Entscheidungsvorlage - BA 2/0155/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beschließt auch für diese Wahlperiode zwei Stellvertretungen zu wählen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW.

 

Die Bezirksvertretung wählt aus ihrer Mitte ohne Aussprache die Bezirksbürgermeisterin / den Bezirksbürgermeister und einen oder mehrere Stellvertretungen. § 67 II bis V Gemeindeordnung NRW findet hierbei entsprechende Anwendung.

 

Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt.

Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen der Bezirksvertretung nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch die Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.

 

Bezirksbürgermeister/Bezirksbürgermeisterin ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf

den die erste Höchstzahl entfällt. Erste/r Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch

genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt. Zweite/r

Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des

Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt, usw.

 

Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt, bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

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