Kenntnisnahme - FB 61/1566/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlässlich des 100-jährigen Bestehens der Stadtpuppenbühne Öcher Schängche am 04. Mai 2021, strebt der zu diesem Zweck gegründete Förderverein Öcher Schängche-Denkmoel e.V. die Aufstellung einer Skulptur aus Bronze in der Aachener Innenstadt an, die eine typische Markt-Szene des Stockpuppentheaters zeigen soll.

 

Entsprechend des Antrags vom 21.09.2020 der Fraktionen CDU und SPD der Bezirksvertretung Aachen-Mitte sowie des Beschlusses der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 07.10.2020 werden in dieser Vorlage in Teil A das Prüfergebnis der vorgeschlagenen Standorte (Ritter-Chorus-Straße und Elisengarten) vorgestellt und in Teil B weitere Standorte zur Abstimmung vorgeschlagen.

 

Teil A - fachübergreifende Prüfung der vorgeschlagenen Standorte

 

Die Standorte in Ritter-Chorus-Straße und Elisengarten wurden unter den folgenden fachlichen Gesichtspunkten geprüft:

-          Unterhaltung von Straßen

-          Unterhaltung von Grünflächen

-          Veranstaltungen / Sondernutzungen und deren Sicherheitskonzepte

-          Brandschutz

-          Natur- und Baumschutz

-          Grünplanung

-          Verkehrsplanung

-          Straßenverkehr und Sondernutzungen

-          Stadtgestaltung

-          Denkmalpflege

-          Straßenbau

Die Ergebnisse dieser Prüfung werden – soweit relevant – im Weiteren aufgeführt.

 

Standort 1 – Ritter-Chorus-Straße am Verwaltungsgebäude und vor Bischofssitz

 

Die Standorte in der Ritter-Chorus-Straße  liegen im Bereich von Bewegungs- und Aufstellflächen für Lösch- und Rettungsfahrzeuge sowie Fahrzeugen der Sicherheitskräfte wie Polizei und Ordnungsdienst, die zur sicheren Durchführung der jährlich stattfindenden Großveranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt, der Karlspreisverleihung, dem September-Special und auch der Heiligtumsfahrt im kommenden Jahr benötigt werden. Die Anforderungen an die Sicherheitskonzepte von Veranstaltungen sind in den vergangenen Jahren immer größer geworden, so dass die Verwaltung die freien Bereiche in Ritter-Chorus-Straße, Johannes-Paul-II.-Straße und Klosterplatz als unerlässlich ansieht, um Veranstaltungen von teilweise internationaler Bedeutung auch weiterhin im Herzen Aachens ausrichten zu können. (Die in den letzten Jahren durchgeführte umfassende Standortprüfung für Fahrradbügel konnte in diesem Bereich auch keine weiteren Standorte eruieren.)

Gleichzeitig befinden sich die Standorte in den Feuerwehrbewegungsflächen für die Domsingschule und das Verwaltungsgebäude Katschhof. Eine Skulptur  in diesen Bereichen ist nicht möglich.

Weiterhin liegen die Flächen in unmittelbarer Nähe zum UNESCO Welterbe Aachener Dom und der davon ausgehenden Schutzwirkung auf die umgebenden Flächen im Rahmen der Pufferzone des Welterbes und des Denkmalbereiches Innenstadt. Die für die Aufstellung erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis kann nicht in Aussicht gestellt werden. Das ruhige und konzentrierte Erscheinungsbild des öffentlichen Raumes im direkten Kontext des Welterbes ist maßgebend, wird durch die Gestaltung der vorhandenen Flächen gestützt und soll nicht verlassen werden.

