Entscheidungsvorlage - FB 61/1562/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Urbanstraße - Straßenausbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Entscheidung
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11.11.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und fasst
auf Grundlage der vorliegenden Planung der Variante 1 den Planungsbeschluss für den Ausbau der Urbanstraße zwischen Johannesstraße und Urbanstraße Nr. 39 im Trennprinzip.
Außerdem beauftragt sie die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass
Die Urbanstraße ist im Abschnitt zwischen Johannesstraße und Urbanstraße Hausnr. 44 noch nicht fertig ausgebaut. Hier fanden in den letzten Jahren einige Wohnbaumaßnahmen statt, die die vorhandenen Baulücken geschlossen haben. Diese werden bis 2021 abgeschlossen sein, sodass die Straße dann endausgebaut werden kann.
2. Heutige Situation
Die Urbanstraße liegt im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf. Es handelt sich um eine Wohnsammelstraße mit einer geringen Verkehrsbelastung. Die Straße ist in dem genannten Abschnitt bisher lediglich als Baustraße ausgebaut. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Die Urbanstraße erfüllt in diesem Abschnitt eine wichtige Erschließungsfunktion für die direkten Anlieger *innen und die angrenzenden Straßen.
In der Urbanstraße beträgt die Breite des Straßenraumes etwa 8,80 m. Derzeit wird zwischen Johannesstraße und Hausnr. 44 ungeordnet am Fahrbahnrand geparkt. Im weiteren Verlauf stehen auf der östlichen Fahrbahnseite baulich angelegte Parkstände zwischen Baumfeldern zur Verfügung.
3. Planung
Bei der Planung werden die Prinzipien der aktuellen Regelwerke beachtet. Für die Abwägung der Planungselemente gilt grundsätzlich, dass die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer über den Komfort zu stellen ist (VwV-StVO, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, Abschnitt A, zu § 39-43)
Für den Umbau der Urbanstraße ergeben sich zwei mögliche Varianten:
Variante 1 – Trennprinzip:
Variante 1 sieht den Ausbau der Urbanstraße im Trennprinzip als Anschluss an den bestehenden bereits endausgebauten Straßenraum vor.
Dazu ist ein 5,50 bis 5,60 m breiter Fahrbereich vorgesehen, der in Teilen zum alternierenden Parken genutzt werden kann. Wegen der geringen Verkehrsbelastung und der daraus resultierenden geringen Begegnungshäufigkeit reicht eine Fahrgasse von 3,50 m Breite für den Einrichtungsverkehr neben den Fahrbahnrandparkbereichen aus. Dieses Maß ergibt sich aus den notwendigen Breiten für die Fahrzeuge der Feuerwehr sowie der Müllentsorgung (Fahrbahnbreite von Erschließungsstraßen im Einrichtungsverkehr, vgl. RASt 06). Um die rettungstechnische Erschließung für alle Anwohner*innen gewährleisten zu können, müssen ausreichend große Aufstellflächen für die Feuerwehrfahrzeuge zwischen den parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Die Feuerwehrflächen dienen gleichzeitig als Ausweichflächen für den Begegnungsverkehr. Außerdem wird die Fahrbahnbreite im Einmündungsbereich zur Johannesstraße ca. 5,50 m betragen, um dort Begegnungsverkehr zu ermöglichen.
Um die fußläufige Erschließung der Grundstücke zu gewährleisten, müssen beidseitig Gehwege angelegt werden. Somit ergibt sich auf beiden Seiten eine Gehwegbreite von jeweils 1,60-1,88 m. Diese Breite ist für den Einbau taktiler Leitelemente ausreichend, jedoch erfüllen die Gehwege damit nicht das Mindestmaß für den Begegnungsfall zweier Fußgänger*innen inkl. Sicherheitsraum zur Fahrbahn entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). In den Richtlinien sind mindestens 2,00 m – besser 2,50 m – vorgesehen. Der zur Verfügung stehende Straßenraum lässt solche Gehwegbreiten allerdings nur zu, wenn keine Parkflächen und lediglich eine Fahrbahn für Einrichtungsverkehr als Einbahnstraße zugelassen werden.
Zwischen Johannesstraße und dem bestehenden Baumbeet gegenüber Hausnr. 44 werden ca.7 Parkplätze markiert. Die Robinie bleibt erhalten. Ihr Baumbeet und die heute schon bestehenden Parkplätze vor Flurstück 1314 werden verbeitert.
