Entscheidungsvorlage - BA 3/0227/WP17

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW werden die Stellvertreter/innen des/der Bezirksbürgermeisters/in und die übrigen Bezirksvertretungsmitglieder von dem/der Bezirksbürgermeister/in eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, in dem die Stellvertreter/innen und die Bezirksvertretungsmitglieder ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:

 

              „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können

wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und

meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.“

 

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