Entscheidungsvorlage - BA 0/0180/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

entfällt
 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und der Stellvertreter*innen

richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) in der derzeit gültigen Fassung.

 

Gemäß § 36 Abs. 3  in Verbindung mit § 67 Abs. 2 - 5 GO NRW wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte unter der Leitung der / des  Altersvorsitzenden ohne Aussprache die Bezirksbürgermeisterin / den Bezirksbürgermeister und eine/einen oder mehrere Stellvertreter*innen.

 

Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt.

Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvor­schläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.

 

Bezirksbürgermeisterin / Bezirksbürgermeister ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt. Erste/r Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt.

Zweite/r Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

 

 

Loading...