Variante 2 – Mischverkehrsfläche als verkehrsberuhigter Bereich:
Variante 2 sieht den Ausbau zu einer Mischverkehrsfläche mit Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich vor. Um die unterschiedliche verkehrsrechtliche Situation zwischen der im Trennprinzip ausgebauten Johannesstraße und der ebenfalls im Trennprinzip ausgebauten restlichen Urbanstraße deutlich zu machen, sollte der verkehrsberuhigte Bereich bis zur Stichstraße (Hausnr. 35) ausgebaut werden. Um den Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches deutlich zu kennzeichnen und eine Geschwindigkeitsreduktion zu bewirken, werden die Einmündungen zur Johannesstraße und zur Stichstraße auf Gehwegniveau angehoben. Dadurch entfällt die Rechts-vor-Links-Regelung an der Johannesstraße. Die Fahrgasse ist breit genug, um die Erreichbarkeit durch Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten.
Es sind 5 neue Parkplätze vorgesehen, die zur Geschwindigkeitsreduktion alternierend angelegt werden. Die bestehenden Parkflächen zwischen Hausnr. 35-46 bleiben erhalten, werden jedoch in den verkehrsberuhigten Bereich eingebettet und ebenfalls niveaugleich ausgebaut. Es ist eine 1,50-2,00 m breite Mischfläche hinter den Parkständen vorgesehen. Fußgänger werden durch die parkenden Fahrzeuge vor dem fließenden Verkehr geschützt. Das taktile Leitsystem wird in den Bereich hinter den Parkflächen integriert.
Eine zusätzliche Begrünung der Urbanstraße ist in Absprache mit dem Fachbereich Umwelt weder bei Variante 1 noch bei Variante 2 vorgesehen, da das Gelände der Kirche stark begrünt ist und die Ver- und Entsorgungsleitungen keine zusätzlichen Bäume zulassen.
- Kosten
Unabhängig von der Variantenentscheidung muss der Endausbau der Straße als Vollausbau (in der gesamten Breite des Straßenflurstücks) durchgeführt werden. Im jetzigen Planungsstand werden die Kosten über die umzubauende Fläche ermittelt. Die Fläche des Gesamtausbaus beträgt bei Variante 1 rund 975 m². Die Kosten hierfür werden auf ca. 240.000 € geschätzt. Die Kosten für Variante 2 (1.175 m²) werden mit 300.000 € veranschlagt.
Die Einplanung der notwendigen Mittel zur Umsetzung der Maßnahme erfolgt haushaltsneutral mit der
zukünftigen Haushaltsplanung.
Für den Ausbau der Urbanstraße werden zwischen Johannesstraße und Betzelterstraße erstmalige Erschließungskosten erhoben, da dieser Abschnitt noch nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für die erstmalige Herstellung abgerechnet worden ist.
Entscheidungen zur Umsetzung der Maßnahme mit Kosten und Finanzierung bleiben dem
Ausführungsbeschluss vorbehalten.
5. weiteres Vorgehen
Im Anschluss an den Planungsbeschluss ist eine Bürgerinformation geplant, bei der die Maßnahme vorgestellt und den Bürgern*innen die Möglichkeit zur Beteiligung gegeben wird. Die formulierten Hinweise werden auf Umsetzbarkeit geprüft und sollen – falls möglich – in die Planung der Maßnahme einfließen und bei der Formulierung des Ausführungsbeschlusses berücksichtigt werden.
Die Umsetzung der Maßnahme kann in Abhängigkeit der finanziellen und personellen Möglichkeiten frühestens ab 2022 erfolgen.
- Fazit und Empfehlung
Ein Ausbau entsprechend der Variante 1 nimmt den bereits vorhandenen Ausbaustandard und –querschnitt der Urbanstraße auf und setzt ihn entsprechend fort.
Bei einem Ausbau gemäß Variante 2 würde sich auf einer Länge von ca. 115 m auf der Urbanstraße Straße eine Veränderung der verkehrsrechtlichen Situation ergeben, die für die Verkehrsteilnehmer weder eindeutig noch nachvollziehbar sein würde.
Variante 2 wäre im Vergleich zu Variante 1 aufgrund der größeren umzubauenden Fläche sowie der höheren Kosten wegen des ausbaubedingt höheren Quadratmeterpreises deutlich teurer.
Bei Umsetzung der Variante 2 könnten sich bautechnische Schwierigkeiten aufgrund der unterschiedlichen Höhenlagen zwischen den Ausbaustandards der Straßenabschnitte ergeben.
Nach Abwägung der Vor- und Nachteile der beiden Varianten empfiehlt die Verwaltung daher, den Planungsbeschluss gemäß der Variante 1 für einen Ausbau im Trennprinzip zu fassen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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127,3 kB
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2
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183,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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186,7 kB
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