Bei den jüngsten Bodeneingriffen im Bereich Ritter Chorus-Straße konnte festgestellt werden, dass nur wenige Zentimeter unterhalb des Unterbaus des heutigen Belags archäologisch relevante Schichten vorhanden sind. Dabei handelt es sich vornehmlich um römerzeitliche Schichten. Ferner konnten hier (die ansonsten sehr seltenen) Hinweise auf eine möglicherweise eisenzeitliche Besiedlung gefunden werden. Ein Eingriff  zur Fundamentierung bedarf eines absolut notwendigen öffentlichen Interesses, welches von Seiten der Bodendenkmalpflege nicht gesehen wird.

Die räumliche Situation am Ritter-Chorus-Straße hilft mit ihrer schlichten zurückhaltenden Gestaltung, die Betonung des historischen Gebäudeensembles rund um Dom und Rathaus zu stärken. Diese Betonung und Ablesbarkeit war und ist maßgebliches Gestaltungskriterium des Wettbewerbsbeitrags vom Atelier Fritschi Stahl Baum aus dem Jahr 2009. Das Gesamtkonzept und die entscheidenden Leitgedanken daraus sind aus stadtgestalterischer Sicht bindend. Die Aufstellung der Skulptur im Bereich des Ritter-Chorus-Platzes wird vor diesem Hintergrund kritisch gesehen.

Die Neuordnung und Neugestaltung des Ritter-Chorus-Platzes wurde maßgebend durch Fördermittel des Bundes aus dem Programm Nationale Welterbestätten finanziert. Die Ausschüttung der Förderung ist mit einer Bindefrist von 25 Jahren verknüpft. Gestalterische Eingriffe bedürfen in dieser Zeit der Zustimmung des Fördergebers, die angesichts der denkmalfachlichen Bedenken als unwahrscheinlich gilt.

 

Standort 2 Elisengarten

 

Die Neugestaltung des Elisengartens im Jahr 2006 nach Entwürfen der Landschaftsarchitekten Lützow 7 entwickelt den Bereich hinter dem Elisenbrunnen als ein „offenes Tableau“ mit „freien Flächen“ auf der „loses Mobiliar“ platziert werden kann. Zusammen mit dem großzügigen Wasserbassin entsteht ein moderner, zeitloser Grünraum, dessen Qualität sich in der hohen Frequentierung und Nutzung durch Besucher*innen und Bürger*innen zeigt. Die Aufstellung einer Skulptur würde zu einer Schwächung dieser Qualität führen, da es keinen thematischen Bezug zu dem Ort knüpfen kann und in seiner Gestalt einen Bruch zu der frischen und schlichten Kulisse des Elisengartens und des Elisenbrunnens darstellt. Aus stadtgestalterischer und grünplanerischer Sicht kann die Aufstellung einer Skulptur an dieser Stelle daher nicht empfohlen werden.

Zur beschriebenen Neugestaltung des Elisengartens besteht ein Urheberrecht der Landschaftsarchitekten, die in alle Umgestaltungen der Grünanlage einbezogen werden müssen. Hierzu gehört auch die  Aufstellung einer Skulptur. Bereits bei kleineren Überarbeitungen der Parkanlage gestaltete sich die Zusammenarbeit in der Vergangenheit äußerst schwierig und mündete vielfach in rechtlichen Auseinandersetzungen. Von Seiten der Landschaftsarchitekten ist auf Grund dieser Erfahrungen nicht mit einer Zustimmung zur Aufstellung der Skulptur zu rechnen, zumal bereits im Zuge der Umgestaltung des Elisengartens die Wiederaufstellung des Flötenspielers nicht umgesetzt werden konnte und diese Bronzeskulptur in der Folge an anderer Stelle aufgestellt wurde.

