Entscheidungsvorlage - E 49/0195/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussangelegenheiten Vergabe der Fördermittel für das Jahr 2025 KAStE
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 49 - Kulturbetrieb
- Verfasst von:
- E 49/4
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Betriebsausschuss Kultur und Theater
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Entscheidung
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10.06.2025
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Beschlussvorschlag
Der Betriebsausschuss Kultur und Theater beschließt die in der Folge vorgeschlagenen Zuschüsse für die Kulturarbeit außerhalb städtischer Institutionen und Einrichtungen (KAStE):
- The Base e.V. Investitionsförderung vorbehaltlich Abnahme durch Bauordnung 10.725,00 €
- The Base e.V. Spielstättenförderung vorbehaltlich Abnahme durch Bauordnung 1.500,00 €
- Jakobshof – Südstadtkultur e.V. Projektförderung 17.000,00 €
Erläuterungen
KAStE-Jury:
Aufgrund des geringen zeitlichen Vorlaufs zur BAKuT-Sitzung wurde die KAStE-Jury im Wege eines Umlaufverfahrens beteiligt. Die Ergebnisse der Jury-Befragung werden bei den einzelnen Punkten dargestellt.
Zu The Base e.V.:
In seiner Sitzung vom 30.01.2025 hat der BAKuT beschlossen, für die damalig fristgerecht gestellten Anträge über Investitions- und Spielstättenförderung des The Base e.V. keine Zuwendung zu leisten.
Begründet wurde dies damit, dass zum damaligen Zeitpunkt keine Spielstätte vorhanden war, denn wegen nicht erfüllter Brandschutzauflagen lag keine Betriebserlaubnis der Bauordnung vor.
Zwischenzeitlich sind die Umbauarbeiten nach Mitteilung des Vereins abnahmereif, so dass dem The Base e.V. bereits jetzt unter Berücksichtigung des Zeitraums bis zur nächsten BAKuT-Sitzung eine Zuwendung für Investitionen und eine Spielstättenförderung gewährt werden kann. Die Zuwendungsbescheide ergehen unter der Bedingung, dass die bauordnungsrechtliche Abnahme nachgewiesen wird.
Die Investitionsförderung über 10.725,00 € wurde mehrheitlich von der Jury befürwortet.
Für die Spielstättenförderung empfiehlt die Jury eine Förderung mit 1.500 €.
Zu Jakobshof – Südstadtkultur e.V.:
Der nach diversen Vorgesprächen kurzfristig eingegangene schriftliche Antrag über 20.000 € muss nach Aussage des Antragstellers in Verbindung mit den Fördermitteln der Initiative Musik betrachtet werden. Ohne kommunale Förderung entfällt die Grundlage für diese Zuwendung. Die KAStE-Jury stimmte mehrheitlich der Förderung mit 20.000 € zu.
- Aufgrund der Nachfrage teilt der Antragsteller in seiner Stellungnahme mit, dass er nach Neukalkulation nur noch einen kommunalen Anteil von 17.000 € beantragt. Die Unterlagen sind entsprechend ergänzt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20025 |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
1.350.000,00 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
-1.350.000,00 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
-1.350.000,00 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
x |
|
|
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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x |
|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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49 kB
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