Entscheidungsvorlage - FB 36/0053/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Landschaftsbeirat in der vorgelegten Form zu wählen.

 

Der Rat der Stadt Aachen wählt den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde gemäß der Empfehlung des Umweltausschusses.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Gemäß § 11 des Landschaftsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 20.04.2005 sind zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft bei der Unteren Landschaftsbehörde Beiräte zu bilden. Die Beiräte sollen bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu

 

1.    den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten,

2.    der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und

3.    bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenzuwirken.

 

Der Landschaftsbeirat wurde im Herbst 2005 ordnungsgemäß gewählt. Aufgrund der Änderung des Landschaftsgesetzes besteht der Beirat nunmehr aus 16 Mitgliedern, er setzt sich jetzt zusammen aus

 

acht Vertreter/innen der nach § 12 anerkannten Verbände, davon mindestens je

 

zwei Vertreter/innen des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e. V. ( BUND ),

zwei Vertreter/innen des Naturschutzbundes Deutschland ( NABU ),

zwei Vertreter/innen der Landesgemeinschaft Naturschutz u. Umwelt Nordrhein-Westfalen ( LNU ),

zwei Vertreter/innen des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes,

 

einem/einer Vertreter/in des Waldbauernverbandes,

einem/einer gemeinsamen Vertreter/in des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e. V.,

des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e. V. und

des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e. V.,

einem/einer Vertreter/in des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.,

einem/einer Vertreter/in des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.,

einem/einer Vertreter/in des Landessportbundes NRW e. V. und

einem/einer Vertreter/in des Imkerverbandes Rheinland e. V. oder

des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e. V.

 

Vorschlagsberechtigt für die Nachwahl des Beirates
            ( zwei Vertreter/innen, der nach § 12 anerkannten Verbände,
            einem/einer Vertreter/in des Landessportbundes und
            einem/einer Vertreter/in des Imkerverbandes )

bei der Unteren Landschaftsbehörde sind die jeweiligen Landesverbände der in § 11 des Landschafts-gesetzes genannten Verbände gemäß der zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes vom 18.10.1994.

 

Nach § 1 Abs. 1 Abs. 4 der Verordnung ist für die Wahl der Mitglieder des Beirates mindestens die doppelte Anzahl von Bewerbern vorzuschlagen.

Das Gleiche findet auf die zu wählenden Stellvertreter/innen Anwendung. Allerdings gilt gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes vom 22.10.1986 insoweit die vorgeschriebene doppelte Anzahl auch dann als erreicht, wenn die bei der Wahl der Mitglieder nicht berücksichtigten Bewerber ebenfalls als Stellvertreter zur Verfügung stehen.

 

Danach werden als Mitglieder bzw. Stellvertreter/innen vorgeschlagen:

Für die nach § 12 anerkannten Verbände
         
Herr Christian Arlt,          Müselter Weg 79,          Aachen;

     Herr Dieter Formen,     Adalbertsteinweg 285,     Aachen;

     Herr Werner Hillmann,     Eupener Straße 45,     Aachen;

          Herr Peter Nuhsholz,          An der Schanz 1,          Aachen;

 

Für den Landessportbund
          Herr Horst Bernhardt,          Dahlienweg 2,  Aachen;

     Herr Olaf Lindenau,     Augustastraße 71,     Aachen;

     Frau Birgitt Lahaye-Reiß,     Niederforstbacher Straße 24,     Aachen;

     Frau Ingrid Schäfer,     Richtericher Straße 136,     Aachen;

 

Für den Imkerverband Rheinland e. V.
          Herr Dr. Bruno Weyers,          Cockerillpark,              Aachen;

          Herr Dr. Wolfgang Schoopp,          Damaschkestraße 25,           Aachen;

          Herr Herbert Behle,          Mittelstraße 35,               Aachen.

 

Nach § 2 der Verordnung wählt die Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt die Mitglieder des Beirates für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft. Haben sich die Mitglieder der Vertretungskörperschaft zur Besetzung des Beirates auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so findet die Wahl gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung statt. Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erhalten haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Nach § 2 Abs. 2 ist für jedes Mitglied des Beirates nach den für seine Wahl geltenden Vorschriften in einem besonderen Wahlgrad ein Stellvertreter zu wählen.

 

Dies bedeutet, dass jedes Mitglied bzw. jeder Stellvertreter in einem separaten Wahlgang zu wählen wäre, wenn sich nicht vorher auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt werden kann.

 

Seitens der Unteren Landschaftsbehörde wird folgender Vorschlag für die Nachwahl unterbreitet:

 

1.       Als Mitglieder

 

          Name                          Vereinigung

 

          Herr Christian Arlt             § 12 – anerkannter Verband,

          Herr Dieter Formen             § 12 – anerkannter Verband,

          Herr Dr. Bruno Weyers             Imkerverband Rheinland,

          Herr Horst Bernhardt                    Landessportbund.

 

Mit der Wahl von Herrn Christian Arlt als Mitglied des Beirates gibt er seine Funktion als Stellvertreter auf. Als neuer Stellvertreter ist Herr Dieter Reuscher, Josefstraße 33, Aachen, in den Beirat zu wählen.

 

2.       Als Stellvertreter

 

          Name                Vereinigung

 

          Herr Peter Nuhsholz             § 12 – anerkannter Verband,

          Herr Werner Hillmann             § 12 – anerkannter Verband,

          Herr Dr. Wolfgang Schoopp            Imkerverband Rheinland,

          Herr Olaf Lindenau           Landessportbund.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

500,00 Euro.

 

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