gekennzeichnet werden.
Eine Markierung in weißer Farbe ist auf dem im Ortskern vorhandenen Kopfsteinpflaster nicht haltbar aufzubringen. Da das Pflaster auf dem Korneliusmarkt kein historisches Kopfsteinpflaster und damit nicht unter Denkmalschutz gestellt ist, könnte es in Teilen so ausgetauscht werden, dass eine StVO-konforme Kennzeichnung erzielt wird. Eine Abstimmung mit den Abteilungen Denkmalpflege und Stadtgestaltung ist dennoch vorgesehen.
Schaffung von mehr Aufenthaltsqualität
Die Einrichtung einer Haltverbotszone ermöglicht auch eine verträgliche Reduzierung des Parkplatzangebotes auf dem Benediktusplatz oder dem Korneliusmarkt, sodass die Aufenthaltsqualität im historischen Ortskern weiter erhöht werden kann.
Die 2021 erhobene mittlere Auslastung der Parkplätze auf den beiden Platzflächen lassen einen Wegfall der 13 Parkstände auf dem Benediktusplatz zu. In interfraktionellen Vorgesprächen mit der Politik wurde hinterfragt, ob die Erhebung während der Covid-19-Pandemie belastbare Ergebnisse lieferte. Nach Einschätzung der Verwaltung hat die Covid-19-Pandemie nicht dazu geführt, dass weniger Parkplätze belegt waren als zuvor. Es waren zwar grundsätzlich weniger Menschen auf den Straßen unterwegs, aber gerade Wanderziele waren in den Sommermonaten 2021 beliebt. Auch die Außengastronomie konnte normal stattfinden. Daher wird davon ausgegangen, dass eine wiederholte Erhebung keine neuen Erkenntnisse bringen würde und sich die Zahlen mit dem aktuellen Bestand decken würden.
Zurzeit stehen auf dem Korneliusmarkt 66 legale Parkplätze zur Verfügung und auf dem Benediktusplatz weitere 13 Parkplätze (vgl. Anlage 2). Diese könnten insgesamt auf 50 Parkplätze auf dem Korneliusmarkt reduziert werden, um den historischen Straßenverlauf mit den denkmalgeschützten Fassaden und Bauwerken in den Vordergrund zu stellen und als Aufenthaltsfläche nutzbar zu machen. Damit stünden an Markttagen auf Grundlage der Erhebungszahlen von 2021 noch über 60 Parkplätze im gesamten Untersuchungsgebiet zur Verfügung, an den anderen Tagen über 70 (vgl. Anlage 2).
Darüber hinaus ist das Aufstellen von Mobiliar auf dem Benediktusplatz denkbar, bspw. in Form von Bänken, Tischen oder Blumenkübeln. Eine im Sinne der Denkmalpflege passende neue Möblierung sollte dazu führen, dass auf dem Benediktusplatz die Aufenthaltsqualität erhöht wird (vgl. Anlage 3; die Darstellung der Möblierung im Plan ist beispielhaft und wird den Gegebenheiten vor Ort angepasst).
Verkehrsversuch und Beteiligung der Bürger*innen
In dem am 25.01.2023 gefassten Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim wurde die Verwaltung beauftragt, in den Austausch mit den Bewohner*innen zu treten. Eine solche Bürger*inneninformation sollte mit einem Gestaltungs-Vorschlag durchgeführt werden, z.B. in Form eines durch eine Bürger*innenbeteiligung begleiteten Verkehrsversuches.
Für eine Beteiligung der Bürger*innen werden im Vorfeld alle im historischen Ortskern Kornelimünster gemeldeten Haushalte mittels eines Informationsflyers über den geplanten Verkehrsversuch und die damit verbundene Umgestaltung des Korneliusmarktes und des Benediktusplatzes informiert und eingeladen, sich an dem Planungsprozess zu beteiligen. Diese Beteiligung erfolgt vor und während des Verkehrsversuches mit einer Dauer von einem Jahr mithilfe einer eingerichteten Funktionsmailadresse sowie einem Fragebogen.
Da der Austausch des vorhandenen Pflasters auf dem Korneliusmarkt sehr teuer ist, könnten für die Dauer des Verkehrsversuches temporär Markierungsnägel als Parkflächenkennzeichnung aufgebracht werden. Diese temporären Markierungsnägel sind in weiß oder gelb erhältlich (vgl. Anlage 4). Die Verwaltung schlägt das Aufbringen von weißen Markierungsnägeln als Parkflächenkennzeichnung während des Verkehrsversuches vor.
Darüber hinaus gibt es das zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität geplante Mobiliar auch in mobiler Form. Dieses ist für den temporären Einsatz gedacht, bspw. während eines Verkehrsversuches, und kann rückstandslos demontiert werden (vgl. Anlage 5).
Die Markierungsnägel in Verbindung mit dem aufgestellten mobilen Mobiliar machen die Haltverbotszone und die dadurch erhöhte Aufenthaltsqualität während des Verkehrsversuches erlebbar und können somit zu einer ergebnisorientierten Bürger*innenbeteiligung beitragen.
4. Kosten und finanzielle Auswirkungen
Ausgehend von sieben Beeten oder Sitz-Beet-Kombinationen würde die Herstellung von mobilem Mobiliar voraussichtlich ca. 5.000 Euro kosten. Zusätzlich müssten für die Bepflanzung und Pflege durch die Stadtgärtnerei ca. 3.000 Euro eingerechnet werden. Für einen Zeitraum von einem Jahr liegt der Preis für mobiles Mobiliar auf dem Benediktusplatz somit insgesamt bei ca. 8.000 Euro. Eine hochwertigere Lösung sollte erst bei endgültiger Umgestaltung des Ortskerns in Betracht gezogen werden.
Die Kosten für das Aufbringen von Markierungsnägeln belaufen sich auf ca. 500 € je Parkplatz.
Die Kosten für eine Lösung mit hochwertigem Mobiliar können erst nach Beendigung des Verkehrsversuches und Beschluss über eine dauerhafte Umsetzung abgeschätzt werden.
5. Empfehlung der Verwaltung und Zeitplanung
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 2025 |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 2025 |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
40.000 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
40.000 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
-40.000 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Siehe unten, Abschnitt „4 Kosten und finanzielle Auswirkungen“ sowie „5 Empfehlung der Verwaltung und Zeitplanung“
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
|
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
|
vollständig |
|
|
|
überwiegend (50% - 99%) |
|
|
|
teilweise (1% - 49 %) |
|
x |
|
nicht |
|
|
|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,3 MB
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|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
656,8 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
530,1 kB
|
