Entscheidungsvorlage - BA 3/0225/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des/der Bezirksbürgermeisters/in und seiner Stellvertreter/innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
|
Entscheidung
|
|
|
03.11.2020
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Wahl des/der Bezirksbürgermeisters/in bzw. seiner Stellvertreter/innen richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S 666) mit späteren Änderungen.
Gemäß § 36 Abs. 3 in Verbindung mit § 67 Abs. 2 – 5 GO NW wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte unter der Leitung des/der Altersvorsitzenden ohne Aussprache den/die Bezirksbürgermeister/in und eine/n oder mehrere Stellvertreter/innen. Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Bei der Wahl der Stellvertreter/innen sind die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.
Bezirksbürgermeister/in ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, erste/r Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, zweite/r Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw.; Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.