Bei der Aufstellung der Skulptur ist grundsätzlich darauf zu achten, dass der Standort nicht im Kronentraufbereich eines Baumes liegt, da die Fundamentierung (ca. Breite | Länge | Tiefe = 40 cm | 160 cm | 80 cm) dem Wachstum und der Gesundheit des Baumes schadet. Die Standort-Vorschläge am Elisenbrunnen sind hinsichtlich des Baumschutzes  äußerst kritisch zu sehen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese sehr kleine Grünanlage den Auswirkungen des Klimawandels in besonderem Maße ausgesetzt sein wird bzw. bereits ist. Eine Schwächung der vorhandenen Grünstruktur durch Eingriffe im Kronentraufbereich ist daher  abzulehnen, auch um den Ort als eine der wenigen grünen Oasen in der Innenstadt zu bewahren.

Auch die Aufstellung von weiteren Fahrradbügeln im Bereich der Grünanlage wurde zuletzt aus oben genannten Gründen verworfen.

Aus Sicht des Umgebungsschutzes des Baudenkmals Elisenbrunnen ist die Aufstellung einer Skulptur nicht zu empfehlen. Die ruhigen, freien Flächen im rückwärtigen Bereich des klassizistischen Gebäudes wirken auf das Gebäude fokussierend. Weitere Objekte stören diese Wirkung.

Die umfangreiche archäologische Begleitung der Umgestaltung des Elisengartens hat erwiesen, dass auch hier die archäologischen Befunde dicht unter der heutigen Oberfläche beginnen. Besonders ist hier die komplexe Stratigraphie, welche aus Planierungs- und Aufschüttungsmaßnahmen unterschiedlichster Epochen resultiert. Die Nutzung des Areals ist von der Steinzeit bis in die Moderne nachgewiesen, wobei besonders die Befunde der Römerzeit und des Mittelalters von herausragender Bedeutung sind. Dementsprechend wird aktuell die Eintragung des Areals als Bodendenkmal vorbereitet. Ein Eingriff zur Fundamentierung bedürfte einer engen Abstimmung mit der Stadtarchäologie im Benehmen mit dem Landschaftsverband Rheinland.

 

Ergebnis der Prüfung

 

In einer tabellarischen Übersicht (siehe Anlage 3) sind die Prüfergebnisse dargestellt. An den vier Standorten ist aus unterschiedlichen Gründen die Platzierung einer Skulptur nicht möglich. Nur die aus der Sicht der Verwaltung tatsächlich zwingenden Gründe sind dabei rot markiert. Weitere, weniger zwingende Gründe sind gelb markiert. In der Gesamtschau kommt keiner der vorgeschlagenen Standorte für die Aufstellung einer Skulptur in Frage.

 

 

Teil B: weitere Standortvorschläge

 

Die Verwaltung schlägt daher gemäß des Beschlusses vom 07.10.2020 im Folgenden weitere Prüfstandorte bzw. Prüfräume mit Blick auf die folgenden Kriterien vor:

-          he zum Stadtkern

-          Ort steht in thematischem Bezug zum Schängche

-          Ort steht in räumlichen Bezug zum aktuellen Spielort

-          Sichtbarkeit für Besucher der Stadt

-          Sichtbarkeit für Bewohner der Stadt (Stiftung von Identität)

-          Frequentierung (Lage an öffentlichen Zielpunkten und Hauptrouten)

-          vorhandene Denkmäler/Skulpturen im Stadtraum(siehe auch Anlage 4)

Die vielfältigen Aspekte, die bei der Standortsuche zu berücksichtigen sind, führen dazu, dass zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung, kein „abgeprüfter“ Standort  vorliegt. Im Weiteren werden daher die Prüfräume bzw. denkbaren Varianten vorgestellt.

 

  1. Umfeld Dom / Rathaus

Im Herzen der Altstadt ist bereits eine Fülle von Skulpturen und Denkmälern vorhanden (siehe Anlage 4) und der Anspruch an das Stadtbild und die räumliche Gesamtwirkung im Welterbebereich ist besonders hoch. Gleichzeitig ist die Konkurrenz um den Raum extrem stark. Neben dauerhaften Einbauten, wie Fahrradbügeln, touristischen Leitelementen und Wegweisern, Werbeanlagen und Schildern spielen temporäre Veranstaltungen und die Außengastronomie eine entscheidende Rolle bei der Standortsuche.

