Kenntnisnahme - Dez II/0107/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

In der Zeit von November 2023 bis März 2025 hat die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) erneut die ihr obliegende überörtliche Prüfung der Aachener Stadtverwaltung durchgeführt.


Das Bekanntgabe- und Beschlussverfahren über diese überörtliche Prüfung ist in § 105 GO NRW geregelt.

Demnach legt die Oberbürgermeisterin den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Unabhängig von diesem gesetzlichen Verfahren, welches im zweiten Halbjahr durchgeführt wird, soll auch in diesem Jahr der gpaNRW wieder die Möglichkeit gegeben werden ihren Prüfbericht unmittelbar der städtischen Politik vorzustellen.

 

Herr Breidenbach (Projektleiter der gpaNRW) wird über die wesentlichen Prüfergebnisse in der Sitzung des Hauptausschusses berichten.

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