Nach Sichtung möglicher Standorte im Umfeld  von Dom und Rathaus kommen als näher zu prüfen folgende Standorte in Frage:

  1. Jakobstraße zwischen Markt und Judengasse
  2. Hartmannstraße zwischen Elisabethstraße und Münsterplatz

Die Option „ Austausch einer vorhandenen Skulptur ist eher theoretischer Natur und müsste von der Politik gewünscht werden. Eine Prüfung dieser Option wird daher nicht vorgeschlagen, zumal ein Ergebnis  unter dem Zeitziel, Errichtung im Mai 2021, schwer vorstellbar ist.

 

  1. Umfeld Barockfabrik

Im Umfeld der jetzigen Spielstätte der Stadtpuppenbühne gibt es aus Sicht der Verwaltung vielfältige Möglichkeiten zur Platzierung der Skulptur, die man näher untersuchen sollte:

  1. Vorbereich Barockfabrik
  2. Hinterer Bereich Barockfabrik (Spielplatz, Grünfläche)
  3. Hans-Stercken-Platz / Annastraße
  4. rgensstraße / Ecke Alexianergraben

Eine Platzierung im Umfeld der Spielstätte hätte den Vorteil, dass das Theater mit seinen Aufführungen sichtbarer nach außen in Erscheinung tritt und das Umfeld aufgewertet werden kann ob nun im direkten Eingangsbereich oder im weiteren Umfeld.

Die Annastraße ist eine Hauptroute für Fußnger und bildet einen der zehn Premiumfußwege ins Grün. Diese sollen neben Komfort auch besondere Stationen“ einbinden und perspektivisch vermarkten. Die Platzierung des Öcher Schängche an einem Premiumfußweg ist auch aus übergeordneter Sicht damit ein Mehrwert.

 

  1. r Aachener gedacht / Quartiersbezug

Die bisherige Standortsuche hat sich auf den Altstadtkern und  die Spielstätte der Stadtpuppenbühne fokussiert. Darüber hinaus sind aus Sicht der Verwaltung weitere Suchräume denkbar. Zum einen an zentralen Plätzen von innerstädtischen Wohnquartieren, die über die Skulptur eine generationenübergreifende Identifikationsfigur erhielten, und zum anderen an hoch frequentierten Orten, die von Aachenern aus dem gesamten Stadtgebiet aufgesucht werden. Folgende näher zu untersuchende Orte werden daher vorgeschlagen:

  1. Lindenplatz
  2. Hotmannspief / Grünfläche
  3. Stadtbibliothek

 

  1. Mobile Lösung

Eine weitere Möglichkeit ist es, die Skulptur mit einem Sockel / einer Bodenplatte so auszubilden, dass es versetzt werden kann. Dies würde die Option eröffnen, der Skulptur im Jubliäumsjahr einen besonders prominenten Standort zu ermöglichen und es danach an der jeweiligen Spielstätte aufzustellen.

Bei der Aufstellung sind natürlich die bereits angewandten Prüfkriterien ebenso erneut abzufragen. Durch die befristete Aufstellung, könnten aber gegebenenfalls Zeitfenster von Veranstaltungen so berücksichtigt werden, dass sicherheitstechnische Bedenken ausgeräumt werden können.

Die genannten Standorte bzw. Prüfräume sind in der Anlage 4 (Karte der Innenstadt) markiert.

 

 

Vorschlag zum weiteren Vorgehen

 

Eine Prüfung der tatsächlichen Umsetzbarkeit der unter Teil B genannten Standorte konnte in der Kürze der Zeit nicht erfolgen. Bis zum Sitzungstermin wird die Verwaltung möglichst viele der Varianten prüfen, mit dem Verein Öcher Schängche e.V. Kontakt aufnehmen und über das Ergebnis mündlich berichten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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